Eine Analyse von Janko Kroschl

Die 70%-Abregelung nach EEG führt zu Verlusten der Einspeisung im Jahr von 4,5% der jährlichen Solarernte wie die Messung und Auswertung einer PV-Anlage ergab. Eine Abschaffung dieser Regelung würde somit deutlich mehr Solarstrom im Netz bedeuten. An einzelnen Tagen können das sogar bis zu 17 % der möglichen Tages-Ernte sein.
Die Abregelung im Monat April 2022 bedeutet etwa 6,78 % der Tagesernte. Die Messung und die Auswertung ergaben, dass die größte Menge der abgeregelten Energie nicht bei vollem Sonnenschein zustande kommt, sondern bei Bewölkung und kaltem Wind. Am 16.04.2022 war die Einspeisung gerade mal 162 kWh im Tagesverlauf. Wiederholt war die Solarstrahlung dabei auf Werte über 1.200 W/m² angestiegen, was die Wechselrichter voll ausgelastet hatte. Bis 14:24 Uhr lag die Abregelung bei 17,6 kWh, bei einer Solarernte von 99,8 kWh. Das entsprach zu diesem Zeitpunkt ca. 17,6 % der Solarernte, die abgeregelt werden müssten. Solche Einstrahlungsbedingungen entstehen vor allem vormittags und im Frühjahr bei kaltem Ostwind. Dabei steigt die Spannung am Verknüpfungspunkt auf 247 V an, sie ist aber nachts auch bereits bei 238 V. Es ist die Aufgabe des Netzbetreibers sicherzustellen, dass die Netzspannung ausreichend niedrig ist um Probleme mit der Netzstabilität vorausschauend zu minimieren.
Das Ziel muss es sein, bürokratische Hindernisse bei der Stromerzeugung aus PV-Anlagen zu minimieren. Eine Alternative zu der Reduzierung der Netzeinspeisung auf 70% ist die Abregelung der PV-Anlagen auf Null, mittels Rundsteuerempfänger mit Funksteuerung. Dem Autor ist derzeit kein einziger Fall bekannt, bei dem die Netzbetreiber kleine PV-Anlagen wegen der Netzüberlastung auf 0% abgeregelt hätten. Zitat eines Mitarbeiters bei einem Netzbetreiber: „Wir können uns nicht drauf verlassen, dass diese Abregelung auch funktioniert. Wir ergreifen lieber andere Maßnahmen zur Regulierung des Netzes, falls das notwendig ist“.
