09.12.2022
Gesetze: Was ist aktuell wie weit?
Eine Betrachtung von Jörg Sutter
Von wegen besinnliche Vorweihnachtszeit: Im politischen Berlin ist emsige Betriebsamkeit angesagt, um viele Regelungen noch zum Jahresende zu verabschieden. Das gilt für alle Politikfelder, jedoch derzeit auch vor allem für den Energiebereich. Ob Messtellenbetrieb, Strompreisbremse oder andere Regelungen: Alles soll noch vor den Feiertagen unter Dach und Fach gebracht werden.
Doch wieweit sind die Regelungen und Beschlüsse? Kann sich schon fest darauf verlassen werden, sind die Regelungen schon anwendbar? Dazu hier eine kleine, unvollständige Übersicht.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
Das EEG 2023 wurde schon Ende Juli beschlossen, es ist also schon länger in Kraft. Im Oktober wurden wenige Details neu geregelt und aktuell sind im Rahmen der Strompreisbremse nochmals kleine Änderungen – zum Beispiel bei der Marktprämie zu Zeiten von negativen Strompreien – vorgesehen. Wichtig ist beim EEG: Einige Regelungen des EEG 2023 sind schon zum 30.07. in Kraft getreten, andere werden erst mit dem Jahreswechsel gültig. Und: Wir müssen noch auf die EU-Freigabe für das neue Jahr warten. Die im September erteilte Freigabe bezog sich nur auf die Regelungen von 2022, jedoch beispielsweise nicht auf die Änderung der Vergütungsklassen, bei denen etwa die 750 -kWp-Grenze für Ausschreibungen auf 1.000 kWp hochgesetzt wird. Und was zum EEG auch noch fehlt: Die angekündigte Verordnung für „Garten-PV“, die hierzu die Bedingungen konkretisiert.
Das Jahressteuergesetz
Auch beim Jahressteuergesetz war schon zu beobachten, dass einige Pressevertreter die Neuregelungen schon als beschlossen bezeichneten, als das Bundeskabinett „ja“ gesagt hat. Darin sollen PV-Anlagen im Wohnbereich sowohl umsatzsteuerfrei gestellt werden und auch von der Einkommenssteuer befreit. Doch: Dieses Gesetz ist erst dann sicher verabschiedet, wenn der Bundestag und der Bundesrat zugestimmt haben. Der Bundestag hat das in der vergangenen Woche erledigt, doch der Bundesrat fehlt noch. Und Hessen möchte dazu noch den Vermittlungsausschuss anrufen, wie hier gemeldet wird. Die Kritik trifft jedoch nicht die PV-Regelungen, so dass hier trotzdem fest davon ausgegangen werden kann, dass das pünktlich zum 01.01.2023 in Kraft tritt.
Die Strompreisbremse
Zu diesen komplexen und umstrittenen Regelungen fand in dieser Woche eine Expertenanhörung im zuständigen Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie statt. Einige PV-Betreiber werden von den hier enthaltenen Neuregelungen auch betroffen sein, wenngleich geplant ist, dass es nur um Betreiber mit Anlagen jenseits der 1 MW-Anlagengröße geht. Doch hier sollen Erlöse abgeschöpft werden, die Erneuerbaren würden durch die geplante Erlösabschöpfung sogar stärker zur Kasse gebeten als fossile Energieträger. „Die Ampelkoalition hat im letzten Jahr viele Fesseln gelöst, ist aber jetzt im Begriff neue anzulegen – das passt nicht zusammen“, so Dr. Simone Peter vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), die auch bei der genannten Anhörung vor der zu hohen Belastung von Erneuerbaren Energien gewarnt hat. Es geht dabei um nicht weniger als die Investitionsbereitschaft und die Frage, ob mit den geplanten Neuregelungen noch Investoren gewonnen werden können, die in große Solaranlagen und Solarparks investieren. Die 2. und 3. Lesung im Bundestag ist hier – gemeinsam mit dem Gesetz zur Preisbremse für leitungsgebundene Energien - für den 15. Dezember vorgesehen.
Das Meßstellenbetriebsgesetz
Im Oktober hat Minister Habeck angekündigt, den bislang mehr als holprig verlaufenden Smart-Meter-Rollout auf neue Grundlagen zu stellen, dazu wurde in der vergangenen Woche ein neuer Referentenentwurf zum Meßstellenbetriebsgesetz vorgelegt. Wichtig für PV-Betreiber und andere Verbraucher: Die Kosten für Smart-Meter sollen deutlich gesenkt werden, von maximal 50 Euro pro Jahr bei PV-Anlagen von 15 kWp ist im Entwurf die Rede. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich dieses Gesetzgebungsverfahren noch ins neue Jahr ziehen wird.
Der §14a EnWG
Und zu einer letzten energiepolitischen Baustelle liegt inzwischen auch eine neue Unterlage vor: Der §14 a des Energiewirtschaftsgesetzes, der auch die Digitalisierung der Energiewende voranbringen soll. Hier soll zum Beispiel geregelt werden, wie Netzbetreiber zukünftig auch Wallboxen zeitlich abregeln können, um die Stabilität in ihrem Stromnetz zu erhalten. Schon länger ist das höchst umstritten, das Risiko könnte sein, dass der Hochlauf der Elektromobilität gestört wird, wenn die Autofahrer sich nicht mehr sicher sein können, ob ihr Fahrzeug genau dann laden kann, wenn sie es benötigen. Andererseits soll die Bereitschaft zu Steuerbarkeit mit dem Entfall von Netzentgelten belohnt werden. Und: Die Regelung soll sich nur auf nicht-öffentliche Ladepunkte beziehen, öffentliche Lademöglichkeiten bleiben außen vor.
Zu diesem Komplex hat die Bundesnetzagentur Ende November ein neues Eckpunktpapier veröffentlicht, das hier verfügbar ist.
Die Bundesnetzagentur hat mit der Veröffentlichung die Konsultationen begonnen, bis 27. Januar können entsprechende Rückmeldungen eingereicht werden. Auch das ist also ein Verfahren, das sich bis ins neue Jahr zieht, eine Einführung ist hier zum 01.01.2024 vorgesehen.