Beratung und Kompetenz
AGBs zum DGS-Verzeichnis
für die Eintragung in das DGS-Verzeichnis zertifizierter Solarexpert:innen der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), EUREF-Campus 16, 10829 Berlin, E-Mail: info@dgs.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
- Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die Eintragung in das DGS-Verzeichnis zertifizierter Solarexpert:innen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
- Diese AGB gelten gegenüber Verbraucher:innen und Unternehmer:innen gleichermaßen. Bei Verträgen mit Verbraucher:innen im Fernabsatz gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht.
- Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
- Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
- Vertragsschluss über das Online-Bestellformular
- Mit dem Absenden des vollständig ausgefüllten Online-Bestellformulars gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Eintragung in das DGS-Verzeichnis ab.
- Vor dem endgültigen Absenden des Formulars kann der Auftraggeber seine Eingaben überprüfen und korrigieren.
- Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar und ist nicht mit der Freischaltungsbestätigung nach Ziffer 2.4 zu verwechseln. Die Angaben werden in der Regel innerhalb von zwei Wochen geprüft.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Eintrag im DGS-Verzeichnis freigeschaltet ist und der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber gesondert per E-Mail bestätigt (Freischaltungsbestätigung).
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser AGB bei Vertragsschluss so zur Verfügung, dass der Auftraggeber sie abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern kann. Zusätzlich erhält der Auftraggeber eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. als PDF im Anhang der Freischaltungsbestätigung).
- Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Dauer der Vertragslaufzeit einen Eintrag im DGS-Verzeichnis zertifizierter Solarexpert:innen bereit und hält diesen im Verzeichnis abrufbar.
- Der spezifische Leistungsumfang (insbesondere die dargestellten Angaben) ergibt sich aus den Angaben des Auftraggebers im Bestellformular.
- Der Auftragnehmer schaltet den Eintrag nach Prüfung der Angaben frei. Ist die Freischaltung nicht innerhalb der üblichen Frist möglich, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Gründe der Verzögerung unverzüglich mit.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung weitere Erfüllungsgehilfen hinzuzuziehen. Für die Leistungen der Erfüllungsgehilfen hat er einzustehen, wie für eigene Leistungen.
- Bei dem Vertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis mit Dienstleistungscharakter; ergänzend gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Der Vertrag über den Verzeichniseintrag läuft zunächst für die Dauer eines Jahres (Erstlaufzeit) ab Freischaltung des Eintrags. Wird er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann sodann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an info@dgs.de oder Brief an die Geschäftsstelle des Auftragnehmers) und soll den Namen und die im Benutzerkonto hinterlegte Anschrift enthalten. Verbraucher:innen können den Vertrag zudem über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche kündigen. Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Kündigung in Textform.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen und die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer nicht zu verantworten. Die Regelungen zur Haftung (Ziffer 7) bleiben unberührt.
- Vergütung
- Für die Eintragung in das DGS-Verzeichnis wird eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben.
- Zusätzlich wird ein Jahresbeitrag erhoben. Dieser beträgt für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. 50,00 EUR pro Jahr und für Nicht-Mitglieder 70,00 EUR pro Jahr.
- Der Jahresbeitrag ist jährlich im Voraus fällig und wird dem Auftraggeber jeweils zu Beginn der Vertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu leisten.
- Zahlt der Auftraggeber den fälligen Jahresbeitrag auch nach der zweiten Mahnung nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Eintrag bis zum vollständigen Zahlungseingang zu deaktivieren.
- Gewährleistung / Leistungsstörungen
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist der Eintrag aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen während der Vertragslaufzeit nicht abrufbar, wird der Auftragnehmer die Abrufbarkeit nach Mitteilung durch den Auftraggeber unverzüglich wiederherstellen.
- Haftung
- Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach Produkthaftungsgesetz). Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte oder Angaben schuldhaft Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen.
- Datenschutz und Verschwiegenheit
- Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
- 9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
- Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
- Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
- Änderungen dieser AGB, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erforderlich werden (z. B. Änderungen der Gesetzeslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung), teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem beabsichtigten Inkrafttreten in Textform mit. Die Änderungen werden nur wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen zustimmt. Stimmt der Auftraggeber nicht zu oder äußert er sich nicht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; das Kündigungsrecht nach Ziffer 3.6 bleibt für beide Parteien unberührt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf diese Folgen hinweisen.
