Ein Veranstaltungsbericht von Heinz Wraneschitz

[Foto: Heinz Wraneschitz bildtext.de]
„Meilenstein auf dem Weg zu einer Transformationsplanung?“
Ende 2024 hatten Prof. Axel Priebs und drei Mitstreiter hinter die Überschrift ihres Artikels zur praktischen Umsetzung der Flächenziele nach Windenergieflächenbedarfsgesetz in der Regionalplanung noch ein Fragezeichen gesetzt. Mitte April 2026 stellte die ARL, die Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft, angesiedelt in Hannover, eine Tagung in Würzburg unter den Titel: „Die Regionalplanung als treibende und gestaltende Kraft des Windenergieausbaus.“ Und das ohne Fragezeichen. Auch wenn Axel Priebs, Professor an der Kieler Uni und Präsident der ARL, gleich zu Beginn klarstellte: Es gebe noch jede Menge Probleme, darunter zu wenig konkrete Daten, eine schwierige Kommunikation mit der Bundeswehr, fehlende Digitalisierung und mehr. Nicht zuletzt prangerte er die wenigen Personalstellen in den regionalen Planungsbehörden an.

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„Dennoch muss die Regionalplanung (RP) die Energiewende schultern. Das sage ich als ganz bewusstes Statement. Die RP meistert gerade die größte Herausforderung in ihrer Geschichte“, so Prof. Priebs vor den etwa 160 Teilnehmenden. Doch er sieht die Aufgabe „nicht nur als Herausforderung, sondern als große Chance für die RP: Sie wird inzwischen von der Öffentlichkeit als Problemlöser wahrgenommen.“ Zumal nicht nur die Windflächen, sondern auch viele andere Themenfelder zu bearbeiten sind. Insgesamt geht es für Priebs „darum, die Resilienz und Redundanz bei der Versorgungsinfrastruktur nachhaltig zu sichern. Und wer sollte das sonst machen – wenn nicht die RP?“ stellte er selbstbewusst klar.
„Der Bund hat das WindBG gut gemacht“
Dabei hätte die RP gerade beim Wind ein Thema zu bearbeiten, „das unheimlich emotional ist, auch im friedlichen Bayern. Rationale Argumente stoßen hier an Grenzen“, bekannte Klaus Ulrich, Abteilungsleiter aus dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, das auch für Energie und Landesentwicklung zuständig ist. Er überraschte viele Anwesende – vor allem solche von Planungs- oder Windfirmen – mit dem Geständnis: „Der Bund hat das mit dem Windgesetz schon gut gemacht. Endlich gibt es klare Vorgaben, das ist eine hilfreiche Sache.“ Zur Erinnerung: Als der damalige Grüne Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck 2022 das „Wind-an-Land-Gesetz“ präsentierte, war gerade aus dem Weißblauen Freistaat lautstarkes Geschrei der Staatsregierung zu vernehmen.
Womöglich hat man inzwischen auch in München verstanden, dass es nicht die Mehrheit der Bevölkerung ist, die sich gegen die Energiewende stellt, die gerade am Land durch Wind- oder Solarkraftwerke deutlich sichtbar ist: „Fertige Stellungnahmen, zwar oft handschriftlich umgeschrieben, zu bearbeiten, das dauert Monate. Es geht meist nur darum, das Verfahren zu verzögern.“ Ulrich bescheinigte deshalb den „überlasteten Fachstellen“ in den bayerischen Bezirksregierungen „Leidenschaft und persönlichen Einsatz. Sie stellen sich der Arbeit, auch wenn immer wieder dieselben Fragen aus verschiedenen Ecken kommen. Trotzdem muss man ganz präzise arbeiten – ein hoher Aufwand.“
„Regelungslücken geschlossen“
Das Gute an der Energiewendepolitik der vergangenen Ampel-Bundesregierung stellte auch Prof. Thorsten Müller heraus. Er hat einst die in Würzburg residierende Stiftung Umweltenergierecht mit aufgebaut, leitet sie seit 2011. Mit dem Windenergie-Flächenbedarfsgesetz (WindBG) seien im Prinzip „die Regelungslücken für Energie und Klimaschutz“ beseitigt worden. Auch stand für die Ampel die Frage im Raum, wie durch Beschleunigung der Planung die Energieziele zu erreichen seien. Müller klärte auch auf, woher Habecks Zwei-Prozent-Flächenziel stammt: „Aus dem Landesprogramm NRW von 2011, begründet auf einer (2022 aktualisierten, d.Red.) Studie des Fraunhofer-Windinstituts Kassel für den Bundesverband Windenergie.“ Und wohl, weil Rotgelbgrün damals „Positivplanung statt Konzentrationszonenplanung“ festgelegt habe, „hat bislang kein Bundesland die Rechtsfolgen verändert“. Und selbst im Vertrag der aktuellen Schwarz-Roten Koalition steht ab Zeile 1032 eindeutig: „Windenergie: Wir setzen den Ausbau der Windkraft fort. Die Zwischenziele des Windflächenbedarfsgesetzes für 2027 bleiben unberührt.“ Nur die Flächenziele für 2032 sollen evaluiert werden.

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Regionalplanung teils noch nicht einmal begonnen
Dennoch gibt es bei der Umsetzung des WindBG bis heute jede Menge Herausforderungen. Anja Pagenkopf von der vom Bund initiierten, in Berlin ansässigen Fachagentur Wind und Solar erwähnte zum Beispiel, dass aktuell in Deutschland in immerhin fünf Planungsregionen noch nicht einmal eine Windplanung begonnen worden ist. Gleichzeitig aber „erklärte die Hälfte aller Länder ihre Absicht, den Flächenbeitragswert für 2032 schon früher zu erreichen. Es ist eine hohe Dynamik in den Planungsregionen festzustellen. Das wurde durch das Wind BG maßgeblich angestoßen“, lobte Pagenkopf Landesregierungen wie Regionalplaner:innen gleichermaßen.
Dafür brauche es aber „stabile Rahmenbedingungen und Planungskorridore“ – als Vorbild für schnelle Wind- und Solar-RP hob Prof. Matthias Proske vom Verband Region Karlsruhe das Land Baden-Württemberg heraus. Dabei standen alle zwölf Regionen des Bundeslands vor ähnlichen Herausforderungen. Denn Windplanung sei sehr komplex, das Militär melde sich überall, die Akzeptanz werde durch Massenstellungnahmen hintertrieben. Und beim Schwenk zur Solarenergie erwähnte er „gesetzliche Regelungen, die die Ausnutzung erschweren“. Beispielsweise darf laut §36 Abs. 3 im Wasserhaushaltsgesetz „eine Solaranlage nicht errichtet und betrieben werden in und über einem oberirdischen Gewässer“.
Alle Regionalplaner:innen mit dem gleichen Ziel?
Lob für (nach Meinung von Springer-Medien) „Habecks Windhämmer“ gab es aus mehreren Bundesländern. Manuela Hahn vom Landesplanungsministerium Brandenburg beispielsweise fand „es gut, dass der Bund die Umsetzung den Ländern überlassen hat. Dort ging es, soweit vorhanden, an die Regionalplanung.“ Und die habe überall „das gleiche Ziel: die Windenergie aktiv zu gestalten.“
Und dass die RP-Behörden allüberall das tun; wie sie Abstandsprobleme lösen; wie sie sich „an die Leute ranrobben, um Widerstände zu beseitigen“: Das wurde an vielen Beispielen aus der gesamten Republik deutlich, die bei dem zweitägigen Kongress präsentiert wurden. Bleibt zu hoffen, dass des darüber möglichst bald eine Dokumentation gibt. Momentan ist davon noch nichts zu sehen.
