Eine Betrachtung von Jörg Sutter

[Foto: Jörg Sutter]
Derzeit wird politisch um die Energiewende gerungen – vor allem über neue Gesetzentwürfe, die nun nach und nach konkreter gefasst werden als vor einigen Wochen. Ein erster Entwurf hat zur Stellungnahme aktuell die DGS erreicht: Die Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes. Die DGS hat dazu Stellung bezogen – und hält den Inhalt des Gesetzes für veraltet.
Die übliche Kritik langweilt schon fast: Dass die Verbände kaum Zeit bekommen, einen Gesetzentwurf zu analysieren, ist schon Tradition, auch in diesem Fall wurde der Entwurf am vergangenen Freitag vormittags vom Ministerium versendet, die Rückmeldefrist wurde auf Dienstag gesetzt. Eine intensive Beschäftigung und gute Verbesserungsvorschläge sind hier nicht gewünscht – so muss das leider interpretiert werden. Doch beschäftigen wir uns mit den Inhalten:
Netzausbau-Gesetz
„Der Gesetzentwurf zielt auf einen kosteneffizienten, bedarfsgerechten und beschleunigten Netzausbau ab und soll die Planung und Genehmigung weiterer notwendiger Netzausbauvorhaben sowie eine zeitnahe Anwendung der RED III ermöglichen.“ – so das Anschreiben zum Gesetzentwurf. Das klingt im ersten Moment gut, und die dargestellten Maßnahmen zum Netzausbau sind auch nicht einfach vom Himmel gefallen, sondern wurden in langwierigen Verfahren der Netzentwicklungspläne ausgesucht. Dieses Verfahren hatten wir an dieser Stelle schon mehrmals beschrieben, zum Beispiel hier und zu einer Detailmaßnahme des aktuellen Planes hier. Insofern ist der Inhalt dieses Gesetzentwurfes keine Überraschung.
Die beschriebenen Maßnahmen sind auch allesamt übergeordnete Maßnahmen, also kein Netzausbau auf der Verteilnetzebene, sondern im Bereich der Übertragungsnetzbetreiber auf den höchsten Spannungsebenen.
Kosteneffizienz
Wie soll die zu Beginn genannte Kosteneffizienz erreicht werden? Hier stellt der Gesetzentwurf einen Systemwechsel dar, den die Koalition schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatte: Neue Großleitungen sollen nicht mehr im Boden, sondern wieder als Freileitungen auf Masten gebaut werden. In den letzten Jahren wurde (vor allem aus Gründen der Akzeptanz) auf vergrabene Leitungen gesetzt, die aber teils erhebliche Mehrkosten nach sich gezogen haben. Daher jetzt der Systemwechsel. Doch ohne Proteste geht diese Umstellung nicht: Dass der Kunststoffrohrverband protestiert (weil ja bei den Freileitungen keine Kunststoffrohre benötigt werden) ist offensichtlich, doch auch andere warnen: Freileitungen sind empfindlicher gegen Naturkatastrophen und Anschläge als Leitungen, die im Boden verlegt sind.
Innovation? Fehlanzeige
Das Fatale an dem Gesetzentwurf, das wir in aller Deutlichkeit kritisieren: Der Entwurf wirkt aus der Zeit gefallen und enthält reine Maßnahmen des Leitungsausbaus sowie eine Offshore-Anbindung und zwei Gleichstromleitungen, letztere sollen Windstrom von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg bringen.
Das Problem: Für die Erweiterung der Netzkapazitäten stehen inzwischen zahlreiche Maßnahmen zur Verfügung, die nicht des Aufbaus von neuen Kupfer- oder Aluleitungen bedürfen. Neben der Digitalisierung und Temperaturüberwachung von Netzleitungen und Überspannungswerken seien vor allem Batteriespeicher genannt.
Diese können nicht nur zur Netzstabilisierung durch kurzzeitige Ausgleichsmaßnahmen beitragen, sondern auch kurze Last- oder Erzeugungsspitzen abfedern. Doch solche Maßnahmen enthält der Gesetzentwurf keine einzige. Es wird so getan, als wäre wie vor 50 Jahren das deutsche Stromsystem eine Kupferplatte, die für höhere Erzeugung und Verbräuche einfach noch mehr Kupfer braucht. Hier wird rückwärts statt in die Zukunft gedacht. Und das Fatale daran: Das wird auch richtig teuer.
Dabei haben etliche innovative Konzepte schon in der Vergangenheit gezeigt, dass es auch anders geht, zum Beispiel das in unserer Stellungnahme erwähnte Konzept der „zellularen Energiesysteme“, das der VDE seit Jahren in Fachgruppen weiterentwickelt. Doch es finden sich keine Digitalisierung, keine Zellbetrachtung, keine Batteriespeicher oder auch irgendwelche anderen innovativen Flexibilisierungen im Gesetzentwurf – es wird einfach wieder auf neue Leitungen gesetzt.
Kosten versteckt
Und die Kosten? Hier wird der Entwurf dann richtig abstrus. In jedem Gesetzentwurf müssen die dadurch entstehenden Kosten analysiert und dargestellt werden, dies wird auch hier so vollzogen: Für den Bund sind es 240.000 Euro, für die Länder und Kommunen null Euro und für die Wirtschaft jährlich 137.000 Euro. Und für die Bürgerinnen und Bürger? Jetzt heißt es festhalten, der Originaltext aus dem Gesetzentwurf: „Dieses Gesetz führt für Bürgerinnen und Bürger weder zu einer Be- noch einer Entlastung.“
Toll, oder? Damit kann sich der Gesetzgeber auf die Schulter klopfen. Naja, wir müssen eben noch ein wenig weiterlesen, um dann unter „Weitere Kosten“ zu sehen, dass allein die neu aufgenommenen Baumaßnahmen mit rund 44,65 Mrd. Euro (!) zu Buche schlagen. Doch auch das wird beschönigt: „Damit trägt der Netzausbau mittel- und langfristig insoweit auch zur Entlastung der Stromverbraucher bei“. Jede Leserin und jeder Leser kann gerne mal das Rechnen beginnen, wie lange das dauern wird, bis sich 2.139 Euro pro vierköpfige Familie wirtschaftlich positiv im eigenen Geldbeutel auswirken, wenn ein paar Euro Netzgebühren pro Jahr eingespart werden. Dann versteht man, was der Gesetzgeber mit „langfristig“ meint.
Und auch ein weiterer Satz lässt einen fassungslos zurück: „Darüber hinaus sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten zu erwarten. Auswirkungen auf Einzelpreise oder das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, lassen sich derzeit nicht abschätzen.“ Ach, gibt es den Netzbetrieb der neuen Leitungen dann umsonst? Obwohl bei den Netzbetreibern ziemlich genau bekannt sein dürfte, was ein Trassenbetrieb an Wartungs- und Steuerungskosten hat – diese Kosten sind einfach nicht bekannt und werden daher nicht dargestellt.
Auch wenn mit diesem Gesetzentwurf die Übertragungsnetzbetreiber und nicht die Verteilnetzbetreiber mit den genannten Maßnahmen adressiert sind: Ja, wir brauchen grundsätzlich den Ausbau der Stromnetze und der -kapazitäten. Doch statt das innovativ und zukunftsfähig zu machen, sichert dieser Gesetzentwurf nur klassische Umsätze und Gewinne von Netzbetreibern.
Anders formuliert steht das im Monitoring-Bericht, den Katherina Reiche im letzten Jahr vorgestellt hat: „Eine kombinierte Nutzung von markt- und netzdienlichen Flexibilitäten auf der Einspeise- und der Nachfrageseite kann zur Verringerung der Netzausbaubedarfe sowie Steigerung der netzseitigen Versorgungssicherheit, der Systemstabilität und der Reduzierung der Systemkosten beitragen.“
Leider ist dieser Gesetzentwurf wieder eine vertane Chance.
Die DGS-Stellungnahme kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.
