Newsletter
Jörg Sutter

Das neue Energiewirtschaftsgesetz – was sagen andere dazu?

Eine Analyse von Jörg Sutter

Das Fehlen von Netzanschluss-Reformen wird vielfach kritisiert
[Bild: Sutter]

In der vergangenen Woche haben wir über die geplanten Neuregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hier berichtet. Die DGS hat dazu eine Stellungnahme eingereicht und auf einige Aspekte hingewiesen, die aus Verbandssicht noch geändert werden müssen. Heute schauen wir über den Tellerrand und blicken auf die Stellungnahmen anderer Verbände. Was gibt es noch für weitergehende Vorschläge?

Doch zu Beginn zurück zur Stellungnahme der DGS: Diese wurde fristgereicht am vergangenen Freitag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (jetzt BMWE) eingereicht und ist hier als pdf verfügbar.

Darin hat die DGS einige der geplanten Änderungen begrüßt, aber auch Probleme – zum Beispiel bei den vorgeschlagenen Fristen zur Einführung des Energy Sharing angemerkt.

Was haben nun andere Verbände in ihren Stellungnahmen geschrieben? Leider war auch bei diesem Gesetzesvorhaben die Rückmeldefrist nur wenige Tage, somit könnte hier keine detaillierte Abstimmung im Vorfeld erfolgen. Aber es ist positiv anzumerken, dass etliche Aspekte der DGS-Stellungnahme auch von anderen Verbänden formuliert wurden, die Problembereiche werden ähnlich eingeschätzt. Schauen wir mal hinein:

Bundesverband Solarwirtschaft (BSW)

Der BSW kritisiert vor allem den Wegfall der bereits im vergangenen Jahr ausgehandelten und im damaligen Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen zum Netzanschluss. Diese sind „von vorrangiger Bedeutung und treffen auf einen breiten Konsens in der Energiewirtschaft“, so der BSW. Ebenfalls vermisst der Verband Regelungen zur Lösung der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG und zum BGH-Urteil der Kundenanlage. In den Detailausführungen wird auch deutlich, dass viele der Änderungen noch etliche Unsicherheiten enthalten und so wie derzeit im Entwurf vorhanden noch nicht sicher massenhaft umgesetzt werden können.

Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)

Der BEE begrüßt in seinem Papier, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit zur zügigen Transformation des Stromsystems, zur Schaffung von umfangreichen Flexibilitäten und zur Beschleunigung des Netzausbaus anerkennt, sieht aber Korrekturbedarf beim Bürokratieabbau, der praktischen Umsetzbarkeit und sieht eine Steigerung der Akzeptanz ebenfalls als notwendig an. So fehlt ihm die Regelung zur EU-Freigabe des EEG und des Biomassepaketes, ebenso die Regelungen zum Netzanschluss. Der BEE vermisst die Rechtssicherheit bei den Begriffsbestimmungen von Direktleitung und Kundenanlagen und eine Konformität mit EU-Recht bei den Digitalisierungsmaßnahmen. Die Anhebung des Abstands zwischen Erzeuger und Verbraucher auf 10.000 m (statt 5.000 m) als Grenze bei Kundenanlagen wird ebenfalls gefordert.

Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE)

Der BNE begrüßt die Absicherungsregelungen der Energielieferung und auch die Anpassung der Redispatch-Maßnahmen im Gesetzentwurf. Das Energy Sharing wird begrüßt, doch „massengeschäftstauglich ist die vorgeschlagene Regelung allerdings noch nicht“, so der BNE in seiner Stellungnahme.

Bundesverband Windenergie (BWE)

Auch der BWE hat sich geäußert, mit ähnlichen Punkten wie auch die Solarbranche, zum Beispiel zum Netzanschluss. Beim Energy Sharing soll sichergestellt werden, dass das auch für Windenergie und Bürgerenergie-Genossenschaften nutzbar ist, das „öffentliche Interesse“ beim Speicherausbau soll unbefristet (statt nur bis zum Erreichen der Klimaneutralität) gelten. Der Verband regt auch eine finanzielle Förderung des Energy Sharing über eine Prämie an.

Solarförderverein Deutschland (SFV)

Der SFV hat hier seinen Schwerpunkt auf das Energy Sharing gelegt. Der Verband kritisiert dabei die Pflicht, zwei Verträge abzuschließen (statt nur einen), ebenso sollen Bürgerenergiegesellschaften klar berechtigt sein, die Neuregelungen zu nutzen. Der SFV regt einheitliche Musterverträge für das Energy Sharing an und fordert eine klare Förderung – über Netzgebühren, Stromsteuer und/oder Reduktion der Messkosten.
Der Verband kritisiert ebenfalls die derzeitige Rechtsunsicherheit mit dem Begriff der Kundenanlage.

Solche PV-Anlagen könnten ab 2026 für Energy Sharing genutzt werden
[Bild: Sutter]

Ein kleines Fazit

Viele der in der DGS-Stellungnahme angeführten wichtigen Punkte wurden auch von den anderen Verbänden aufgegriffen. Doch die anderen Stellungnahmen sind spannend zu lesen, denn in jedem Dokument finden sich noch weitere „neue“ Aspekte. Wer sich damit auseinandersetzen mag, dem sei die Lektüre empfohlen. Trotzdem: Auch wenn das neue Gesetz nun schon in der nächsten Woche im Kabinett beschlossen werden soll: Es sind noch Änderungen im parlamentarischen Verfahren zu erwarten. Das wird aber erst nach der Sommerpause, also erst ab September stattfinden.

Sämtliche Stellungnahmen werden (bei Freigabe der Einreicher) auch auf der Website des BMWE veröffentlicht, derzeit sind sie dort jedoch noch nicht verfügbar.