22.03.2019
134 Millionen plus Betriebskosten für Klimawandel-Anheizung
Wirtschaftsminister Altmaier will LNG-Infrastruktur-Kosten auf Verbraucher wälzen: Unbeirrt durch die aufstehende Jugend, die vielen tausend Wissenschaftler und weiteren Berufsgruppen, die sich den Schülern anschließen, setzt die Bundesregierung ihren klimapolitischen Kurs Richtung Abgrund fort. Es wird immer skurriler, pathologischer: Kohleausstieg – bitte sehr, könnt ihr haben! - Wäre doch gelacht, wenn wir die Klimaerhitzung nicht auch ohne Kohle weiter treiben könnten – wofür gibt es denn Erdgas?!
Zum 12.02.2019 lud Wirtschaftsminister Altmaier
• den US-amerikanischen Vize-Energieminister Dan Brouillette,
• den Exekutivdirektor der Internationalen Energieagentur Fatih Birol,
• deutsche und amerikanische Unternehmen der Gas- und LNG-Branche,
• den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
• sowie die LNG-Verbände Center for Liquefied Natural Gas (CLNG) und LNG Allies
zum Konferieren ein.
Es dürfte eher ein Wohlfühl- als Arbeitstreff gewesen sein, denn „Ein regulatorischer Rechtsrahmen für LNG-Infrastrukturprojekte in Deutschland“ lag bereits vor. Dieser soll „sichere, kosteneffiziente und umweltverträgliche Versorgung mit Gas und Strom“ ermöglichen. - Die in Deutschland wegen ihrer Umweltschädlichkeit bislang verbotene Frackingtechnik, mit der das US-LNG gewonnen wird, erhält hier das Etikett „umweltverträglich“. Indiziert dies einen beabsichtigten Angriff auf das deutsche Frackingverbot?? - Doch momentan geht es um Folgendes: „Daher ist der marktwirtschaftliche Ausbau der LNG-Infrastruktur in Deutschland ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.“
Die Marktwirtschaftlichkeit besteht in diesem Fall allerdings darin, dass ein Großteil der Kosten per Änderung des Energiewirtschaftsrechts von den Investoren auf die Verbraucher „umgewälzt“ werden soll:
- „Fernleitungsnetzbetreiber werden … verpflichtet, die erforderlichen Leitungen zwischen den LNG-Terminals und dem Fernleitungsnetz zu errichten und die LNG-Terminals an das Fernleitungsnetz anzuschließen.“„
- In § 23 der Anreizregulierungsverordnung wird ... klargestellt, dass die Kosten des Fernleitungsnetzbetreibers als Investitionsmaßnahme eingeordnet werden können. Auf dieser Grundlage können die Kosten für den Leitungsbau ohne Zeitverzug über die Gasnetzentgelte refinanziert und auf die Netznutzer gewälzt werden.“
Im Fall der Anbindung eines LNG-Terminals Brunsbüttel an das Fernleitungsnetz würde der Investor um 78,3 Mill. Euro entlastet. Bei den geplanten Standorten Wilhelmshafen und Stade würde die Entlastung insgesamt rund 55,8 Mill. Euro betragen. Diese insgesamt 134,1 Mio. Euro Baukostenübernahmen werden noch ergänzt durch die Übernahme der Leitungsbetriebskosten in Höhe von 9,7 Mill. Euro pro Jahr.
Diese Mittel sollen der Bevölkerung aus der Tasche gezogen und für die Anheizung des Klimawandels eingesetzt werden. So intelligent, um zu wissen, dass es damit nur in einem verschwindend kleinen Kreis Zustimmung erntet, ist das Ministerium. So tat es das Nötige, um die Sache möglichst unauffällig durchzuziehen: Am Donnerstag, dem 14. März, wurde die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Gesetzesvorhabens eingeleitet. Die Einreichungsfrist für Stellungnahmen ging bis Dienstag, den 19. März, 15 Uhr. Das sind rund zwei Arbeitstage – ein durchsichtiges Manöver! Hinzu kommt, dass nur ein geringer Teil der interessierten Öffentlichkeit und auch nur per Zufall von der Sache erfuhr. Nicht alle relevanten Umweltverbände wurden überhaupt am Verfahren beteiligt. Gerade die unmittelbar betroffene Schleswig-Holsteinische Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V. wurde nicht eingeladen.
Wir haben es mit einem eklatant antidemokratischen Akt des Wirtschaftsministeriums zu tun, der sich in die den Klimawandel bewusst anheizenden und somit als Verbrechen gegen die Menschheit wirkenden Handlungen einreiht.
Unter Federführung von Andy Gheorghiu (Policy Advisor und Campaigner, Food & Water Europe) haben sich 25 Organisationen + Solarförderverein auf die Schnelle zusammengefunden und eine Stellungnahme beim BMWi eingereicht. Sie enthält
- Widerspruch gegen die bewusst viel zu kurz gehaltene Frist zur Einreichung der Stellungnahmen
- Beschwerde wegen der unvollständigen Beteiligung von Umweltverbänden
- Stellungnahme gegen die „Umwälzung“ der Anschluss-/Betriebskosten von LNG-Import-Terminals auf die Steuerzahler
und zeigt die Klimaschädlichkeit des Erdgases detailliert auf, die durch Fracking noch verstärkt wird, und der der Kohle mindestens gleich kommt.
Gefordert wird:
- a) eine sofortige Neu-Evaluierung der LNG-Projekte unter Einbeziehung aller vorhandenen Klima-/Umwelt-/Gesundheitsschutz- und Sicherheitsaspekte;
- b) die sofortige Rücknahme der Inaussichtstellung von öffentlichen Fördermitteln sowie die Rücknahme der geplanten Rechtsänderungen;
- c) die Eröffnung eines umfangreichen öffentlichen Beteiligungsverfahrens sowie die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung.
Hier ist die Stellungnahme abrufbar