Eine Betrachtung von Jörg Sutter

[Bild: Sutter]
Der Markt für kleine PV-Anlagen ist im Vergleich zum vergangenen Jahr 2024 derzeit deutlich geschwächt. Insbesondere die gesamtwirtschaftliche Lage und die Verunsicherung über die zukünftige Förderung tragen aus unserer Sicht dazu bei. Doch in den letzten Jahren haben sich immer mehr Bundesländer in Deutschland für eine Solarpflicht entschieden: diese stellt sich dem aktuellen Trend zumindest teilweise entgegen. In diesem Teil werfen wir einen Blick auf die aktuell gültigen Regelungen in den südlichen Bundesländern.
Die beiden ersten Teile der Serie sind ganz unten verlinkt.
Solarpflichten im Süden
Nachdem wir vor zwei Wochen die nördlichen Bundesländer betrachtet haben, sind jetzt sie Südländer dran. Mit „im Süden“ sind hier die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen gemeint – eine „offizielle“ Aufteilung in Nord und Süd gibt es bei uns nicht. Diese Länder werden im Folgenden einzeln betrachtet, da sich Stand und Anforderungen unterscheiden.
Allgemeine Vorbemerkung
Diese Darstellung hier in den News kann die Anforderungen natürlich nur in Kürze wiedergeben, was bedeutet, dass Sie bei einer wichtigen Betrachtung der Solarpflicht sich nicht auf die wenigen Zeilen hier verlassen sollten, sondern genau die Originalunterlagen, die unter „Details hier“ durchweg verlinkt sind, betrachten müssen. Das lohnt sich auch wirklich, denn dort sind sowohl die genauen Anforderungen, aber auch Ausnahmen und alternative Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. So darf bei einigen Solarpflichten auch eine Solarthermieanlage anstatt einer PV-Anlage gebaut werden – oder eine PV-Anlage nach Solarpflicht braucht nicht zwingend auf den betrachteten Firmen-Neubau, sondern darf auch auf einem benachbarten Gebäude auf dem Firmenareal errichtet werden, wenn das vorteilhafter ist. Auch ist meist egal, wer die Anlage aufbaut: Damit ist auch eine Verpachtung der Dachfläche (ohne eigene Investition) möglich.
Bei speziellen Fragen empfehle ich auch – je nach Bundesland – den jeweiligen DGS-Landesverband oder regionale Sektionen zu kontaktieren und zu konkreten Erfahrungen und Umsetzungsdetails zu befragen. Die lokalen Bauämter, auch für die Einhaltung der Solarpflicht zuständig, sind ebenfalls gute Ansprechpartner, wenn es um rechtliche Aspekte geht.
Doch nun zu den Solarpflichten der einzelnen Süd-Länder:
Bayern
Seit 1.3.2023 gilt hier für den Neubau von Gewerbe- und Industriegebäuden eine Solarpflicht. PV-Module müssen auch bei einer Dachsanierung installiert werden.
Seit 1.1.2025 sollen auch Wohngebäude mit PV bestückt werden – das wurde in der Bauordnung nur als Empfehlung, nicht als Pflicht formuliert.
Details hier.
Baden-Württemberg
„Se Länd“ im Südwesten war einer der beiden Vorreiter bei der Solarpflicht. Eingeführt wurde sie in einzelnen Stufen. Heute ist alles betroffen: Gewerbe- wie Wohngebäude, Neubau und Sanierung und auch große Parkplätze. Mindestens 60% der solargeeigneten Fläche muss hier mit Modulen belegt werden.
Details hier.
Hessen
Die hessische Solarpflicht umfasst bisher zwar nur landeseigene Neu- und Bestandsgebäude. Das Land geht hier jedoch mit gutem Beispiel voran. Für Private greift nur eine Pflicht bei großen Parkplätzen (ab 50 Stellplätzen).
Details hier.
Rheinland-Pfalz
Hier ist die Solarpflicht bislang auf gewerbliche und öffentliche Gebäude begrenzt, bei Sanierung und Neubau. Neue Privatgebäude müssen für die Installation einer PV-Anlage „vorbereitet“ sein, zum Beispiel mit Reserve bei der Statik des Gebäudes. Details hier.
Saarland
Gewerbliche und öffentliche Neubauten fallen hier unter die Solarpflicht, auch größere Dachsanierungen sind betroffen. Achtung: Die Kommunen im Saarland sind befugt, kommunale Solarpflichten einzuführen. Details bitte bei der jeweiligen Kommune erfragen, es gibt keine Online-Informationen.
Sachsen und Thüringen
Weder Im Freistaat Sachsen noch in Thüringen gibt es bislang Solarpflichten.

Warum so viele unterschiedliche Solarpflichten?
Der Hauptgrund hierfür dürfte sein: Bauen und damit auch das Baurecht ist Ländersache. Es wird zwar bundesweit regelmäßig eine Muster-Bauordnung abgestimmt. Doch diese wird immer in Variationen landestypisch umgesetzt.
Die eigenen Länder-Zuständigkeiten haben noch eine weitere Auswirkung: Die Struktur der Solarpflicht ist völlig unterschiedlich zwischen verschiedenen Ländern. Und auch die Stelle, an der die jeweiligen Detail-Bestimmungen zu finden sind, ist verschieden: So ist die Solarpflicht in Baden-Württemberg im Klimaschutzgesetz und einer Verordnung geregelt, Bayern und andere Länder haben die Vorgaben in die jeweilige Landesbauordnung aufgenommen. Berlin (nicht im Süden der Republik, ich weiß) hat ein eigenes Landes-Solargesetz dafür verabschiedet.
Darum ist es umso wichtiger, bei geplanten Solarprojekten – gerade aber auch bei einem Neubauprojekt in einem anderen Bundesland als dem eigenen – immer die genauen Unterlagen der am Standort gerade gültigen Vorgaben anzuschauen. Auch eine Anfrage beim zuständigen Bauamt kann weiterhelfen. Lassen Sie sich dann die Informationen unbedingt auch schriftlich geben. Die Auskunft per E-Mail reicht dafür.
Fragen zu den Solarpflichten beantwortet gerne der Autor per Mail.
