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Heinz Wraneschitz

Auf Hochspannung: Störche leben gefährlich

Eine mehr als regionale Bestandsaufnahme von Heinz Wraneschitz

Storchennest aus Ästen und Zweigen direkt auf der Traverse eines Hochspannungsmasts, unterhalb der Abhalte-Stange gebaut
Störche und Hochspannung – gefährlich für beide. [Foto: Heinz Wraneschitz]

Dass in Deutschland die Storchenpopulation ständig steigt, ist nicht nur positiv. Ja, viele freuen sich darüber. Es gibt sogar schon vereinzelt Storchtourismus: So etwas ist gerade in und um Uehlfeld im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim (NEA) herum zu bemerken. Hier wurden allein im Innenort der Kleinstadt im Jahr 2025 44 Horste gezählt. Betroffen sind aber auch viele andere Gegenden in Mittelfranken. Gut, dass die meisten Adebar-Paare auf Dächern, Schornsteinen, ja auch schon mal auf Bäumen nisten.

Doch einige schnabelklappernde Vögel haben andere Wohnideen, und das sind die negativen Seiten: Sie bauen ihre Nester selbst auf Hochspannungsmasten. Auch dies ist laut einem Sprecher des fränkischen Stromnetzbetreibers N-ERGIE Netz GmbH in der ganzen Region festzustellen.

So beispielsweise im Zenngrund im Kreis Fürth. Hier hatte bereits im vergangenen Jahr ein Storchenpaar den Abspannmast der 20.000-Volt-Leitung bei Langenzenn-Heinersdorf für den Nestbau genutzt. Doch heuer sind auf diesem Leitungsabschnitt gleich zwei Masten in einem Kilometer Abstand mit solchen Aufbauten aus Ästen, Heu und Stroh belegt.

Entfernung hat nichts genützt …

Dabei hat die Netzfirma letzten Herbst das alte Vogel-Bauwerk entfernen lassen. Doch selbst neue Stangen, die eigentlich eine Storchen-Nutzung verhindern sollten, schrecken die Pärchen nicht: Die errichten das Nest auch schon mal direkt unter der Stange.

Doch fest steht: Diese Störche und ihr Nachwuchs leben hier quasi hoch-spannend und damit gefährlich. Denn berührt etwa ein Flügel oder der Schnabel die Leitung, kann das tödlich enden. Das würde N-ERGIE-Netz gerne verhindern. Doch ein Entnehmen der Nester ist jeweils nur ab Oktober möglich – wenn die Nester leer sind – und zudem nach Rücksprache mit den Naturschutzbehörden.

Nicht nur belegte Nester müssen bleiben

Der Grund liegt im Bundesnaturschutzgesetz, konkret in §45 Absatz 7. Während der Brut- und „Wohnzeit“ sei es „verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten, wie dem Weißstorch, aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“, erläutert eine Sprecherin des Bayerischen Umweltministeriums.

Aber selbst im Winter, wenn die Tiere in wärmere Gegenden geflogen sind, dürfen die Nester nur mit besonderer Genehmigung der Bezirksregierungen entfernt werden. „In Mittelfranken entfiel diese Sondergenehmigung seit dem 1. Juni“, berichtet der Netz-Sprecher über eine Erleichterung. Doch stellt er klar: „Dies gilt nur für Mittelfranken.“

Laut Ministeriumssprecherin sei dies „eine Allgemeinverfügung“. Konkret gelte diese „nur in den Landkreisen Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, NEA und Weißenburg-Gunzenhausen sowie den kreisfreien Städten Ansbach, Erlangen und Fürth“, und selbst dort nur „in Gebieten mit hohen Storchenpopulationen“. Und auch der Gültigkeits-Zeitraum sei beschränkt: „Wenn eine Nestentfernung nicht vor der Eiablage stattfinden konnte, darf sie erst zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember des Jahres erfolgen.“

Dabei wächst die Storchenpopulation auch anderswo in Bayern seit Jahren rasant. Ein Sprecher der gerade im Osten des Freistaats tätigen Bayernwerk Netz GmbH bestätigt dies auf unsere Anfrage. Eine genaue Zahl von Storchennestern auf Strommasten kann er aber genauso wenig nennen wie der Nürnberger Netzsprecher.

Abhalteversuche „für die Katz“

Doch wie man im Zenngrund sieht: Auch wenn die Netzbetreiber immer wieder „kreative Lösungsideen wie Taubenspikes, Büschelabweiser, Schutzteller, Windräder, Seilabspannungen, elektronische Vogelabwehr, Lochbleche oder Abdeckplatten“ einbauen: Die Störche wissen, die Behinderungen zu umbauen.

Storch mit ausgebreiteten Flügeln landet am Nest auf der Spitze eines Hochspannungsmasts zwischen Stromleitungen und Isolatoren
Kreativität: Ein Nest unter der Abhalte-Stange. [Foto: Heinz Wraneschitz]

Und wie schaut es aus, wenn Weißstorch und Gemahlin ihren neuen Horst nicht „auf aktiven Schornsteinen, Funkmasten, Stromleitungsmasten oder Oberleitungsmasten für den Schienenverkehr“ gebaut haben, wo sie wie oben vom Ministerium im Detail beschrieben „im Interesse der Gesundheit des Menschen und der öffentlichen Sicherheit sowie aus weiteren zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses ohne vorherige Genehmigung der Naturschutzbehörden entfernt“ werden dürfen? Da muss er dort bleiben, wo er liegt. Denn: „Der Weißstorch ist standorttreu, er nutzt seine Horste jährlich wiederkehrend. Solche regelmäßig genutzten Fortpflanzungs- und Ruhestätten unterliegen auch dann dem Artenschutzrecht, wenn sie, wie im Winter, gerade nicht besetzt sind“, so die genannte Sprecherin.