Versuch einer Einordnung der Netzentgeltzukunft von Heinz Wraneschitz

[Foto: Heinz Wraneschitz]
Nun ist es raus, das „Festlegungsverfahren AgNes“: Am 17. Februar 2026 hat die deutsche Bundesnetzagentur (BNetzA) darin auf 22 eng beschriebenen Seiten „Orientierungspunkte für Einspeiseentgelte“ festgelegt. Und die dürften gerade für die Erneuerbare-Energien-Branche zu einem neuerlichen Rückschlag werden, glaubt man ersten Stellungnahmen aus dieser Ecke.
Rückblende
Im Mai 2025 hat die (BNetzA) ihr „Diskussionspapier“ zur „Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ veröffentlicht. Abgekürzt wurde der Begriff mit dem an eine liebe Oma erinnernden Namen „AgNes“ – ob so gewollt oder nicht. Doch schon damals wurde von vielen Seiten schnell heftige Kritik laut, und zwar nicht wegen des Namens. Denn selbst der konnte nicht verniedlichen, was die BNetzA als „zentrales Element“ vorgeschlagen hatte: Wer Strom ins Netz einspeist, soll dafür Netzkosten bezahlen. „Dies soll explizit nur für Ökostrom gelten und die Betreiber der konventionellen Kraftwerke sollen geschont werden“, analysierte beispielsweise die Redaktion von „Erneuerbare Energien“.
Gerade mal sechs Wochen Zeit hatte die Bundesbehörde interessierten Kreisen und betroffenen Personen eingeräumt, um tatsächlich Diskussionsbeiträge dazu einzureichen. Das tat zum Beispiel der Bundesverband Erneuerbare Energien BEE.
Die aktuelle Version
„Die große Mehrheit der Stellungnahmen spricht sich dagegen aus, Einspeiser über Einspeiseentgelte allgemein an der Finanzierung der Netzkosten zu beteiligen“, leitet die Behörde nun das Kapitel 5 der neuen „Orientierungspunkte“ ein. Doch dass diese – sicherlich mannigfaltig übermittelten kritischen Stellungnahmen aus EE-Kreisen bei der BNetzA ein grundsätzliches Nach- und Umdenken bewirkt hätten, scheint mehr als fraglich. Denn gleich mit dem ersten inhaltlichen Satz im Kapitel 1 „Sachstand“ macht die Behörde klar: „Die Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten ist weiterhin eine gewünschte Option im AgNes-Prozess.“ Dass „dafür grundsätzlich Netzentgelte mit Finanzierungs- und Anreizfunktion in Betracht“ kommen sollten, macht die geplante völlige Veränderung in der Einspeiserei nicht wirklich besser. Und auch nicht, dass nur Volleinspeise-Anlagen damit gemeint sein sollen. Denn für die aktuell (noch) ausgenommenen Stromspeicher, Eigenverbraucher und Überschuss-Einspeiser soll sich – so liest sich „Agnes“ – künftig ja ebenfalls etwas ändern.
Zumal diese Erklärung, „in der Einführungsphase geht es dabei nicht vorrangig um eine möglichst vollständige Engpassentlastung, sondern darum, die Preissensitivität der Erzeuger und deren Flexibilität durch eine maßvolle Bepreisung empirisch zu erfassen“, deutlich zeigt: Die BNetzA will ganz offensichtlich EE-Einspeiser reduzieren oder ganz ausbremsen.
Vertrauen wird zerstört
Zusätzlich stellt die Stromnetz-Behörde sogar das bisherige Vertrauensmerkmal des EEG in Frage, nach dem Netzanschluss 20 Jahre sichere Einspeisebedingungen zu haben: „Die BNetzA wird deshalb der Frage, ob ein schutzwürdiges Vertrauen angenommen werden durfte und wie sich dies bei den zu treffenden Festlegungen auswirken wird, große Aufmerksamkeit schenken.“ Auch wenn dieses auf Seite 2 zu findende Zitat sich ja eigentlich „nur“ auf mögliche Netzentgelte beziehen soll: Hiermit wird die Finanzierung vieler neuer EE-Anlagen, aber selbst die Aufnahme von Folgekrediten für „alte“ nach auslaufenden Kreditjahren, in Frage gestellt. Denn wie sollen Sicherheiten gegenüber Banken nachgewiesen werden, wenn die BNetzA irgendwann einmal „Schluss mit der EEG-Sicherheit“ rufen könnte?
Wie stehts um die Unabhängigkeit?
Damit stellt sich zudem die Frage: Steht die BNetzA womöglich dem Bundeswirtschafts- und Energieministerium immer noch sehr nahe? Zwar hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 genau diese Abhängigkeit gebrandmarkt und quasi die „Freiheit für die BNetzA“ gefordert. Doch die Behörde selbst stellte damals in einer Presseinfo sofort klar: „Bis energierechtliche Anpassungen erfolgt sind, wird die BNetzA für eine Übergangszeit das geltende deutsche Recht weiter anwenden und auf dieser Grundlage die Spruchpraxis der Beschlusskammern und der Abteilung in Energiesachen fortführen.“
Wie sich die heutige Abhängigkeits-Situation tatsächlich darstellt, ist für uns schwer einzuschätzen. Doch liegt der Zeitpunkt der Veröffentlichung ziemlich nahe mit der jener energiepolitischen Gedankengänge des Bundesenergieministeriums unter der Ex-Gasmanagerin Katherina Reiche (CDU) zu Netzausbau und Einschränkungen beim EE-Ausbau, über die auch DGS-News berichtet haben.
Doppelt so viele Gebote wie Zuschläge
Und dann hat die BNetzA selber am 13. Februar 2026 die Ergebnisse der PV-Ausschreibungsrunde vom Dezember 2025 bekanntgegeben: Die ist „deutlich überzeichnet“ gewesen. Von 634 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 5.247 Megawatt (MW) bekamen gerade einmal 262 Gebote mit einem Umfang von 2.341 MW Zuschläge. Und wieder „entfiel mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen auf Gebote für Standorte in Bayern (901 MW, 112 Zuschläge)“. Dort also, wo sommers eh zu bereits viel Solarstromangebot herrscht. Dass die Netzagentur genausowenig wie das Reiche-Ministerium BMWE damit nicht sehr glücklich sein kann, liegt auf der Hand.
Ist also die BNetzA auch heute noch nicht viel mehr als eine dem BMWE mehr oder weniger strikt folgende Behörde? Nicht nur der zeitliche Zusammenhang der beiden nun öffentlich gewordenen Papiere legt diese Vermutung nahe. Sondern auch, dass so genannte „konventionelle“, also mit fossilen Energieträgern betriebene Kraftwerke in den BNetzA-Orientierungspunkten nicht als „Einspeiser“ gewertet werden.
Der BEE scheint nicht wirklich glücklich
Die neue BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser, übrigens Ex-CDU-Umweltstaatssekretärin auch unter Peter Altmaier, hat jedenfalls in einer Kurz-Stellungnahme sehr deutlich formuliert, was der Verband vom BNetzA-Vorschlag hält: „Kritisch sehen wir, dass das aus dem BMWE geleakte Netzpaket in den Prozess einzugreifen scheint und bspw. Bestimmungen zur Ausgestaltung von Baukostenzuschüssen vorwegnehmen will, oder das skizzierte Grundmodell der BNetzA in seiner Wirkungsweise ignoriert. Dies wirft die Frage auf, inwiefern die Konsultationen mit der BNetzA zumindest in diesen Fragen wirklich noch ergebnisoffen fortgeführt werden können.“ Trotzdem werde der BEE „die veröffentlichten Vorschläge eingehend prüfen“, versprach die Präsidentin.
Hinweis
Die Petition „Finger weg von der Photovoltaik“ wurde im Mai 2025 gestartet – Anlass war das damals von der BNetzA in Umlauf gebrachte „Diskussionspapier“. Aktuell kratzt sie an der Grenze von 300.000 Unterzeichner:innen. Wer will, kann sich noch beteiligen.
