Ein Bericht von Ralf Haselhuhn, Vorsitzender des Fachausschuss Photovoltaik der DGS
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) haben eine Stellungnahme zur Änderung der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) erarbeitet und an das Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) gesendet. Die MVV TB stellt eine bauordnungsrechtliche Veröffentlichung des DIBt dar. Diese legt die anerkannten technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte für die am Bau beteiligten Gewerke fest. Mit der Musterbauordnung (MBO) dient sie als Vorlage für die entsprechenden Bauvorschriften der Bundesländer. Bezüglich der Photovoltaik wurde eine Begrenzung der Modulfläche auf maximal zwei Quadratmeter für Module nach der DIN EN IEC 61730 „PV-Module – Sicherheitsqualifikation“ ohne weitere statische Anforderungen festgelegt. Diese Größe, die vom DIBt 2012 festgeschrieben wurden, hat keinen technisch-physikalischen Hintergrund, sondern beruhte auf einer Schätzung. Die Einordnung von größeren Modulen des DIBt in den Normbereich des Glasbaus ist nicht zielführend und führt in der Praxis immer stärker zu einem Ausbauhemmnis. Da ein erheblicher Anstieg der Zubauraten notwendig ist, um die klimapolitischen Ziele zu erfüllen, müssen aus Sicht von BSW und DGS die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen, unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Aspekte, dahingehend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Die Nutzung der Dächer und Fassaden für Solaranlagen stößt in der Bevölkerung auf eine außerordentlich hohe Akzeptanz. Auch die Bundesregierung und viele Landesregierungen streben bei Neubauten und anderen baulichen Anlagen z.B. solare Carports auf öffentlichen Parkplätzen eine Verpflichtung zum Bau von Solar- oder PV-Anlagen an. Planer stoßen jedoch bei der Umsetzung insbesondere von großen Projekten mehr und mehr auf Probleme, die in der MVV TB ausgeführten Anforderungen nachweisen zu können. Die technologische Entwicklung der PV-Module der letzten zehn Jahre hat zu rasanten Fortschritten in Effizienz und Größe sowie zu einer beeindruckenden Kostenreduktion geführt. Die deutlich größeren Solarzellformate führen auch zu immer größeren Modulen, sowohl bei den Dachanwendungen als auch in den Freiflächenanlagen. Im Bereich der Freiflächen sind aktuell 25 Prozent der Module größer als 2,2 Quadratmeter, wobei dieser Anteil im Jahr 2031 auf über 90 Prozent steigen wird. Modulhersteller produzieren und liefern mittlerweile Module mit 3 Quadratmetern und mehr, die in anderen Ländern bereits verbaut werden. Sie erreichen die gleiche Tragfähigkeit wie die kleineren Module vor 10 Jahren.
Bei PV-Modulen handelt es sich um typgeprüfte industriegefertigte Standardprodukte, die eine allseitige Lagerung des Glas-Solarzellverbundes mit einem Aluminiumrahmen besitzen. Dieser Rahmen ist mit Silikondichtung mit dem Glas-Solarzell-Laminat verbunden. Das Rahmenprofil unterstützt die Aufnahme mechanischer Lasten des Glas-Solarzellen-Laminats zusätzlich. Zur Einkapselung der Solarzellen und dem Verbund mit Deckglas sowie Rückseitenfolie/bzw. -glas werden Kunststoffe, üblicherweise EVA, POE oder PVB verwendet. Dadurch ist das Bruchverhalten vergleichbar mit Verbundsicherheitsglas (VSG). Das Glas (fast ausschließlich ESG), die Verkapslung und die Rahmenausführung durchlaufen strenge Qualitätskontrollen bei den Herstellern und werden außerdem durch die jeweiligen Zertifizierer regelmäßig und unabhängig überprüft.
PV-Module durchlaufen gemäß DIN EN IEC 61215-2 (VDE 126-31-2) „PV-Module – Bauarteignung und Bauartzulassung“ mehrere mechanischen Prüfungen. Die verschiedenen Last- und Alterungsprüfungen sind international anerkannt. Die vom DIBt geforderten Prüfungen nach den Glasnormen DIN 18008 wurden von über 99% der PV-Modulen nicht durchgeführt. Das liegt neben den erhöhten Prüfkosten auch an der mangelnden Umsetzbarkeit der geforderten Prüfprozeduren für gerahmte PV-Module. Zudem orientieren sich die Hersteller am internationalen Markt, auf dem die Lastprüfungen der DIN EN IEC 61215 ausreichen. Die Belastungsfähigkeit durch moderne Standardmodule erreicht bis zu 6.500 Pascal Wechsellast. So überstehen solche Solarmodule in PV-Freiflächenanlagen in Hurrikanegebieten auch extreme Stürme. Umso unverständlicher, dass Solarmodule in Deutschland in der Größe begrenzt sind.
