20.09.2019
Klimaschutzinitiativen der Länder im Bundesrat
„Klimaschutz ist vor allem auch der Verantwortung für unseren Planeten geschuldet und bietet Chancen für die deutsche Wirtschaft, die mit Innovationen in grünen Technologien punkten kann.“ So begründet die Bayerische Staatsregierung ihre Solarenergie-Initiative, die am heutigen Freitag im Bundesrat behandelt wird. Wenn auch erst unter TOP 80b.
Doch auch andere Bundesländer haben Vorlagen zum Klimaschutz vorgelegt. „Impulse für eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG geben“: Das wünscht sich Bayern ganz allgemein vom Bundesrat (BR). Aber die BR-Drucksache 432/19 enthält sehr konkrete Forderungen.
Ganz deutlich steht in Punkt 4: „Der so genannte 52-GW-Deckel ist ersatzlos zu streichen.“ Denn wird diese Grenze installierter Solarleistung überschritten, was Fachleute für 2020 erwarten, bekämen viele neue Solarstromanlagen laut gültigem EEG für ihren erzeugten Ökostrom keine feste Vergütung mehr. Das dürfte praktisch das Aus für Neuinvestitionen in Kraftwerke bis 750 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) bedeuten.
Gerade für Hausbesitzer, die möglichst viel Solarstrom im eigenen Heim verbrauchen wollen, ist diese Bayern-Forderung interessant: „Bei der Eigenversorgung aus Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 40 Kilowatt sollte in Zukunft die EEG-Umlage ausnahmslos entfallen.“ Bislang muss dafür zumindest teilweise Geld abgeführt werden, obwohl nur der Stromüberschuss ins öffentliche Netz eingespeist wird. Außerdem will Bayerns Koalitionsregierung, dass dieser Überschussstrom auf jeden Fall „abgenommen und dem Marktwert gemäß vergütet“ wird.
Wohl das so genannte Mieterstrommodell erleichtern soll diese Forderung: „Durch eine Anpassung der EEG-Definitionen des Eigenversorgers und des Anlagenbetreibers sollte der gemeinsame Anlagenbetrieb durch verschiedene Personen ermöglicht werden.“
Weiter als Bayern geht Rheinland-Pfalz: Von dort liegt gar ein Gesetzesantrag, BR-Drucksache 426/19, zur Änderung des EEG vor. Weil „bei Erreichen des 52 GW-Deckels der Markt für neue Solaranlagen mangels Vergütungsperspektive aus dem EEG einzubrechen“ drohe, „soll der Deckel vor dessen Erreichung ersatzlos gestrichen werden“. Denn sonst seien bereits begonnene Planungen, zahlreiche, vor allem mittelständische Solar-Installateure und Projektentwickler, Komponentenhersteller und die damit verbundene Arbeitsplätze gefährdet, begründet die RLP-Regierung. Das Aufheben des 52-GW-Deckels fordert laut BR-Drucksache 436/19 auch die Regierung von Schleswig-Holstein.
Doch deren Antrag geht darüber hinaus: „Vereinfachungen bei Eigen- und Mieterstrom“ seien notwendig, genauso wie „geeignete Maßnahmen, um den Windkraftausbau auch südlich der Mainlinie gemäß den Annahmen des Netzentwicklungsplans sicherzustellen“. Diesen Satz dürfte insbesondere die CSU als Affront werten. Denn dank 10H-Abstandsregel werden in Bayern momentan fast nur noch Windräder im Wald geplant – wenn überhaupt.
Geht es nach Schleswig-Holstein, dann „erwartet der Bundesrat von der Bundesregierung“ aber auch, dass sie „Perspektiven für den Betrieb bestehender Anlagen zur Erzeugung von residuallastfähigem Biogas zu erarbeitet und die Rolle von Biogasanlagen im zukünftigen Energiemix klärt“. Denn bislang ist nicht klar, woher Öko-Strom und -Wärme kommen sollen, wenn bestehende Biogas-Kraftwerke nach dem Ende von 20 Jahren EEG-Förderung mangels Wirtschaftlichkeit einfach abgeschaltet werden.
Um die Zukunft der Bio-Energie dreht sich auch ein gemeinsamer Antrag von Thüringen und Rheinland-Pfalz. „Ein Viertel des erneuerbaren Stroms in Deutschland stammt aus Bioenergie“, steht in der BR-Drucksache 281/19 sowie deren Ergänzungstext „281/19(neu)“.
Biomasse müsse im Erneuerbaren Energiemix auch künftig angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere müsse „das beträchtliche Potenzial zur bedarfsgerechten Erzeugung von Strom, Wärme und Kraftstoffen möglichst umfänglich zu erhalten und weiterentwickelt“ werden, damit die Bundesregierung ihre Klimaziele 2030 erreichen könne. Die beiden Länder fordern für das kommende EEG vor allem „starke Anreize für eine Flexibilisierung der Anlagen“.
Brandenburg wiederum will den „ambitionierten Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoffwirtschaft in Deutschland“ voranbringen. Die dortige Landesregierung sieht in „aus erneuerbaren Quellen hergestelltem Wasserstoff ein Schlüsselelement für eine erfolgreiche Energiewende, der darüber hinaus erhebliche wirtschaftliche Chancen bietet“, steht in der BR-Drucksache 346/19. Darin ist gerade diese Forderung bemerkenswert: „Vollständige Anerkennung der Emissionsfreiheit von erneuerbarem Strom der über das öffentliche Netz bezogen wurde, wenn - der Strom nachweislich aus erneuerbaren Quellen stammt, - die Wasserstoff-Produktionsanlage nachweislich netzdienlich betreibbar ist.“
Bayerns CSU und Freie Wähler haben aber noch einen ganz besonderen Wunsch an die Bundesregierung: Die solle nämlich prüfen, wie vermieden werden könne, dass Mittelständler am Jahresende Strom verprassen. Denn bei Überschreitung von Abnahme-Grenzen gelten sie als Großstromverbraucher, werden von der EEG-Umlage auf den Strombezug befreit und sparen Geld.
Am Freitagabend sollte klar sein, welchen Forderungen der Bundesrat mit Mehrheit folgen wird. Nach deren Beratung in Ausschüssen folgt möglicherweise schon im Oktober die Überweisung der Anträge an die Regierung und des Gesetzesvorschlags an den Bundestag. Wenn alle mitmachen, könnten „die Erneuerbaren Energien auf den Wachstumspfad zurückgeführt“ werden: Das jedenfalls wünscht sich die Landesregierung von Schleswig-Holstein ganz offiziell.
Aber vielleicht erfüllt ja das so genannte „Klimakabinett“ am heutigen Freitag eh all diese Forderungen: Dann braucht sich der Bundesrat mit den TOPs am Ende des Tages gar nicht mehr zu beschäftigen ...