Eine Beschreibung von Jörg Sutter

[Bild: Sutter]
Für PV-Anlagen, die seit dem 1. Februar in Betrieb genommen werden, gelten neue Vergütungssätze für die Einspeisung ins Netz. Diese halbjährliche Minimalabsenkung um 1% wurde bereits 2022 beschlossen und ist im EEG 2023 gesetzlich fixiert. Sie hat nichts mit den aktuellen Diskussionen rund um die Zukunft der Förderung zu tun.
Eine PV-Dachanlage zur Eigenversorgung erhielt bei einer Anlagengröße bis 10 Kilowattpeak bei Inbetriebnahme im Januar einen Vergütungssatz von 7,86 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Seit 1.Februar ist dieser Wert mit 7,78 Cent pro kWh etwas geringer. Der Vergütungssatz ist mit der Festlegung zum Zeitpunkte der Inbetriebnahme gesetzlich auf die Laufzeit von 20 Jahren festgeschrieben.
Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage wird dadurch kaum beeinflusst, trotzdem sollten zukünftig auch in Wirtschaftlichkeitsberechnungen unbedingt die korrekten Werte angesetzt werden.

[Bild: Sutter]
Warum spielt das nur eine kleine Rolle? Weil heute die neuen PV-Anlagen nicht mehr auf maximale Einspeisung ins Stromnetz, sondern auf maximale Eigennutzung des erzeugten Stroms ausgelegt und geplant werden. Wird also eine typische Anlage für einen „Prosumer“ aufgebaut, der auch eine Wärmepumpe und ein Elektroauto besitzt, so können rund 80% oder mehr des erzeugten Solarstroms selbst verbraucht werden. Der Anteil der Einspeisung ist dann gering, deshalb ist die Höhe der Einspeisevergütung in diesem Fall kaum relevant. Und: Ein Elektroauto kann an der eigenen Solaranlage für kalkulierte Kosten von rund 10-15 Cent pro kWh geladen werden. Öffentliches Laden ist da deutlich teurer: Oft werden dort 40-50 Cent pro kWh aufgerufen, an Schnellladern an der Autobahn nicht selten auch 70-80 Cent pro Kilowattstunde.
Für die Vergütungssätze bei typischen Hausdach-PV-Anlagen haben wir wieder eine kleine Arbeitshilfe erstellt, die hier verlinkt ist. Selbstverständlich sind seit 1.2.26 auch die Vergütungssätze der größeren Dachanlagen (mit über 40 kWp) und auch bei z.B. Mieterstrom angepasst. Alle diese Werte können auf der Website der Bundesnetzagentur abgerufen werden.
Übrigens: Wer die wirtschaftliche Berechnung seines PV-Projektes mit PV@now, der Wirtschaftlichkeitssoftware der DGS erledigt, braucht sich um die Zahlenwerte nicht zu kümmern. Nach Eingabe des geplanten Inbetriebnahmedatums werden diese Werte automatisch korrekt in die Berechnung übernommen.
Und noch eine Anmerkung: Die halbjährliche Absenkung wird gesetzlich immer präzise mit vielen Nachkommastellen aus dem Ursprungswert des EEG berechnet. Nimmt man den auf zwei Nachkommastellen gerundeten, bisher gültigen Wert und zieht davon 1% ab, so ergibt sich ein zum Teil eine Rundungsungenauigkeit in der letzten Stelle
