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Michael Vogtmann

DGS-Branchenumfrage zur Direktvermarktung

Eine Marktanalyse von Michael Vogtmann

Quelle Grafik: HTW Berlin, Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie (htw-berlin.de)

Direktvermarktung bis und knapp über 100 kWp bei hoher Direktverbrauchsquote schwierig zu bekommen und oft viel zu teuer. 50 Planer und Installateure beteiligten sich an der Befragung der DGS Franken. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheit deutlich mehr Direktvermarktungsgebühren als die ursprünglich gesetzlich vorgesehenen 0,4 ct/kWh zahlen muss. Zudem gibt es für PV-Anlagen mit hohen Direktverbrauchsquoten oft gar keine Direktvermarktungsangebote, bzw. handelt es dabei dann oft um vollkommen überteuerte Angebote.

Hintergrund: Seit dem Jahr 2016 müssen PV-Anlagen schon über 100 kWp zum Erhalt einer gesetzlichen Einspeiseförderung in die gesetzliche Direktvermarktung. Waren vor zwei Jahren Direktvermarkter eher einfach zu finden und die Direktvermarktungskosten mit 0,4 bis 1 ct/kWh noch relativ preiswert, so hat sich diese Situation seit gut einem Jahr stark verschlechtert. Seit dem Beginn der hohen Markterlöse für PV-Strom in Höhe von 10 bis 40 ct/kWh stieg die Nachfrage nach größeren Anlagen über 100 kWp und damit der Bedarf nach Direktvermarktungsangeboten rasant an. Konsequenz: Die meisten Direktvermarkter wollen auch was „vom Kuchen abhaben“ und verlangen inzwischen 3 bis 5 mal so viel Direktvermarktungspauschalen wie noch vor zwei Jahren. Viele Direktvermarkter picken sich gar die „Rosinen“ aus den Anfragen heraus. Eine Pflicht, Direktvermarktungsanfragen mit reellen Angeboten zu bedienen gibt es nicht.

Das Bundeswirtschafts- und -Klimaministerium hat diesen „Flaschenhals“ zum Glück schon vor Wochen erkannt und beabsichtigt deutliche Erleichterungen bei der Direktvermarktung und eine Anhebung der Grenzen zur verpflichtenden Direktvermarktung, gerade bei hohen Eigenverbrauchsquoten (Quelle: PV-Strategie des BMWK (Entwurf) vom 10.03.2023).

Die DGS wollte es genauer wissen und startete Mitte April eine Branchenumfrage. Immerhin 50 auswertbare Antworten gingen innerhalb von nur vier Tagen ein. Vielen Dank den Teilnehmern. Die Ergebnisse bestätigen die geplanten notwendigen Veränderungen seitens des BMWK. Fast kein PV-Branchenteilnehmer fand einen Direktvermarkter bei PV-Anlagen bis zu 100 kWp. Nur wenige fanden reelle Angebote bei PV-Anlagen über 100 kWp bis zu 200 kWp bei eher geringen Netzeinspeisequoten. PV-Überschusstrom, v.a. an börsenpreisniedrigen Wochenenden, ist fast allen Direktvermarktern ein „Dorn im Auge“.

Von daher bekräftigt diese statistische Auswertung 1:1 die Absichten des BMWK. Hoffen wir, dass den im Entwurf zur PV-Strategie erklärten Erleichterungen zur Direktvermarktung in den Solargesetzespaketen I und II (Pfingsten und Sommer 2023) Taten bzw. notwendige EEG-gesetzliche Verbesserungen folgen. Wenn nicht, würde die Verteilung der installierten und beim Marktstammdatenregister gemeldeten PV-Anlagen bis und knapp über 100 kWp weiterhin so aussehen wie im Jahr 2022, würden weiterhin größere Dachflächen für 100 bis 200 kWp nicht voll belegt werden. Und wir benötigen – wo immer möglich – vollflächige Belegung von geeigneten Dächern mit PV und auch – nicht zu vergessen – mit Solarthermieanlagen.

Die Detailergebnisse der DGS-Umfrage