Newsletter
Heinz Wraneschitz

Ausgebremste Energiegemeinschaften

Situationsbericht von Heinz Wraneschitz

Es wäre so schön, wenn alle ganz einfach Strom vom Dach in Miets- und Mehrfamilienhäusern teilen könnten. Doch Hürden bremsen.
[Foto: Heinz Wraneschitz]

Es ist ein heftiger Brandbrief. Doch den hat nicht irgendeine als „linksgrünversifft“ beschimpfte Nichtregierungsorganisation, sondern der EU-Rechnungshof an diesem Montag (9.3.2026) veröffentlicht. In dessen brandaktuellem Gutachten ist auf 71 Seiten niedergeschrieben: Energiegemeinschaften werden von den Mitgliedsstaaten offensichtlich ausgebremst; vor allem fehlen klare Vorgaben der Regierungen und der EU-Kommission für solche Konstrukte.

Dabei hatte die Europäische Union eigentlich selbst das Ziel ausgegeben: Bis Ende 2025 hätte „jede Gemeinde mit mehr als 10.000 Einwohnern über mindestens eine Energiegemeinschaft verfügen“ sollen. Doch von fast nirgendwo in der EU wird dazu Vollzug gemeldet. Und das, obwohl das Ziel bereits vor über zehn Jahren festgelegt worden war, also genug Zeit gewesen wäre.

„Ungleichbehandlungen bei Projekten der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) gefährden die Energiewende“: Unter diesem Titel haben in einer gemeinsamen Presseerklärung DGS e.V. und SFV e.V. schon vor fast einem halben Jahr der Bundesregierung „strukturelle Blockaden“ gegen die dezentrale Energiewende im Mehrfamilienhaus vorgehalten. Ohne wirklich erkennbare Reaktion. Nun hat der Europäische Rechnungshof (EU-RH) mit seiner noch heftigeren, gutachterlichen Kritik nachgelegt.

Hürden für Energie aus Bürgerhand

„Die EU-Vision von Energie aus Bürgerhand bleibt vorerst Wunschdenken“, ist die zum Bericht veröffentlichte Presseinfo überschrieben. Für die EU-Rechnungsprüfer:innen ist sogar heute schon klar: „Bis der Traum einer „Energiewende von unten“ in der EU verwirklicht wird, könnte es aufgrund von technischen und rechtlichen Hürden noch lange dauern.“ Wie lange, das wissen auch die Luxemburger EU-RH-Beamt:innen nicht zu sagen.

Dabei sollten laut Kommissionsplan genau in solchen sogenannten „Energiegemeinschaften“ in der gesamten EU Bürgerinnen und Bürger, aber auch kleine bis mittlere Unternehmen und nicht zuletzt kommunale Behörden ihre Energie – ob Wärme oder Strom – immer mehr selbst erzeugen und / oder gemeinsam nutzen. Das wurde als Chance für eigentlich „alle Bürgerinnen und Bürger in der EU“, also auch Mieter oder Menschen in Mehrfamilienhäusern gesehen, sich an der „Energiewende vor Ort“ zu beteiligen. Dies werde auch „die Akzeptanz von Projekten erhöhen“, sowie die Energiearmut verringern und selbst einkommensschwache Familien oder Haushalte unterstützen.

Kein Wunder also, dass deshalb Gemeinschaftserzeugung und -nutzung wichtige Teile der EU-Selbstverpflichtung sind, bis 2050 klimaneutral zu werden. Als Zwischenstation gilt das Ziel von 42,5 Prozent Erneuerbare-Energien-(EE-)Erzeugungsanteil im Jahr 2030.

Wer kennt die Beratungsplattform?

Mit Hilfe von Energiegemeinschaften sollten nicht nur die EU-EE-Ziele schneller erreicht werden: Die EU-Kommission hatte „2019 das Konzept der Energiegemeinschaften im Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ erstmals in ihre Rechtsvorschriften aufgenommen“, ist auf deren eigener Webseite nachzulesen. Selbst eine dazugehörige „Beratungsplattform“ gibt es seither. Doch wer weiß schon davon?

Auf jeden Fall kommt aber nun der EU-Rechnungshof (RH) zu dem eindeutigen Schluss: Das für 2030 gesteckte EU-Energiegemeinschafts-Ziel „wird nicht vollständig erreicht werden, da es im Januar 2025 lediglich zu 27 % erfüllt war“. Wohlgemerkt: In jeder Kommune über 10.000 Einwohner sollte bereits zu diesem Zeitpunkt eine Gemeinschaft existieren! Mit seiner Kritik zeigt der RH vor allem auf die Mitgliedsstaaten: Die hätten das Ziel „nicht offiziell angenommen“, und es werde nicht ausreichend überwacht. Und so werden „bis 2030 nur 4 % der Erzeugungskapazität für Solar- und Windenergie im Eigentum von Energiegemeinschaften stehen“ – mit mindestens 17 % hatte die Kommission in der Folgenabschätzung zur RED II gerechnet.

Mitgliedsstaaten und EU-Kommission erfüllen Pflichten nicht

„Die Regierungen haben nicht alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, um die Entwicklung von Gemeinschaften zu unterstützen. Insbesondere haben sie es versäumt, ungelöste regulatorische Aspekte und Verzögerungen bei Netzanschlüssen anzugehen, häufig aufgrund von Netzengpässen zu Spitzenzeiten, für die Energiespeicher Lösungen bieten könnten.“ Heftiger Tobak, den die Rechnungsprüfer da vortragen.

Doch der EU-RH gibt auch der EU-Kommission eine große Mitschuld an der Situation: „Die EU-Definitionen für EE-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften sind unklar.“ Zwar habe die Kommission „Leitlinien zur Klärung dieser Definitionen“ herausgegeben. Aber „die nationalen Behörden und Interessenträger wiesen auf deren Mehrdeutigkeit und die daraus resultierende Verwirrung hin“, schreibt der Rechnungshof. Dabei beruft er sich auf von den Regierungen vorgetragene Gründe, warum die Staaten die Pläne nicht einhalten. „Dieser Mangel an Klarheit ist insbesondere in Bezug auf Mehrfamilienhäuser relevant“ – ein Problem, das in Deutschland nicht nur nach Meinung von Fachverbänden eklatant ist. Doch gilt genau dieser Teilbereich dem EU-RH „als einfaches Mittel zur Errichtung von Energiegemeinschaften“.

Rechnungshof-Forderungen – Ultimo 2026

Nun legt der Rechnungshof der Kommission „dringende Empfehlungen“ vor, die man auch als Vorgaben sehen kann. Die von-der-Leyen-Truppe solle:

  • Leitlinien veröffentlichen, wie Wohnungseigentümer direkt oder über Eigentümergemeinschaften EE nutzen könnten;
  • Ziele für Energiegemeinschaften entwickeln und diese in nationale Energie- und Klimapläne aufnehmen;
  • Pflichten für die Mitgliedstaaten zur Registrierung und Überwachung von Energiegemeinschaften veröffentlichen;
  • über Hindernisse für EE-Gemeinschaften berichten;
  • die Möglichkeiten von – auch bedürftigen – Bürger:innen klar festlegen;
  • (endlich?) Energiespeicherung unterstützen.

Und das alles mit Zieldatum Dezember 2026. Dafür sollte die EU-Kommission bereits existierende Beispiele heranziehen.

Der verantwortliche EU-RH-Prüfer, João Leão, macht zudem klar: „Die Erreichung der Klima- und Energieziele ist für die EU ein Wettlauf mit der Zeit. Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen.“ Deshalb fordert das Mitglied des Rechnungshofs: „Die EU muss nun rechtliche Hürden und technische Hindernisse beseitigen, damit das Konzept der Bürgerenergie auch tatsächlich funktioniert.“

Bleibt die Hoffnung, dass vielleicht ja auch die Mitgliedsstaaten durch diesen Rechnungshof-Aufschrei merken: Bis 2030 sind es nur noch vier (oder fünf?) Jahre!

Wichtige Links auf einen Blick:

Sonderbericht 10/2026 „Energiegemeinschaften: Potenzial ist noch nicht voll ausgeschöpft“ des Europäischen Rechnungshofs:
www.eca.europa.eu/ECAPublications/SR-2026-10/SR-2026-10_DE.pdf

Die wichtigsten Daten und Fakten zum Sonderbericht des Rechnungshofes: www.eca.europa.eu/ECAFactsAndFindings/SR-2026-10/FactsAndFindings-SR-2026-10_DE.pdf

Beratungsplattform Energiegemeinschaften: citizens-energy.ec.europa.eu/index_en?prefLang=de&etrans=de