Eine Besuch von Jörg Sutter

[Bild: Sutter]
Sichtlich stolz eröffnete Dr. Martin Winkler die Jubiläumsveranstaltung: Zum jetzt 50. Mal hat die Clearingstelle EEG KWKG, deren Leiter er ist, dieses Format am 6. November in Berlin veranstaltet. Die Fachgespräche dienen dem Austausch zu den aktuellen Themen der Energiewende, immer mit einem Schwerpunktthema je Veranstaltung. Die aktuelle Veranstaltung stand unter dem Titel „Flexibilisierung des Strommarktsystems – Speicher und EE-/KWK-Anlagen“.
Die Fachgespräche richten sich an das breite Spektrum der Betroffenen der aktuellen Themen, also an Juristen, Energieversorger, Verbände, Hersteller und viele weitere, die hier nicht immer Antworten auf ihre Fragen finden, aber sehr wohl eine Vielzahl an fachkundigen Informationen und Einschätzungen sowie viel Ausblick in die weiteren Schritte der Akteure.
Im Grußwort wurde seitens Frau Dr. Schlichting vom BMWE das Festhalten am Ausbau der Erneuerbaren Energien bekräftigt, aber auch die zukünftige Betonung von Markt- und Systemintegration sowie Versorgungssicherheit. Als Kernthemen der kommenden EEG-Novelle nannte sie die Synchronisierung von EE- und Netzausbau, die Einführung eines Abschöpfungsmechanismus und die Ausweitung der Direktvermarktung. Zum Zeitplan hielt sie sich bedeckt, nannte aber das erste Halbjahr 2026 als Diskussionszeit dafür, weil ja auch noch eine beihilferechtliche Genehmigung der EU eingeholt werden muss. Die Genehmigung des aktuellen EEG läuft Ende 2026 aus; daher muss das alles bis dahin abgeschlossen sein.
Jan Sötebier stellte die geplanten neuen Flexibilisierungsoptionen für Batteriespeicher vor. Sein Arbeitgeber, die Bundesnetzagentur, hat gerade die Konsultation eines Entwurfs der neuen Festlegung abgeschlossen, zu denen die DGS auch eine Stellungnahme abgegeben hatte. In den kommenden Monaten kann hier mit der Finalisierung gerechnet werden.

[Bild: Sutter]
Die Rolle von Batteriespeichern präsentierte anschließend Dr. Matthias Stark vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). Dazu hatte sein Verband ausführliche Untersuchen gemacht und eine Studie veröffentlicht.
Ein Doppelvortrag von Frau Hartmann und Dr. Rink vom BDEW beleuchtete dann den rechtlichen Rahmen und die Systemintegration von Stromspeichern. Dabei wurde wieder einmal deutlich, dass der Rechtsrahmen an einigen Stellen so einfach ist, wenn Batterien nicht mehr als reine EEG-Speicher nur zur Zwischenspeicherung von Solarstrom dienen. Werden zum Beispiel große Batteriespeicher auch für den Stromhandel genutzt, sind diese keine Anlage nach EEG, sondern müssen unter den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betrachtet werden. Damit gilt hier – entgegen den EEG-Speichern – dann zum Beispiel auch kein Netzanschlussvorrang (§3 EEG). Diese Unterschiede wurden auch im darauffolgenden Vortrag von Dr. König von der Stiftung Umweltenergierecht deutlich.
Für den Solarbereich fasste Thomas Seltmann vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) den Stand der installierten Speicher, die Vorteile, aber auch die Umsetzungsprobleme von verschiedenen Speichergrößen zusammen. Er schloss mit einem Forderungskatalog seines Verbandes, damit große und kleine Speicher möglichst rasch ihr Potential für die Energiewende ausspielen können.
Alle Folienvorträge der Veranstaltung wurden in dieser Woche hier veröffentlicht. Sie stellen ein tiefgründiges Bild der aktuellen Situation, aber auch der kommenden Herausforderungen dar.
