Eine Marktbeobachtung von Andreas Horn

[Grafik: Dr. Andreas Horn; Datenquelle: www.netztransparenz.de & www.energy-charts.info.]
Die Monatsmarktwerte im Januar 2026 waren unspektakulär: der Monatsmittelwert an der Strombörse EPEX lag bei 11,009 Ct/kWh, und somit etwas niedriger als der Vorjahreswert (11,414 Ct/kWh, -4%), jedoch um 18% höher als im Vormonat (9,347 Ct/kWh). Wie in der letzten Marktbeobachtung aufgezeigt korreliert der Börsenpreis mit einer gewichteten Summe aus dem Preis für Erdgas (35,8 €/MWh x Faktor 0,039) und dem Auktionswert für CO2-Emissionszertifikate (86,9 €/t x Faktor 0,167). Da sich beide Werte gegenüber dem Vormonat verteuert haben, ist auch der Börsenstrompreis gestiegen. Da Solarstrom im Januar nur in geringen Mengen vorhanden ist, liegt dessen Preis nahe am Spotmarktpreis (11,019 Ct/kWh), während Wind in der ersten Kalenderwoche reichlich verfügbar war, und somit einen niedrigeren Monatsmarktwert erzielen konnte. Interessantes beobachte ich bei den negativen Strompreisen!
Im Januar vermeldete Netztransparenz das Auftreten negative Preis in der Kategorien 4H – und somit logischerweise auch in den Kategorien 3H, 2H (neu gelistet seit 2026), 1H und 15MIN (neu seit Okt. 2025). Bei näherer Betrachtung der Day-Ahead-Spotmarktpreise fällt auf, dass eigentlich nur acht negative Viertelstundenwerte in Serie vorhanden waren, und in der Stunde vor und nach diesem zusammenhängenden Zeitraum jeweils nur eine Viertelstunde einen leicht negativen Preis aufwies, während der Preis ansonsten Null war. Offenbar wird bei den Kategorien größer 1H immer der Stundenmittelwert ausgewertet.

[Grafik: Energy-Charts.info]
Tatsächlich waren nur 10 Viertelstundenwerte mit 0,001 Ct/kWh ein klitzeklein-wenig negativ – davon acht Viertelstunden aufeinanderfolgend – während die Preise ansonsten in den fraglichen Stunden Null oder minimal darüber waren. Da stellt sich schon die Frage, ob es wirklich gerechtfertigt ist, dass bei diesen minimal negativen Preisen der Vergütungsanspruch z.B. für PV-Anlagen ausgesetzt wird und ob die Marktregeln wirklich klug gestaltet sind?
Wie entstehen negative Strompreise?
Zu dieser Frage hatte ich schon im letzten Sommer im Beitrag zur „Duck-Curve“ geschrieben, dass „die Ursache negativer Strompreise eine spezifische Eigenart von Dampfkesseln in herkömmlichen Kraftwerken“ seien. Ein aufmerksamer Leser hat hier nachgehakt, so dass ich das genauer ausführen möchte. Denn: oft wird Erneuerbaren Energien unterstellt, die Ursache negativer Strompreise an der Strombörse zu sein, da deren hohes, aber fluktuierendes (Über-) Angebot so groß sei, dass es die Stromnachfrage übersteige. Daher müsse deren Strom teuer entsorgt werden. Diese Begründung ist jedoch falsch, da Preise bei einem Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage nicht negativ werden können, sondern bei einem Überangebot nur gegen Null tendieren können.
Doch was ist die Ursache für negative Strompreise an der Börse?
Negative Preise entstehen ausschließlich, wenn Zwänge vorhanden sind, die die Produktion eines Guts erzwingen, das dann verkauft bzw. entsorgt werden muss, auch wenn es keine Nachfrage nach dem Gut gibt. Bei der Stromproduktion kann es folgende Zwänge geben:
- technische Zwänge
- betriebswirtschaftliche Zwänge
- marktliche Zwänge
- regulatorische Zwänge
Zu 1.: Technische Zwänge
Im Strommarkt gilt derzeit als technischer Zwang, dass zur Stabilisierung des Stromsystems derzeit noch die rotierenden Schwungmassen von Turbinen und Generatoren benötigt werden. Perspektivisch können die rotierenden Massen durch netzbildende Wechselrichter von Stromspeichern ersetzt werden. Somit entfällt der Zwang, zusätzlich zum Angebot aus erneuerbaren Energiequellen auch noch fossil befeuerte Kraftwerke in Betrieb zu halten.
Zu 2.: Betriebswirtschaftliche Zwänge
Als betriebswirtschaftlicher Zwang gilt bei Kraftwerken mit Dampfkesseln, dass diese thermischen Kraftwerke nicht schnell abgeschaltet werden können, da ein Risiko von Rissbildung in Kesseln besteht, das zur Alterung bzw. Abnutzung der Kessel führt. Diese Anlagen produzieren daher ggf. auch bei EE-Überschüssen zu negativen Preisen, um Restart-Kosten (bis 50.000 €/Zyklus) zu vermeiden.
Zu 3.: Marktliche Zwänge
Marktliche Zwänge entstehen aufgrund langfristiger Lieferverträge aus Termingeschäften, die bis zu sechs Jahre im Voraus abgeschlossen werden, also zu einem Zeitpunkt, an dem die Stromproduktion erneuerbarer Energien nicht vorhersagbar ist. Fossile und teilweise EE-Kraftwerke müssen laufen, um feste Lieferverträge zu erfüllen, die Mindestmengen vorschreiben – unabhängig von Börsenpreisen. Das schafft künstliches Überangebot. Um negative Preise aufgrund von Marktzwängen zu vermeiden könnte der Gesetzgeber eine verpflichtende Integration von Klauseln in PPAs vorschreiben, die ein Abschalten bei negativen Preisen erlauben, ohne das Vertragsstrafen fällig werden. Das BMWE könnte per Verordnung (z. B. EnWG-Novelle) vorschreiben, dass neue Verträge eine „Negativpreis-Aussetzung“ enthalten, bei der Liefermengen reduziert werden können. Für bestehende Verträge könnten Übergangsregelungen mit Kompensation festgesetzt werden, um Nachverhandlungen zu erzwingen. Solche Anpassungen sind bereits in Diskussion für die EEG-Reform 2026, um Marktsignale unverzerrt wirken zu lassen.
Zu 4.: Regulatorische Zwänge
Regulatorische Zwänge entstehen durch Fördersysteme wie das EEG, die EE-Betreiber historisch motivierten, bei negativen Preisen weiter einzuspeisen. Bis zu den Reformen (z. B. § 51 EEG) erhielt man die Marktprämie, solange negative Preise nicht 4-6 Stunden anhielten – ein Zwang, da Abschalten Förderverluste bedeutete. Seit dem Solarspitzengesetz (2025) entfällt die Vergütung bei negativen Preisen (ab 2 Stunden 2026, ab 1 Stunde 2027; Nullvergütung für neue PV ab 2 kWp), was diesen Zwang minimiert. Bei fossilen Anlagen wirken regulatorische Zwänge durch Must-Run-Verpflichtungen der Bundesnetzagentur (z. B. für Regelenergie), die ein Abschalten verbieten. Um negative Preise zu vermeiden, könnten Regulatoren (z. B. via EEG-Reform) Abschaltpflichten bei negativen Preisen vorschreiben, mit Kompensation für entgangene Erträge.
Fazit
Erneuerbare Energien haben keine negativen Strompreise, da deren Stromproduktion nahezu ohne Kostenaufwand elektronisch per Wechselrichter bei PV, bzw. durch Verstellung des Pitchwinkels von Rotorblättern bei Windkraftanlagen auf Null abgeregelt werden kann. Aufgrund deren Volatilität und derer zeitweiligen leistungsstarken Energieerzeugung über den aktuellen Bedarf hinaus treten überwiegend bei fossilen Kraftwerken Zwänge auf, die letztlich die Ursache der negativen Strompreise darstellen.
Überschüsse oder Abregelungen sind kein Grund, um den Ausbau erneuerbarer Energien auszubremsen: die Überschüsse sind in einem EE-System normal und wichtig, um den Bau von Stromspeichern und Elektrolyseuren anzureizen, den Verbrauch zu Flexibilisieren und die Strompreise weiter zu senken. Den Plänen der Bundesregierung zum Abwürgen des EE-Zubaus durch das sog. Netzpaket muss entschieden Widerstand geleistet werden!
