06.11.2020
Standortauswahlverfahren: Art und Menge der zu lagernden radioaktiven Abfälle
Ein Bericht von Tatiana Abarzúa
Laut Standortauswahlgesetz ist ein Zeitraum von rund zehn Jahren vorgesehen, um eine tiefengeologische Formation in Deutschland zu ermitteln, welche die bestmögliche Sicherheit vor den Gefahren hochradioaktiver Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren garantiert.
Mit dem Standortauswahlverfahren soll ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung von im Inland verursachten hochradioaktiven Abfällen ermittelt werden. Hochradioaktive Abfälle stammen überwiegend aus verbrauchten Brennelementen - sogenannte abgebrannte bestrahlte Brennelemente - aus Atomkraftwerken oder Forschungsreaktoren und in Glas eingeschmolzenen Abfällen aus der Wiederaufarbeitung. Brennelemente bestehen aus gebündelten Brennstäben, die mit dem Kernbrennstoff - meist Uranoxid-Pellets - gefüllt sind. Abgebrannte Brennelemente geben hohe Dosen an Strahlung, sowie sehr hohe Mengen an Wärme ab. Sie müssen deshalb immer abgeschirmt gelagert werden, so dass keine radioaktiven Stoffe freigesetzt werden können. Ein Teil der abgebrannten Brennelemente aus Deutschland wurde in Frankreich oder Großbritannien wiederaufgearbeitet - das heißt, aus den abgebrannten Brennelementen wurden Uran und Plutonium in einem großtechnischen Prozess abgetrennt und teilweise in neuen Brennelementen verarbeitet. Hochradioaktive Abfälle enthalten rund 99 Prozent der gesamten Radioaktivität aller Abfälle. Ihr Anteil am Gesamtvolumen der radioaktiven Abfälle in Deutschland liegt bei ca. 5 %. Radioaktive Abfälle werden in Deutschland auch in den Kategorien "wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle" und "radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung" unterteilt.
Das gesuchte Endlager soll "die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren" gewährleisten. Laut dem Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz) kommen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle die Wirtsgesteine Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein in Betracht. Am auszuwählenden Standort soll die Endlagerung in tiefen geologischen Formationen in einem für diese Zwecke errichteten Endlagerbergwerk mit dem Ziel des endgültigen Verschlusses erfolgen. Während des Betriebs des Endlagers muss eine Rückholbarkeit der Abfälle gewährleistet werden. Auch die Möglichkeit einer Bergung für 500 Jahre nach dem geplanten Verschluss des Endlagers soll bei der Planung vorgesehen werden. Das Suchverfahren soll gemäß Standortauswahlgesetz in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren durchgeführt werden. Das Bundesamt für die Sicherheit in der nuklearen Entsorgung koordiniert, kontrolliert und beaufsichtigt die Endlagersuche. Grundlage für eine Eingrenzung des Suchraums für den Standort bildet der "Zwischenbericht Teilgebiete" der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Nach Angaben der BGE beläuft sich die Menge an Atommüll auf 10.500 Tonnen hochradioaktiver Abfälle aus Brennelementen. Der allergrößte Teil davon wird derzeit in etwa 1.900 Castoren zwischengelagert.
Schwach- und mittelradioaktive Abfälle
Im gesuchten Endlager ist gemäß Standortauswahlgesetz auch eine "Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle" möglich, sofern "die gleiche bestmögliche Sicherheit des Standortes wie bei der alleinigen Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gewährleistet ist". Schwach- und mittelradioaktive Abfälle stammen aus dem Betrieb und Rückbau von Atomkraftwerken sowie aus Forschungseinrichtungen, der Industrie oder in geringen Mengen aus medizinischen Anwendungen. Diese Kategorie von Atommüll wird oberflächennah oder in tiefen geologischen Schichten gelagert. Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle, die im geplanten Endlager möglicherweise zusätzlich eingelagert werden sollen, sind eine Mischung aus zurückgeholten Abfällen aus der Schachtanlage Asse II, abgereicherten Uran aus der Urananreicherung - beides insgesamt rund 300.000 m³ - und radioaktiven Abfälle, welche die Annahmebedingungen des geplanten Endlagers Konrad nicht erfüllen.. Im Schacht Konrad sollen rund 300.000 m³ an radioaktiven Abfällen aus dem Betrieb und dem Rückbau der Atomkraftwerke sowie aus Medizinbetrieb und Forschung eingelagert werden.