Eine Einschätzung von Jörg Sutter

[Bild: Sutter]
In der vorvergangenen Woche hat die DGS mit einer Pressemitteilung „Entwarnung gegeben“ – was die Wirtschaftlichkeit von neuen, privaten PV-Anlagen unter den Rahmenbedingungen des „Solarspitzengesetzes“ betrifft. Damit wurde offensichtlich ein Nerv getroffen, denn die Meldung wurde vielfach in den Medien aufgegriffen und weiterverbreitet. Unsere Motivation dafür: In den Wochen zuvor hatte es immer mehr Veröffentlichungen gegeben, die sich negativ dazu geäußert haben und den weiteren PV-Ausbau in Frage gestellt haben. Dank auch an Ina Röpke, die den Bedarf betont und die Meldung gemeinsam mit dem Autor dieses Beitrags verfasst hat.
Teilweise wurde in den Medien in den letzten Wochen auch unvollständig berichtet: So wurde beispielsweise aus den Neuregelungen die Nicht-Vergütung bei negativen Strompreisen an der Strombörse negativ herausgegriffen, ohne darauf hinzuweisen, dass die Vergütung (genauer: die Zeit, in der Vergütung erhalten werden kann) am Ende der Vergütungszeit angehängt wird.
Warum wir heute dieses Thema nochmals aufgreifen, hat mehrere Gründe. Zum einen, weil es dazu auch Zustimmung von Dritten gab – dazu gleich ein Beispiel. Zum anderen, weil wir aber – in Form von Mails und Kommentaren zu veröffentlichten Artikeln auch viel Kritik zu der Aussage einstecken mussten, dass neue PV-Anlagen noch immer meist wirtschaftlich umsetzbar sind. Auf einige dieser Kritikpunkte soll deshalb hier eingegangen werden. Dazu kommen ergänzende Anmerkungen.
Beispiel: Zustimmung zu den Aussagen
Ein online-Tool, um genau die Auswirkungen der Nicht-Vergütung bei negativen Strompreisen zu bewerten, hat Green Energy Tools veröffentlicht. Ohne auf die Details eingehen zu wollen: Eine dort dargestellte Beispielrechnung deutet eine bessere Wirtschaftlichkeit an, als sie bei gleichen Rahmenbedingungen ohne Solarspitzengesetz gegeben war. Bevor hier Widerspruch kommt: Ja, es kommt auf die gewählten Randbedingungen an, und auch das Programm ist nicht perfekt – das ist aber dort deutlich offen dargestellt. Jede:r kann sein/ihr Projekt durchrechnen und dann sehen, was passieren könnte. Ja, ausdrücklich „könnte“, weil niemand die Strompreise der Zukunft und die Anzahl der Stunden mit negativen Preisen in einigen Jahren kennt. Eine sichere Berechnung kann daher nicht erstellt werden – aber das geht eben heute strukturell nicht mehr, daran müssen wir uns gewöhnen. Und: Für Neuinvestor:innen gibt es ja auch keine Entscheidungsmöglichkeit: Neue Anlagen fallen automatisch unter die neuen Rahmenbedingungen. Es geht also nur darum: Ich lege die Randbedingungen fest und kalkuliere – und wenn das Projekt dann vernünftig aussieht – die Wirtschaftlichkeit ist ja auch nur ein Teilaspekt von mehreren – dann realisiere ich die Anlage.
Nutzer:innen, die pv@now nutzen, die PV-Wirtschaftlichkeitssoftware der DGS, können übrigens ihre Projekte auch unter den neuen Randbedingungen durchrechnen; die Software wurde schon kurz nach Inkrafttreten der Neuregelungen entsprechend aktualisiert.

[Bild: Sutter]
Bewertung der Kritik
Am Beispiel der veröffentlichten Meldung im PV Magazine – dort gab es zahlreiche Kommentare, die unsere Aussagen kritisieren – soll hier auf einige Aspekte eingegangen werden. Schon im ersten Kommentar dort wurde die Einschränkung, dass es sich bei Südanlagen anders auswirken kann, ignoriert – darauf war aber von der DGS explizit hingewiesen worden. Und es ist auch davon auszugehen, dass der Kommentar-Schreiber bei seiner Anlage noch keine Steuerbox eingebaut hat – damit bleibt das trotz realer Anlage ein sehr fiktives Beispiel.
Dass die Rechnung anders aussehen kann, wenn nur 28 Ct/kWh Bezugskosten anstehen, wurde an anderer Stelle vorgeworfen – das sollte jedoch auch keine Kritik wert sein: im DGS-Text war als Spanne 30-35 Cent/kWh für den Haushaltsstrompreis angegeben, nach aktueller BDEW-Strompreisanalyse vom Mai liegt der Durchschnittswert in Deutschland sogar bei 39,69 Cent/kWh.
In den Kommentaren wurde auch ignoriert, dass die DGS von Haushalten gesprochen hatte – und eben nicht von 100 kWp-Volleinspeiseanlagen. Doch genau zu denen kam der Vorwurf, die DGS könne nicht rechnen. Das der DGS in einem weiteren Kommentar vorgeworfen wird, unser gemeinnütziger Verein sei Speicherverkäufer, ist dann nur noch als abstrus abzutun.
Umsomehr erfreulich sind dann Bemerkungen wie diese hier, die bewusst als heutiges Schlusswort hier stehen soll: „Man sollte bei der ganzen Flickschusterei [,..] die Freude an der universalen Wirklichkeit der zukünftigen Energie – Freiheit nicht verlieren.“