21.12.2015
DGS unterstützt Solidarfonds Nullverbrauch
Viele PV-Anlagenbesitzer werden vom Grundversorger für den PV-Stromanschluss zur Kasse gebeten, obwohl sie selbst bei Dunkelheit keinen oder nur sehr geringe Stromverbräuche haben. Schließlich verbrauchen Photovoltaikanlagen allenfalls minimale Mengen Elektrizität, sobald Wechselrichter und Anlagenüberwachung in Standby geschaltet werden. Erst wenn die Anlage Energie produziert, benötigen diese Anlagenteile Strom, der aber nicht aus dem Netz bezogen, sondern gleichzeitig selbst erzeugt wird.
Trotz (nahezu) Nullverbrauch soll aber angeblich Grundgebühr in der Grundversorgung anfallen, denn der Zähler als solches kostet Geld. Auch wenn sowohl die Clearingstelle als auch die Schlichtungsstelle Energie dem bereits widersprochen haben scheuen viele Anlagenbetreiber trotzdem die hohen Kosten eines Konflikts mit dem Grundversorger und bezahlen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Über die Laufzeit einer Anlage kommen so einige hundert oder sogar tausend Euro zusammen.
Die DGS unterstützt daher gemeinsam mit dem Deutscher Solarbetreiber-Club (DSC) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) den "Solidarfonds Nullverbrauch" der Rechtsanwaltskanzlei NUEMANN + SIEBERT LLP, der Interessen und Beiträge der Betroffenen bündeln soll.
Den Einzahlern sollen gegen einen einmaligen Beitrag von jeweils rund 90 € umfangreiche Informationen und Muster zum Umgang mit den Forderungen und Mahnungen, etwaigen Sperrungsandrohungen, Mahnbescheiden und Klagen sowie eine Hotline angeboten werden. In einem ausgewählten Fall soll die Vertretung in einem Musterverfahren übernommen werden.
Die Rechtsanwälte werden nur Ihren Aufwand bzw. die Prozesskosten über den Fonds abrechnen und den nicht benötigten Rest zurückzahlen oder auf Wunsch der Einzahler an einen der beteiligten Vereine spenden. Die Anwälte rechnen damit, dass bei Erreichung einer Teilnehmerzahl von 100 die Gesamtsumme ausreicht, um ausreichende Informationen für alle Teilnehmer zusammenzustellen und das Prozessrisiko für mindestens einen Musterprozess zu decken. Wenn diese Zahl nicht erreicht wird, werden die Beiträge nicht eingezogen.
Es ist auch möglich, zusätzliche Beiträge über die DGS (Betreff: Spende Solidarfonds Nullverbrauch) zu spenden. Die Spender erwerben allerdings keinen Anspruch auf die von den Rechtsanwälten bereitgestellten Praxishilfen. Die DGS wird aber Einfluss auf die Verwendung der Spenden im Rahmen des Solidarfonds im Sinne der Spender nehmen. Die Vertreter der Vereine, denen das Konzept und die Kalkulation bereits vorliegen, werden den Fonds aber auch so beratend begleiten.
Informationen zu den Bedingungen und zur Anmeldung finden Sie hier: www.nullverbrauch.de