Eine Analyse von Jörg Sutter

[Bild: Bundesgesetzblatt]
Der April ist zwar schon vorüber. Dennoch möchten wir an dieser Stelle auf ein wichtiges Jubiläum, ja eine Erfolgsstory aufmerksam machen. Nein, damit ist nicht das 50-jährige Jubiläum der DGS gemeint, welches wir in diesem Jahr feiern: es geht um das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG.
Das EEG feierte in diesem April sein 25-jähriges Bestehen: Rückblickend war es wahnsinnig erfolgreich und ein Muster-Exportartikel, der (nicht im Detail, aber in grundlegenden Punkten) in rund 60 Ländern der Welt nachgebaut wurde. Ohne das EEG wäre nicht nur die Solarstromerzeugung weltweit bei weitem heute nicht an dem Punkt, an dem sie heute ist. Die erste Version des Gesetzes, das später viele Änderungen erfahren sollte, ist zum 1. April 2000 in Kraft getreten.
Dies gilt es besonders zu betonen. Auch deshalb, weil inzwischen etliche Menschen in der PV und anderen Bereichen der Erneuerbaren Energien tätig sind, die „erst“ rund zehn oder weniger Jahre dabei sind. Viele können sich gar nicht vorstellen, wie die Welt „ohne“ ein EEG heute aussehen würde – oder wie sie vorher ausgesehen hat.
Ziele des EEG
Das EEG hat mit der Einführung ein klares Ziel verfolgt: Die erneuerbare Stromerzeugung sollte vorankommen, sollte für Investoren rentabel sein (um einen Anreiz zu bieten). Gleichzeitig sollte das EEG auch die Kosten senken – zum einen durch den erhofften Einstieg in die Massenproduktion von Solarzellen & Co., zum anderen auch durch Zwang dazu. Denn schon zu Beginn war eine klare regelmäßige und vorhersehbare Absenkung der Fördervergütung vorgesehen. 5% jährliche Absenkungen wurden zu Beginn festgelegt, die erste Absenkung wurde auf den 1.1. 2002 fixiert. Im damaligen Gesetzestext aus dem Jahr 2000 liest sich das Ziel folgendermaßen: “Ziel des Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen [..].“. Das Ziel ist nach 25 Jahren noch aktueller denn je.
Vor allem die Sicherheit durch eine langfristige Einspeisevergütung hat viele überzeugt, von Häuslebauer:innen bis zu Finanzinvestor:innen: So konnte zwar nicht risikolos, aber doch risikoarm in früher noch recht teure PV-Anlagen investiert werden. Die Massenproduktion begann, vor allem Module wurden deutlich günstiger. Der Markt boomte, Deutschland wurde Weltmarktführer.
2012 kam der Absturz
Ein schon damals kritisierter, aber auch heute rückblickend schwerer Fehler war es, im Jahr 2012 eine Art Vollbremsung zu vollziehen: Von 7 Gigawatt Rekord-Jahreszubau bei der PV ging es innerhalb von zwei Jahren auf nur noch rund 1 Gigawatt. Für die Produzenten war die Party vorbei, die Solarindustrie in Deutschland war Geschichte.
Hans-Josef Fell, gemeinsam mit Hermann Scheer eine der politischen Gründerväter des EEG, bedauert diesen Absturz noch heute: „Ansonsten hätten wir den Umstieg auf eine vollständig erneuerbare Stromerzeugung heute schon geschafft“, so Fell in einem Interview mit der DGS, das in der nächsten Ausgabe der SONNENENERGIE erscheinen wird.
Das EEG heute und in Zukunft
Und heute? Das EEG ist ein bürokratisches Monster geworden, vor allem im Bereich der Ausschreibungen. Hier müssen viele Detailbedingungen von den Bietern eingehalten werden; trotzdem ist eine Sicherheit der Umsetzbarkeit nur mit einem Zuschlag gegeben. Die regelmäßige Überzeichnung der Ausschreibungsrunden macht deutlich, dass viel mehr PV gebaut werden könnte, wenn die Politik nur wollte und die Mengenbeschränkung dieser Ausschreibungen aufheben würde.
Doch das EEG wird sich weiter verändern: Erst seit Ende Februar 2025 haben wir das „Solarspitzengesetz“ zu verdauen, das neue Anforderungen, zum Beispiel im Bereich der Regelung von kleinen PV-Anlagen mitgebracht hat – und bis heute zahlreiche Fragen offen lässt, die für die konkrete Umsetzung relevant sind. Doch für das kommende Jahr kann mit noch massiveren Änderungen des Gesetzes gerechnet werden.Der Grund: denn dann läuft die EU-Genehmigung des jetzigen EEG aus (unabhängig von den noch immer ausstehenden Freigaben für Teile des Solarpaket I und jetzt auch des Solarspitzengesetzes). Doch auch Positives kann erwartet werden, hat doch die vermeintlich neue Regierung auch das Ziel des Energy Sharing zumindest einmal in ihren Koalitionsvertrag explizit hineingeschrieben.

[Bild: Sutter]
Vielleicht kommt auch ein ganz neues Gesetz? Hans-Josef Fell hat im erwähnten Interview darauf hingewiesen, dass es ja auch vor 25 Jahren schon einen Vorläufer vor dem EEG gab: Das damalige Stromeinspeisungsgesetz, das vor allem von der Wasserkraft genutzt wurde. Trotzdem hatten die EEG-Gründerväter den politischen Mut, eben nicht das bestehende Gesetz komplizierter und umständlicher zu machen, sondern haben das alte Gesetz komplett abgeräumt und ein völlig neues geschrieben.
Wir können gespannt sein, wie sich die Berliner Politik im kommenden Jahr die langfristige Fortführung vorstellt. Bis dahin haben wir noch etwas Zeit und können erst einmal stolz auf die Erfolge von 25 Jahren EEG sein. Und auf unsere 50 Jahre der DGS sowieso.
Hinweis 1: Wer sich für die ursprüngliche Version des ersten EEG aus dem Jahr 2000 interessiert: Die damalige Veröffentlichung findet sich hier (Seite 5 bis 9 des pdf).
Hinweis 2: Das erwähnte Interview mit Hans-Josef Fell wird in der kommenden Ausgabe der SONNENENERGIE zu lesen sein.