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Andreas Horn

EEG-Novelle 2027: Chance für eine echte Rückkehr zu den Wurzeln – der 5-Punkte-Plan von Hans-Josef Fell als Blaupause

Ein Meinungsbeitrag von Andreas Horn

Hans-Josef Fell – ein Vater des EEG
[Foto: © https://tillvill-pictures.de]

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss spätestens zum 1. Januar 2027 novelliert werden, da die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission Ende 2026 ausläuft. Von der Bundesregierung und Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche gibt es bislang nur vage Aussagen – etwa die Absicht, die feste Einspeisevergütung für neue kleine PV-Anlagen abzuschaffen, weil diese sich angeblich „auch ohne Förderung rechnen“. Konkrete Eckpunkte, ein Kabinettsentwurf oder ein Gesetzesvorschlag fehlen jedoch vollständig. Genau diese Leerstelle eröffnet die einmalige Chance, grundsätzlich darüber nachzudenken: Wie müsste ein wirklich guter, für den Abschluss der Energiewende perfekter Gesetzesentwurf aussehen?

Hans-Josef Fell – neben Hermann Scheer (1944-2010) einer der beiden Väter des ursprünglichen EEG von 2000 – hat zusammen mit der Energy Watch Group (EWG) genau das getan.

Im Januar 2026 legten sie einen 5-Punkte-Plan vor, der bewusst auf die „basic principles“ des ursprünglichen EEG zurückgreift: einfach, investitionssicher, dezentral, bürokratiearm und marktwirtschaftlich dynamisch.

Der Plan im Überblick – mit meiner kurzen Einschätzung:

  1. EEG-Ausschreibungen abschaffen, durch volkswirtschaftlich vertretbare Standardvergütungssätze ersetzen
    Feste, 20-jährige garantierte Vergütungssätze (z. B. PV-Freifläche 4,0 Ct/kWh ohne Speicher, 6,2 Ct/kWh mit Batterie; Wind onshore/offshore 7,0 Ct/kWh) statt Ausschreibungen. Keine Mengenbegrenzungen mehr, Finanzierung über den Strompreis (EU-konform, keine Beihilfe).
    Die Ausschreibungen sind die wesentliche Ursache dafür, dass sich das EEG zum Bürokratiemonster entwickelt hat. Der Ausbau wird nicht mit maximal möglicher Geschwindigkeit vorangetrieben, sondern durch künstlich gedeckelte Volumina gebremst. Höherer Aufwand und Risiko machen den Zubau teurer als nötig. Da Erneuerbare heute extrem günstig sind, kostet eine neue EEG-Umlage die Stromverbraucher fast nichts – dient aber als entscheidende Absicherung für Investoren und Banken. Super Sache!
  2. Betreiber von EE-Anlagen müssen ein Recht auf vollständige Überbauung des Netzanschlusses haben
    Technisch wäre es oftmals möglich, an einen Netzanschlusspunkt sowohl Solar-, Windkraft- und Speicheranlagen gemeinsam anzuschließen, da die Anlagen zu unterschiedlichen Zeiten Strom einspeisen. Netzbetreiber lassen dies in der Regel nicht zu. Betreiber sollten das Recht bekommen, den Netzanschluss bis zur technischen Einspeiseleistungsgrenze mit PV, Wind oder Speichern zu überbauen – ohne neue Genehmigungsverfahren.
    Physik vor überkommene energiewirtschaftliche Vorschriften priorisieren
    ist ein pragmatischer Ansatz, um angesichts knapper Netzkapazitäten diese wenigstens optimal auszureizen.
  3. Regionalstrom-Vorteil statt Akzeptanz-Abgaben-Chaos
    Im 5-km-Umkreis um die Anlage soll gelten: 50 % Rabatt auf Netzentgelte, Steuern und Abgaben, wenn Nutzer an der Erzeugung beteiligt sind. Ich denke, der Vorschlag ist gut gemeint, aber mir fast schon zu kompliziert (Messung, Abrechnung?) – es ähnelt stark Punkt 4 (Energy Sharing, ebenfalls regional). Schauen wir uns diesen also vorrangig an.
  4. EU-rechtskonforme nationale Umsetzung der Kundenanlage im Sinne einer Quartierslösung/Energy Sharing
    Im 2-km-Radius sollen Stromlieferungen vom Betreiber an Direktkunden weitgehend von Steuern, Abgaben und Netzentgelten befreit werden (außer Grundgebühr/Netzanschlusskosten), bei mindestens 10 % Beteiligung der Nutzer an der Erzeugung.
    Energy Sharing ist mit der letzten EEG-Novelle bereits gesetzlich verankert – aber bislang ein Papiertiger. Der Vorschlag von Hans-Josef Fell hat das Potenzial, den „Tiger“ endlich zu entfesseln! Wenn man Energy Sharing wirklich will, ist es nur konsequent, diesen Vorschlag zu übernehmen. Vielleicht mit einer Ergänzung: Den Regionalstrom-Vorteil aus Punkt 3 möglichst einfach und unbürokratisch in das Energy-Sharing-Modell zu integrieren – das ja ebenfalls Regionalstrom ist.
  5. Repowering PV, Wind sowie Flexibilisierung von Biogas genehmigungsfrei stellen,
    solange räumliche Ausdehnung/Fläche gleich bleibt (bei Wind: Höhe max. dreifach der alten Anlage); keine neuen Gutachten.
    Deutschland muss schneller werden. Bei Bestands-Standorten, für die nach jahrelanger Antragsbearbeitungszeit schon ordnerweise Genehmigungsunterlagen vorliegen, die Hürden möglichst gering zu halten, ist plausibel und dringend nötig. Top-Vorschlag!

Fazit

Hans-Josef Fell kennt den Geist des EEG wie kaum ein anderer. Dass er sich weiterhin mit grundsätzlichen Überlegungen einbringt, ist extrem anerkennenswert. Alle Verbände der EE-Branche sollten nicht kleinlich über mögliche Verbesserungs-, Ergänzungs- oder Änderungsvorschläge am 5-Punkte-Plan diskutieren, sondern diesen möglichst geschlossen gegenüber der Politik einfordern. Die Messlatte für die Politik ist damit gesetzt!

Klar ist: Unter der bestehenden Bundesregierung und Katherina Reiche ist nicht zu erwarten, dass diese die 5 Punkte in einen Gesetzesvorschlag aufnehmen werden. Durch diesen Referenzpunkt wird aber umso deutlicher, wie weit die Bundesregierung von den notwendigen Maßnahmen entfernt ist. Für die Verbände ergibt sich dadurch ein viel besserer Ausgangspunkt, um die voraussichtlich sehr bescheidenen bzw. den EE-Ausbau bremsenden Vorschläge der Bundesregierung zu bewerten und zu kritisieren.

Einige Blogger haben sehenswerte Interviews mit Hans-Josef Fell geführt, in denen Details erläutert werden, z. B. hier oder hier. Oder für die, die lieber zeitsparend lesen, auch hier.

Ich unterstütze den 5-Punkte-Plan von Hans-Josef Fell. Meine Bitte: unterstützt und verbreitet ihn unter allen EE-Mitstreiter*innen!