Eine Betrachtung von Jörg Sutter

[Bild: Jörg Sutter]
Langsam kommt sie näher, die neuerliche Energiereform – auch mit einer Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Und die Wichtigkeit dieses politischen Vorhabens muss als entscheidend eingeschätzt werden. Ursula Heinen-Esser, die neue Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE), formuliert es so: „Mit der anstehenden EEG-Novelle werden zentrale Weichen für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands, seiner Energieversorgung und seiner Wirtschaft gestellt. Die Erneuerbaren sind inzwischen das Fundament des Energiesystems und stellen Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz des Wirtschaftsstandortes sicher.“
Noch liegen keine Eckpunkte vor, genauso wenig wie ein Gesetzentwurf. Doch es gab in den vergangenen Monaten bereits Hinweise, welche Aspekte im neuen EEG enthalten sein werden und was politisch Relevanz für die Reform hat. Das soll an dieser Stelle dargestellt werden, auch wenn es natürlich wie immer darauf ankommen wird, was tatsächlich im verabschiedeten Gesetz steht.
Die Reform kommt
Die EEG-Novelle kommt auf jeden Fall in diesem Jahr; dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen werden die Ausgaben des Bundes fürs EEG in diesem Jahr voraussichtlich bei rund 17 Mrd. Euro liegen – das ist ein riesiger Budgetposten, der natürlich im Fokus der Haushälter in Berlin steht. Zum anderen endet die EU-Freigabe der aktuellen Fassung des EEG zu Ende des Jahres 2026. Eine Neufassung muss daher spätestens zum 1.1.2027 bereitstehen und dann auch von der EU schon geprüft und freigegeben sein. Deshalb möchte das Wirtschaftsministerium das Gesetz gerne noch vor der Sommerpause durchs Parlament bringen, ob das gelingt, steht aber in den Sternen. In vielen Bereichen werden die Änderungen erheblich sein und die politische Diskussion kann dauern. Dazu kommen die Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (beide im März) sowie in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern im September.
Möglich, dass die endgültige parlamentarische Verabschiedung erst danach geplant wird, um die politischen Proteste gegen Kürzungen und Verkomplizierungen ein wenig aus den Wahlkämpfen herauszuhalten.
Ankündigungen zu Inhalten
Die erste Grundlage mit Hinweisen findet sich schon im Koalitionsvertrag, dort ist formuliert: „Die Förderung der Solarenergie in Verbindung mit Speichern soll systemdienlich ausgestaltet werden. Wir wollen private Haushalte zu Akteuren der eigenen Energieversorgung machen“. Provokant gesprochen: Wird die Einspeisung von Strom ins Stromnetz weniger attraktiv, kann dieser Punkt politisch abgehakt werden. Einen Teil dazu hat schon die Verunsicherung um das Solarspitzengesetz im vergangenen Jahr beigetragen.
Positiv wird aber auch die kommende flexiblere Speichernutzung (siehe DGS-News hier) dazu beitragen, dass mehr eigener Stromstrom sinnvoll verbraucht wird. Der Koalitionsvertrag verspricht auch mehr Digitalisierung und Standardisierung sowie eine Flächenschonung durch Parkplatz- und Agri-PV. Daneben soll nach Koalitionsvertrag auch „der Netzausbau und der Ausbau der erneuerbaren Energien besser aufeinander abgestimmt werden“ – was zur Frage führt, wer von beiden sich hier anpassen soll.
Im letzten Herbst wurden mit dem Monitoring-Bericht (den wir hier kommentiert haben) weitere Hinweise gegeben. Die Punkte haben zwar teilweise mit den Expertenaussagen des Monitoring-Berichtes nichts oder nur wenig zu tun gehabt, aber wir müssen uns darauf einstellen, dass diese Punkte politisch in Angriff genommen werden.
Was wir erwarten
Dazu gehört zum einen die Absenkung der Ausbauziele. An den Klimazielen soll zwar nicht gerüttelt werden, doch nachdem das Wirtschaftsministerium von weniger Stromverbrauch für die Zukunft ausgeht, sind nach dieser Logik auch weniger neue Gigawatt an Erneuerbaren notwendig. Dass dieser Ansatz umstritten ist (Stichwort KI und Rechenzentren), ist kein Wunder.
Wir gehen auch davon aus, dass die Direktvermarktung im neuen EEG ausgebaut werden soll; den politischen Versuch dazu hat es schon bei der letzten Reform gegeben. Eine stufenweise Absenkung in den kommenden Jahren könnte hier ein gangbarer Weg sein. Wenn wieder die Forderung aus dem Ministerium kommt, dieses bei PV schon ab 7 kWp kurzfristig umzusetzen, dann muss das aus gleichen Gründen wie beim letzten Mal wieder zurückgewiesen werden.
Zentrale Änderung wird jedoch die Ausgestaltung eines Abschöpfungsmechanismus werden, der von der EU gefordert wird. Damit soll die Förderung zukünftig in einem Band laufen: ein Band der Förderhöhe mit einer Untergrenze (Minimalförderung) und einer Obergrenze (Maximalbetrag). Das erhält einen Teil der Investitionssicherheit (natürlich nicht so stark wie eine feste Einspeisevergütung), nimmt damit aber auch Marktsignale auf und reduziert die Kosten.
Noch nicht bekannt ist, wie der Mechanismus ausgestaltet werden soll und für welche Grenzen – zum Beispiel ab welcher PV-Anlagengröße – das zukünftig gelten soll. Aber kommen wird das ganz sicher.

[Bild: Jörg Sutter]
Für Anlagen über einem MW galt eine solche Regelung übrigens als „Strompreisbremse“ schon Ende des Jahres 2022, nachdem damals im Sommer die Marktpreise aufgrund des Ukraine-Krieges regelrecht explodiert waren.
Branchenforderungen
Die Erneuerbare-Energien-Branche hat ihre Forderungen an eine EEG-Reform schon formuliert und veröffentlicht, das ganze in Form eines Positionspapieres des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE). Das ausführliche Papier ist hier verlinkt.
Darin werden verlässliche und stabile politische und gesetzliche Rahmenbedingungen ebenso gefordert wie die Beibehaltung der Ausbauziele und der Sicherheit für Investoren. Viele weitere Ziele wie schnellere Digitalisierung oder Beschleunigung der Netzanschlussverfahren sind enthalten – und auch die Forderung, bei den kleinen Dachanlagen die feste Einspeisevergütung beizubehalten.
Wir sind jetzt jedenfalls sehr auf die Eckpunkte aus dem Ministerium gespannt und werden uns ganz sicher mit Stellungnahmen und Statements an der kommenden politischen Auseinandersetzung beteiligen.
