22.04.2022
Osterpaket: Etliche DGS-Forderungen weiterhin offen
Eine aktualisierte Betrachtung von Jörg Sutter
Die DGS hat im Februar dieses Jahres ein Forderungspapier zum Ausbau der Photovoltaik vorgelegt, das auch wesentliche Änderungen des EEG im Rahmen des Osterpaketes umfasste. Die damalige Meldung in den DGS-News finden Sie hier. Mitte März haben wir dann eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgeben, auch hier sei auf unsere damalige Newsmeldung verwiesen.
Inzwischen liegt seit zwei Wochen die innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Beschlussvorlage zum EEG 2023 vor, die in einigen Punkten gegenüber dem Referentenentwurf noch geändert wurde. Zudem hat sich aber auch die weltweite Tektonik verändert: Sowohl der Krieg in der Ukraine als auch die weiteren Einflüsse der Coronapandemie, die aktuell zu erheblichen Lieferkettenproblemen führen, haben den Blick und die Dringlichkeit hinsichtlich der Energiewende geändert.
Wir haben daher unser Forderungspapier vom Februar überarbeitet und werden mit dieser überarbeiteten Version nun politische Gespräche suchen, um noch weitere Änderungen des EEG 2023 im parlamentarischen Verfahren zu bewirken. Das überarbeitete Forderungspapier finden Sie hier.
Teil der Forderungen wurden beschlossen
Ein Teil - und wahrlich nicht nur ein kleiner Teil - unserer Forderungen vom Februar ist im aktuellen EEG-Entwurf (Kabinettsbeschluss vom 6.4.) enthalten. Darunter sind die folgenden Punkte:
- Die Begrenzung der Förderung bei Dachanlagen ab 300 bis 750 kWp soll für 2022 verbessert und ab 2023 abgeschafft werden. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass dieses Segment, das im vergangenen Jahr massiv zurückgegangen ist, im kommenden Jahr wieder ausgebaut wird.
- Die Einschränkung, dass bei einem Zuschlag im Ausschreibungsverfahren keine Eigenversorgung vorgenommen werden darf, soll zukünftig entfallen. Auch diesen Punkt hatten wir kritisiert und freuen uns, dass das umgesetzt werden soll. Wir erhoffen uns dadurch eine Beschleunigung der Umsetzung von großen PV-Projekten.
- In einem vorgelagerten Gesetzesverfahren soll die EEG-Umlage zur Jahresmitte auf Null gesetzt und zum Jahresende dann endgültig abgeschafft werden. Damit ist auch der zweite Punkt unseres Forderungspapiers vom Februar vollständig „abgeräumt“.
Als dritten Punkt hatten wir im Februar formuliert: „Wir fordern daher eine schnelle Aussetzung des „atmenden Deckels“, also der monatlichen Absenkung der Vergütungssätze und eine Neuberechnung von auskömmlichen Einspeisevergütungs-Sätzen im EEG für neue PV-Anlagen. Nur dann können die ambitioniert gesetzten Ziele eines massiven Ausbaus der Photovoltaik in Deutschland erfolgreich erreicht werden.“Sowohl die vorgesehene Abschaffung des atmenden Deckels wie auch die Erhöhung der Fördersätze für Neuanlagen (zumindest bei Volleinspeisung) entspricht daher unseren Forderungen.
Wir geben zu diesem Punkt jedoch weiterhin zu bedenken, dass durch die steigenden Preise der letzten Monate und in Zukunft, möglicherweise eine nochmalige Korrektur der konkreten Zahlenwerte notwendig wird, um die Wirtschaftlichkeit von neuen Anlagen zu sichern. Das betrifft insbesondere auch die Vergütungssätze für Eigenversorgungsanlagen, die nach aktuellem Stand nur auf die Werte vom April 2021 eingefroren werden sollen.
Als weiterer positiver Aspekt sei noch erwähnt, dass im jetzigen Regierungsbeschluss auch die Ausbaupfade nochmals nach oben angepasst wurden: Nicht mehr 20 GW, sondern 22 GW sollen als jährlicher PV-Zubau erreichet werden und dieser Wert soll nicht erst im Jahr 2028, sondern schon 2026 erreicht werden. Bild 2 zeigt die Ausbauziele in grafischer Darstellung.
Noch offene Punkte
Unter Punkt 4 des Papiers vom Februar forderten wir die Beseitigung unnötiger administrativer Anforderungen im EEG, konkret auch eine Vereinfachung der technischen Anforderungen in §9 ff. Hier wurden bislang keine Verbesserungen vorgenommen.
Unter Punkt 5 forderten wir die Beseitigung unnötiger administrativer Anforderungen im EnWG, das derzeit ebenfalls in Überarbeitung ist. Ohne den aktuellen Stand der EnWG-Novelle im Detail zu kennen, gehen wir davon aus, dass hier noch nichts geschehen ist und halten unsere Forderung daher weiterhin aufrecht.
Unter Punkt 7 wiesen wir auf die Probleme der Projektumsetzung hinsichtlich des Verhaltens der Netzbetreiber hin. Hier ist aktuell keine konkrete Verbesserung sichtbar, jedoch könnte zumindest eine kleine Erleichterung für Interessenten und Projektierer erwartet werden: In der aktuellen Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werden die Netzbetreiber aufgerufen, ab 01.01.2024 Interessenten über eine zentrale Internetplattform Informationen zum Netzanschlussbegehren zur Verfügung zu stellen. Ob das jedoch auch eine konkrete Vereinfachung einer Anschlussanfrage bedeutet, darf gespannt erwartet werden.
Weiterhin halten wir von der DGS das Potential von gebäudeintegrierten PV-Anlagen für gewaltig. Ob ins Dach oder in die Fassade integriert: Hier stehen viele mögliche Flächen für die PV-Nutzung zur Verfügung, die jedoch bei uns nicht genutzt werden. Anders in der Schweiz: Dort werden gebäudeintegrierte Anlagen mit höheren Fördersätzen unterstützt, viele PV-Analgen werden dort daher elegant in Dach oder Fassade der Gebäude eingebunden (Bild 3).
Weitere Forderungen
Wir haben in die Aktualisierung unseres Forderungspapiers vier weitere Punkte aufgenommen, die auch bereits in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf enthalten waren:
a) Bagatellgrenze für kleine PV-Anlagen und Steckersolar
b) Abschaffung der 70%-Regelung
c) langfristige Stabilität für Ü20-Anlagen
d) 135 kWp-Zertifikats-Problem
Die genauen Forderungsinhalte und Begründungen dazu können dem aktualisierten Papier hier entnommen werden. Zum letzten Punkt, der aktuellen Zertifizierungsproblematik, haben wir in den DGS-News der letzten Woche um Rückmeldung von Betroffenen gebeten und dazu zahlreiche teils detailliert beschriebene Problemfälle erhalten. Dafür an dieser Stelle nochmals vielen Dank.
Das überarbeitete Forderungspapier finden Sie hier.
Wir hoffen, mit der Zusammenstellung der noch offenen Punkte weitere Änderungsimpulse für das parlamentarische Verfahren geben zu können. Bei Fragen oder weiteren Anregungen dazu mailen Sie gerne dem Autor direkt: sutter(at)dgs.de. Vielen Dank.
Terminhinweis: Webinare zum Entwurf EEG 2023
Die DGS-EEG-Experten Michael Vogtmann und Jörg Sutter führen derzeit Webinare zum EEG 2023 durch, die Inhalte sind bereits auf den Regierungsbeschluss vom 6.4. aktualisiert. Die nächsten beiden Termine sind:
Dienstag, 26. April, 10:00 bis 12:00 Uhr
Info und Anmeldung hier
Montag, 23. Mai, 9:00 bis 11:00 Uhr
Info und Anmeldung hier
Weitere (spätere) Termine sind auch schon festgelegt, diese sind hier zu finden.