Eine Beschreibung von Jörg Sutter

Für PV-Anlagen, die ab dem 1. August in Betrieb genommen werden, gelten neue Vergütungssätze für die Einspeisung ins Netz. Diese halbjährliche Minimalabsenkung um 1% wurde bereits 2022 beschlossen und ist im EEG 2023 gesetzlich fixiert.
Eine PV-Dachanlage zur Eigenversorgung erhält bei einer Anlagengröße bis 10 Kilowattpeak bislang einen Vergütungssatz von 7,94 Cent pro eingespeister Kilowattstunde, ab 1.August sinkt dieser Wert leicht auf 7,86 Cent pro kWh.
Die Wirtschaftlichkeit wird dadurch kaum beeinflusst, trotzdem sollten zukünftig auch in Wirtschaftlichkeitsberechnungen unbedingt die korrekten Werte angesetzt werden.
Für die Vergütungssätze bei typischen Hausdach-PV-Anlagen haben wir wieder eine kleine Arbeitshilfe erstellt, die hier verlinkt ist. Selbstverständlich werden zum 1.8. auch die Vergütungssätze der größeren Dachanlagen und auch bei z.B. Mieterstrom angepasst. Ab 1.8. können alle diese Werte auf der Website der Bundesnetzagentur abgerufen werden.
Übrigens: Wer die wirtschaftliche Berechnung seines PV-Projektes mit PV@now, der Wirtschaftlichkeitssoftware der DGS erledigt, braucht sich um die Zahlenwerte nicht zu kümmern. Nach Eingabe des geplanten Inbetriebnahmedatums werden diese Werte automatisch korrekt in die Berechnung übernommen.
Und noch eine Anmerkung: Die halbjährliche Absenkung wird gesetzlich immer präzise mit vielen Nachkommastellen aus dem Ursprungswert des EEG berechnet. Nimmt man den auf zwei Nachkommastellen gerundeten, bisher gültigen Wert und zieht davon 1% ab, so ergibt sich ein zum Teil eine Rundungsungenauigkeit in der letzten Stelle.