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Jörg Sutter

MiSpeL ist fertig, doch langsam…

Ein Veranstaltungsbericht von Jörg Sutter

Bildschirm mit der Titelfolie der Bundesnetzagentur zur MiSpeL-Festlegung beim Workshop am 2. Oktober 2026 in Bonn, davor ein Zuschauer von hinten
MiSpeL-Vorstellung in Bonn [Foto: Jörg Sutter]

Sichtlich zufrieden waren die beiden Referenten der Bundesnetzagentur bei der MiSpeL-Vorstellung in Bonn am vergangenen Freitag. Zufrieden, weil die Veröffentlichung der Festlegung zu MiSpeL (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) am Vortag erfolgen konnte. Den 50 Teilnehmenden vor Ort und einigen Hundert online waren noch einige Neuerungen zu erklären, die jetzt in der Festlegung enthalten sind.

Ausdrücklich hatte die Bundesnetzagentur in der Einladung noch um die Durchsicht von älteren Unterlagen gebeten, weil es gleich in die Details gehen sollte. An dieser Stelle trotzdem ein paar Worte zur Einordnung: Mit MiSpeL ist nicht das gleichnamige Kernobst gemeint, sondern eine Neuregelung, die den Einsatz von Batteriespeichern mit PV-Anlagen flexibler macht. Bisher konnten bei einer PV-Anlage mit EEG-Vergütung nur Speicher eingesetzt werden, die rein den Solarstrom zwischengepuffert haben, andere Speichernutzungen waren nicht erlaubt. Mit MiSpeL kann nun auch eine Speicherladung aus dem Stromnetz und der Handel mit Strom erfolgen. Bevor Sie, liebe Leserin und lieber Leser, aber laut Hurra schreien: Die flexible Nutzung ist nur unter Einhaltung von gewissen Voraussetzungen erlaubt – und gleich morgen starten geht in beiden neuen Varianten auch nicht. Trotzdem: Es ist ein weiterer Schritt in ein flexibleres Stromnetz, das zukünftig mit noch mehr erneuerbarer Energie arbeiten können soll.

Die Arbeit daran wurde schon im vergangenen Jahr konkret, im Sommer 2025 wurde der Entwurf der Festlegung veröffentlicht und ein Konsultationsverfahren gestartet. Auch die DGS hat damals dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Zwei Referenten der Bundesnetzagentur an Rednerpulten mit MiSpeL-Logo bei der Vorstellung in Bonn, im Vordergrund eine Videokamera
Jan Sötebier (links) und Peter Stratmann (rechts) (BNetzA) bei der Vorstellung [Foto: Jörg Sutter]

Wurde die Kritik aufgenommen?

Im Gegensatz zu ihrem übergeordneten Bundeswirtschaftsministerium legt die Bundesnetzagentur Wert auf Rückmeldungen aus der Praxis und dem Markt, gibt ausreichend lange Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen. Peter Stratmann hat beim Workshop auch ausdrücklich gedankt, denn z.B. einige Fehlanreize konnten durch externe Hinweise bei der Konsultation korrigiert werden.

Vergleicht man die kritisierten Aspekte der DGS-Stellungnahme mit der Endversion, so wurden unsere Hinweise und Anregungen größtenteils nicht berücksichtigt: So sind weiterhin keine Sanktionen für Netzbetreiber enthalten, im Gegenteil, es wird noch eine Übergangszeit von einem Jahr gewährt. Von Netzbetreibern wurde das auch kritisiert – jedoch als zu kurz, nicht zu lang. Auch bleibt die Pauschaloption für PV-Anlagen bis 30 kWp beschränkt (wir hatten 100 kWp vorgeschlagen), GGV und Mieterstrom bleiben leider ebenfalls weiter außen vor.

Die Grundsätze bleiben

Zukünftig können neben der bisherigen Möglichkeit des reinen „Grünstrom“-Speichers die beiden Möglichkeiten des „Pauschalmodells“ und des „Abgrenzungsmodells“ genutzt werden. An den Grundlagen der beiden Modelle, die schon im Entwurf der Festlegung enthalten waren, haben sich keine Änderungen ergeben. Auch die Vorgabe, dass die PV-Anlage in der Vermarktungsform der Direktvermarktung betrieben werden muss, wurde beibehalten.

Beim Abgrenzungsmodell ist auch der notwendige DC-Zähler zwischen Speicher und PV-Anlage geblieben. Doch das kann voraussichtlich technisch gelöst werden: Mindestens ein Anbieter hat einen eichrechtlich zugelassenen DC-Zähler schon heute im Programm, weitere sind derzeit in der Vorbereitung. Damit wird das entsprechende Messkonzept dann auch mit DC-Speichern umsetzbar, auch wenn natürlich dafür zusätzliche Kosten eingepreist werden müssen.

Neuerungen in der endgültigen Festlegung

Neu in die endgültige Festlegung hat es die Möglichkeit zum bidirektionalen Laden geschafft, wenn kein Batteriespeicher im Keller und auch keine PV-Anlage vorhanden ist. Diese Variante war vorher nicht vorgesehen, die Bedeutung wurde aber von der Bundesnetzagentur erkannt, auch hatte die Autoindustrie zuletzt massiv dazu gedrängt. Doch Vorsicht: Die Autobatterie im Fahrzeug ist bei MiSpeL dem stationären Speicher gleichgestellt, in anderen energiewirtschaftlichen Regelungen jedoch nicht.

Zukünftig kann mit einer E-Auto-Batterie (Bidi-Fahrzeug und Bidi-Ladestation vorausgesetzt) der Eigenverbrauch erhöht werden, der erneuerbare Strom kann besser vermarktet werden (z.B. PV-Strom am Abend, wenn mehr Erlöse als mittags erreicht werden können) und auch Stromhandel wird möglich. Die Verständlichkeit der umfangreichen Dokumente wurde insgesamt erhöht und Fehler/Fehlanreize wurden eliminiert, betonten Jan Sötebier und Peter Stratmann am Freitag.

Weil weitere Anwendungen aufgenommen wurden und sich auch die Anforderungen im Laufe des Verfahrens – unter anderem durch Wünsche des Gesetzgebers – erweitert haben, ist das Resultat umfangreich geworden: Die Festlegungen nebst den beiden ausführlichen Anlagen zu den beiden Umsetzungsmodellen haben einen Umfang von 254 Seiten. Wer sich das Durcharbeiten sparen will, kann die wichtigsten Inhalte und Umsetzungstipps in unserem Webinar aufnehmen (siehe unten).

Schräg fotografiertes Inhaltsverzeichnis der Anlage 2 zur Pauschaloption der MiSpeL-Festlegung mit Kapiteln zu Formelsätzen und Strommengen
Keine einfache Kost: Blick ins Inhaltsverzeichnis der Erklärung zur Pauschaloption [Foto: Jörg Sutter]

Zeitplan

Die Festlegung zu MiSpeL wurde mit Veröffentlichung am 1. Oktober 2026 gültig. Bis zur konkreten Nutzbarkeit wird dennoch einige Zeit vergehen: Beim Pauschalmodell fehlt noch die EU-Freigabe für die Passage des EEG, die den flexiblen Speichereinsatz gesetzlich regelt und Basis dieser Festlegung ist. Und beide Modelle müssen von den Netzbetreibern in die Umsetzung gebracht werden: Vor allem die EDV muss dort fit für die doch komplexe Abrechnung gemacht werden. Dafür gibt die Bundesnetzagentur eine Übergangsfrist von einem Jahr, in der das in einem konkreten Projekt nur umsetzbar ist, wenn am Standort Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber zustimmen. Ab 1. Oktober 2027 soll das dann bundesweit möglich sein. Einige Netzbetreiber sind aber wohl schon in den „Startlöchern“, um die neuen Möglichkeiten auch zügig umsetzbar zu machen. Im Vergleich zu anderen Vorgaben besteht hier auch der Vorteil, dass die Netzbetreiber durch den flexibleren Speichereinsatz ja auch direkt im Netzbetrieb profitieren können.

Webinar der DGS Franken
Flexible Speichernutzung mit MiSPeL – wie und wann geht das?
Donnerstag, 29.10.2026, 9:30 bis 11:30 Uhr

In diesem Webinar stellt der Autor die Grundlagen von MiSpeL vor, beschreibt ausführlich die beiden neuen Einsatzmöglichkeiten und gibt praktische Umsetzungstipps (kostenpflichtig). Sparen Sie sich die Durchsicht von 254 Seiten Festlegung und nehmen Sie die in der Praxis und für die PV-Beratung wichtigen Punkte hier im Webinar mit.