12.01.2024
PV-Haus- und Kleinanlagen – was ändert sich 2024 bei Gesetzen und Normen?
Eine Betrachtung von Jörg Sutter
Was erwartet uns für kleine PV-Anlagen in diesem Jahr?
Mit guten Wünschen zum neuen Jahr 2024 darf ich an dieser Stelle gleich zum Thema dieses Textes überleiten: Was erwartet uns in diesem Jahr im Bereich der Steckersolargeräte und der Haus-PV-Anlagen? „Entbürokratisierung“ könnte als Überschrift über diesem Jahr stehen. Macht die Politik ihre Vorstellungen wahr, so sollte die Umsetzung von kleinen PV-Anlagen, zum Beispiel von Steckersolargeräten, in diesem Jahr in vielen Details einfacher werden. Doch nicht immer wird es so einfach, wie es manchmal zu lesen ist.
Privilegierung für Steckersolar
Mit einer Gesetzesänderung will das Justizministerium Steckersolargeräte in die Liste von privilegierten Maßnahmen im Baubereich aufnehmen. Das bedeutet: Der Aufbau wird – ähnlich wie bei Wallboxen oder bei behindertengerechtem Umbau – einfacher. Es entfällt damit aber keineswegs (wie oft berichtet) die Frage an den Vermieter oder die Miteigentümer bei einer WEG. Es wird nur für die Vermieter oder WEGs schwieriger, diese Anfrage abzulehnen: Sie dürfen nicht mehr willkürlich „nein“ sagen, sondern müssen das „Nein“ entsprechend fundiert begründen. Trotzdem: Energiewende ist wichtiger als pure Willkür, daher ist diese Regelung natürlich hilfreich. Der Gesetzentwurf kommt in der kommenden Woche (KW3/2024) in den Bundestag.
Vereinfachungen für Steckersolar
Ein großes Vereinfachungspaket gerade für Steckersolar ist im Solarpaket I verhandelt worden, das ja nun nicht – wie vorgesehen – noch vor Weihnachten 2023 im Bundestag verabschiedet wurde. Wobei: Ja, es wurde etwas verabschiedet, jedoch nur zwei Regelungen zu Windkraft, die bei Nichtverabschiedung Strafzahlungen der Betreiber nach sich gezogen hätten. Die übrigen Punkte des Gesetzentwurfes harren nun der Verabschiedung, ich vermute, das wird noch im ersten Quartal 2024 erledigt.
Neben der erstmaligen Definition von Steckersolar im EEG (max. 2.000 Watt Modulleistung, max. 800 W Wechselrichterleistung) soll mit dem Gesetz auch die Doppelanmeldung entfallen; die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) bleibt bestehen, wird aber vereinfacht und die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt völlig. Trotzdem erfährt der Netzbetreiber von der Installation, denn die Netzagentur-Anmeldung wird weitergeleitet.
Damit Interessenten eine Übersicht haben, was sie nun beim Erwerb eines Steckersolargerätes schon nutzen dürfen und was nicht, hat die DGS im Rahmen von PVLOTSE eine Übersicht erstellt, die wir regelmäßig in diesem Jahr aktualisieren werden.
Vereinfachungen für Hausanlagen
Bei den Regelungen für die PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhaus werden nur Kleinigkeiten verbessert, so z.B. die Trennung der Betrachtung bei der Kombination von Dach-PV und Steckersolar. In Einzelfällen kam es hier in der Vergangenheit zu Problemen, weil Größengrenzwerte überschritten wurden. Nun aber werden die Bereiche getrennt betrachtet, z.B. hinsichtlich der Berechnung der Einspeisevergütung. Eine geplante 24,9 kWp-Anlage auf dem Dach rutscht nun nicht über die 25 kWp-Grenze und bedarf der Regelbarkeit, nur weil schon zwei Steckersolargeräte am Balkon montiert sind.
Stichwort Vergütungssätze: Hier steht zum 1. Februar eine minimale Absenkung der Vergütungssätze bereits fest – unabhängig von neuen Beschlüssen. Die Absenkung beträgt ein Prozent, in der Praxis also nicht mehr als ein Rundungsfehler. Bei Kalkulationen sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, die richtigen Werte zu verwenden, dazu in den News der kommenden Woche (19.2.2024) mehr.
Neues bei den Normen
Doch nicht nur gesetzlich stehen uns in diesem Jahr Änderungen ins Haus, auch bei den Normen tut sich was: So soll in diesem Jahr die Neufassung der VDE AR-N 4105 erscheinen, die dann auch formal die Freigabe der 800 Watt für Steckersolar-Wechselrichter erlaubt. Mit der Verabschiedung könnte es aber noch bis Herbst dauern. Die neue Produktnorm für Steckersolargeräte (VDE V 126-95) soll ebenfalls noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Auch das kann als deutliche Vereinfachung gewertet werden. Denn damit werden endlich klare Spielregeln für die kleinen Solargeräte aufgestellt, die vor allem die Hersteller einhalten müssen: Die Sicherheit ist ganz wichtig, aber auch Beschriftung und die Angabe von Montagevorgaben sollen zukünftig den Einsatz für Anwenderinnen und Anwender deutlich vereinfachen.
Rückblick 2023
Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) wurde im vergangenen Jahr ein Rekord aufgestellt: Nicht 9 Gigawatt (GW) wie nach EEG geplant, sondern über 14 Gigawatt wurden installiert. Das war sogar mehr, als für das begonnene Jahr 2024 angesetzt sind. Natürlich hatten viele Betriebe und Mitarbeiter die Grenze ihrer Belastbarkeit überschritten – aber es bleibt doch festzuhalten: Die PV-Branche kann etwas leisten, trotz Materialproblemen und Fachkräftemangel ging es kräftig voran. Und der Energiewende hat es auch geholfen: Im vergangenen Jahr sind rund 50 Prozent des Stromes bei uns aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden – ein Wert, der von Kurzem undenkbar war.