
Seit dem 2. Juli 2016 kann der Zuschuss für Elektrofahrzeuge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden. Die Auszahlung dieser Kaufprämie, für die insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, erfolgt nach dem sogenannten Windhundverfahren. Gezahlt wird also, bis der Topf leer ist, längstens jedoch bis 2019 – der Windhund ist gewissermaßen kastriert. Vorangegangen war diesem Maßnahmenpaket zur „Förderung der Elektromobilität“ ein monatelanges Gefeilsche zwischen Bundesregierung und Automobilindustrie über die Verteilung der Kosten. Diese werden nun jeweils zur Hälfte vom Bund und von der Industrie aufgebracht. Differenziert wird zwischen einer Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-In Hybride.
Anträge können auch noch rückwirkend gestellt werden, wobei als Stichtag der 18. Mai 2016 festgelegt ist. Für welche Fahrzeuge eine Kaufprämie überhaupt beantragt werden kann, hat die BAFA in einer Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Entscheidend ist dabei, dass der Listenpreis nicht über 60.000 Euro liegt und sich der Hersteller an der Auszahlung der Kaufprämie beteiligt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Käufer von Elektroautos sind zudem für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bisher waren es nur fünf Jahre.
Das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf die Straßen zu bekommen, wird zugleich beerdigt. “Mit der Kaufprämie schaffen wir einen Anreiz dafür, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden. Die steigende Nachfrage wird wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten neuen Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Deutschland auslösen“, so formuliert Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Statt konkreter Zahlen heißt sein neues, weicheres Ziel jetzt „deutlicher Schub für die Elektromobilität in Deutschland“. Wenn er dies zugleich als „ein wichtiges industriepolitisches Signal“, erklärte, lohnt es sich, genauer hinzuschauen, wer als Teil dieser Wertschöpfungskette der Elektromobilität angesehen wird. Neben den Autobauern, denen ihr Anteil an der Kaufprämie die Portokassen nur unmerklich belasten dürfte, sind dies vor allem die großen Stromkonzerne, die den Strom verkaufen. Also RWE and friends.
Dass es sich hier um das bekannte Muster der Gabriel’schen Klientelpolitik handelt, wie wir sie von der EEG-Novellierung kennen, zeigt die Tatsache, dass zur „Förderung der Elektromobilität“ bereits vorab im Mai beschlossen wurde, auch den Ausbau der Infrastruktur zu fördern. Bis zum Jahr 2020 sollen 200 Millionen Euro in den Bau von rund 5.000 Schnellladestationen fließen. Weitere 100 Millionen Euro sind für 10.000 neue normale Ladestationen vorgesehen. Wer die betreibt, bzw. an wen die Konzessionen vergeben wurden, lässt sich auf den Geräten selbst ablesen. Damit wird festgeklopft, dass Elektroautos in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten im Wesentlichen mit Atom- und Kohlestrom fahren.
Was wäre die Alternative gewesen?
Wir hatten in der SONNENENERGIE schon des Öfteren das Prinzip von EE-Verbundlösungen angesprochen, also der Kombination verschiedener Technologien aus dem Bereich der regenerativen Energieerzeugung und –nutzung. So hätte man eine Kaufprämie für Elektroautos verknüpfen können mit dem Einsatz von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Nur wer sein E-Mobil mit Ökostrom betreibt, hätte eine Kaufprämie beantragen können. Das hätte nicht nur den E-Mobilen genutzt, es hätte auch einen neuen und interessanten Anreiz für erneuerbare Stromerzeugungsanlagen der Bürgerenergie generiert. Dieses Beispiel, wie man es hätte anders machen können, zeigt deutlich, wie groß inzwischen der Unterschied zwischen der Bürgerenergiewende und der Energiewende der Monopole ist. Die trennen Welten.
Anmerkung:
In der kommenden Ausgabe des DGS-Fachmagazin SONNENENERGIE (4|16), die zum 1. August erscheinen wird, findet sich der erste Teil der Marktübersicht Elektrofahrzeuge als detaillierte Verbraucherinformation. In der Marktübersicht finden Sie eine Übersicht der aktuell am Markt erhältliche Elektroautos. Unter anderem ist auch aufgeführt für welche Fahrzeuge es eine Kaufprämie gibt und wie hoch diese ausfällt. Die umfangreiche Marktübersicht listet die aktuell am Markt erhältlichen Elektroautos auf, ob Kleinwagen SUV oder Van. Im zweiten Teil (Ausgabe 5|16) werden Hybridfahrzeugen, ob Mild-Hybrid, Voll-Hybrid oder auch Plug-in-Hybrid vorgestellt.
