22.09.2023
Keine Spezialmodule mehr über 4 m Höhe - Vereinfachung für Steckersolar
Ein Bericht von Jörg Sutter
Seit Mitte 2022 sind etliche Vereinfachungen und Verbesserungen für den Einsatz von PV-Modulen gekommen. Beispiele sind das EEG 2023 und auch die steuerlichen Vereinfachungen, die Ende 2022 beschlossen wurden.
Jetzt kam eine überraschende Vereinfachung um die Ecke: Nachdem in der Vergangenheit verstärkt darauf hingewiesen wurde, dass bei Steckersolargeräten in einer Höhe von über vier Metern spezielle Solarmodule genutzt werden müssen, wurde das nun verneint: Die Fachkommission Bautechnik der Bundesländer habe in ihrer jüngsten Sitzung besprochen, dass Steckersolargeräte keine Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen sind. Damit fällt nun die Forderung, dass bei Steckersolargeräten nur Module mit einer AbZ (Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder Kunststoffmodule verwendet werden dürfen, weg.
Oftmals nicht beachtet
In der Vergangenheit wurde das in der Praxis ohnehin kaum beachtet: Nur eine Handvoll Module auf dem deutschen Markt haben ein solches „AbZ“-Zertifikat. Hersteller haben auch nicht darauf aufmerksam gemacht. Oft wurden auch aus Gründen des geringeren Gewichts und des besseren Handlings Module aus Kunststoff verwendet, dieses Argument spricht auch weiterhin für die Verwendung dieser Module in großen Höhen an Gebäuden. Doch nun dürfen auch Standard-Module ohne das weitere Spezialzertifikat eingesetzt werden.
Wichtig für alle Module bleibt: Eine sehr stabile Befestigung ist hier unbedingt notwendig. Demnächst werden vermutlich wieder die ersten Herbststürme übers Land ziehen und da sollten möglichst keine Bilder von abgefallenen Solarmodulen in der Presse zu finden sein.
Nur Steckersolar, nicht PV-Fassaden oder Carports
Die Begründung der Fachkommission, das Steckersolargeräte nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, weist auch darauf hin, dass diese Vereinfachung nicht für die Installation von PV-Fassaden nutzbar ist. Eine PV-Fassade ist fest verankert und meist Teil des Gebäudes, somit bliebt hier die Regelung erhalten, genauso wie für Module, die als Bedachung für einen Carport aufgebaut werden (also ohne separate Dachdeckung unter den Modulen).
Offizielle Meldung des DIBt folgt noch
Derzeit liegt einigen Medien die Bestätigung des Vorsitzenden der Kommission vor, damit kann das als ausreichend gesichert angenommen werden. Nachdem der Beschluss der Fachkommission derzeit noch nirgend (außer in Medienberichten) nachzulesen ist, will das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) „in Kürze“ eine Information dazu veröffentlichen. Wir haben nachgesehen – aktuell ist dort noch nichts auf der Website. halten unsere Leser im Rahmen der DGS-News hier weiter aktuell auf dem Laufenden.
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