13.05.2022
PV-Kleinanlagen und EEG 2023: Wenn`s so kommt, wie heute vorgesehen…
Eine Betrachtung von Jörg Sutter
Am 6. April hat die Regierung ihren Beschluss zum EEG 2023 verabschiedet, aktuell ist der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren angekommen. Die Frage, die sich viele stellen: Wenn das Gesetz so verabschiedet wird, wie aktuell im Entwurf vorgesehen, ist dann eine Photovoltaik-(PV-)Investition im kommenden Jahr noch rentabel? Welche Wirtschaftlichkeit kann man erwarten? Dies hier ist eine erste, zugegeben grobe Betrachtung. DGS-Mitglieder werden eine ausführlichere Analyse in einem Bericht des kommenden Magazins SONNENENERGIE finden.
Die wichtigste geplante EEG 2023-Änderung für kleine Anlagen betrifft auch direkt die Wirtschaftlichkeit: So sollen für Volleinspeiseanlagen und Eigenverbrauchsanlagen unterschiedliche Vergütungssätze als EEG-Förderung bezahlt werden. Für Volleinspeiseanlagen soll es einen deutlich höheren Tarif als heute geben, dafür muss eben der gesamte Strom ins Netz eingespeist werden.
Warum? Für den politisch inzwischen gewünschten schnellen Ausbau müssen auch jene Dächer mit PV gefüllt werden, bei denen keine Eigenversorgung möglich ist. Für Eigenverbrauchsanlagen wird es voraussichtlich egal sein, wie groß der Eigenversorgungsanteil ist; es sollen hier nahezu die Vergütungssätze vom April dieses Jahres „eingefroren“ werden.
Vergütungssätze sinken nicht weiter
Eine weitere wichtige Gesetzesänderung des EEG 2023 betrifft die Degression, also die aktuell monatliche Absenkung der Vergütungssätze für Neuanlagen. Diese soll in der bisherigen Form abgeschafft werden. Für das kommende Jahr 2023 sollen die Vergütungssätze konstant bleiben, bevor Anfang 2024 eine neue, minimalistische Regelung bleibt: Es soll um 1 % pro Halbjahr weniger Vergütung für dann zu realisierende Anlagen bezahlt werden.
Was bedeutet das für die „typische Anlage“?
Wir wollen uns an dieser Stelle ein Einfamilienhaus vorstellen, das eine PV-Leistung von 7,5 Kilowatt auf dem Dach zulässt. Als Anlagentechnik soll neben der 7,5 kWp-Anlage auch ein Batteriespeicher mit zwei verschiedenen Größen, beispielhaft 4 und 8 kWh, betrachtet werden. Der Jahresstromverbrauch wird einmal bei 4.500 kWh, einmal bei 6.000 kWh/Jahr angenommen.
Um die Unübersichtlichkeit zu begrenzen, nehmen wir an, die Anlage mit Batteriespeicher wird erst im kommenden Jahr errichtet. Wer jetzt zum ersten Mal konkret an ein eigenes PV-Projekt denkt, wird aufgrund der aktuellen Liefersituation ohnehin wenig Chancen haben, das Projekt noch in diesem Jahr zu realisieren.
Entscheidend: Der Eigenverbrauchsanteil
Wie soll man sich nun entscheiden? Eigenversorgungsanlage oder Volleinspeisung? Im ersten Moment ist der persönliche Grund der Investitionsentscheidung wichtig: Möchte ich einfach nur Geld mit einer sinnvollen Investition verdienen? Oder möchte ich einen Teil meines Stroms selbst erzeugen, damit meine Autarkie erhöhen und meine Strompreise daheim absenken? Die Antwort auf diese Fragen ist wesentlich. Denn die Wirtschaftlichkeit der Eigenversorgung hängt weiterhin vom erreichbaren Eigenversorgungsanteil ab. In der Tabelle (Bild 3) sind verschiedene Quoten abgeschätzt, dafür wurde das von DGS entwickelte Online-Tool pv@now easy genutzt, das ohne Anmeldung auch einfach selbst kostenlos zu nutzen ist. Zu finden ist es hier: www.pv-now-easy.de
Im Fall der reinen PV, also ohne Speicher, wird sehr viel Strom ins öffentliche Netz eingespeist: Bei kleinem Stromverbrauch 83%, bei größeren Stromverbrauch 75%; im eigenen Haus verbraucht werden 17% bzw. 25%. Je höher der Stromverbrauch, umso wirtschaftlich sinnvoller kann also eine Volleinspeiseanlage sein.
Ein wirtschaftlicher Vergleich
Doch was passiert, wenn man einen Batteriespeicher mitdenkt? Dann sprechen wir natürlich über eine Eigenversorgungsanlage. Die Auswirkungen sind im Folgenden zu sehen.
Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit wurde das Programm pv@now der DGS Franken genutzt. Darin wurden bereits die aus dem Gesetzentwurf EEG herauszulesenden bzw. zu berechnenden Werte für die feste Einspeisevergütung im Falle der Volleinspeisung (mit dem neuen Zuschlag) von 13,4 Cent pro kWh eingesetzt, im Falle der Eigenversorgung 6,53 Cent pro kWh.
Über die weiteren verwendeten Eckdaten lässt sich selbstverständlich diskutieren: Inbetriebnahme im Juni 2023, Investitionskosten PV 1.500 Euro (netto) pro kWp, spezifischer Anlagenertrag 950 kWh/kWp, minus 5% über die 20 Jahre Laufzeit. Eine Änderung dieser Annahmen würde aber die Grundaussage nur leicht verschieben. Die Betriebskosten sind mit 1,5% p.a. und einer Kostensteigerung von 2 Prozent angesetzt.
Für die Volleinspeisung mit den neuen, deutlich erhöhten Vergütungssätzen ergibt sich eine vernünftige Wirtschaftlichkeit, nach 12 Jahren ist der Break-Even erreicht.
Für die Eigenversorgungsanlage mit 7,5 kWp PV, 4 kWh Batterie bei 4.500 kWh Jahresstromverbrauch, ergibt sich folgendes Bild: Es werden „nur“ 37 Prozent Eigenversorgung erreicht, damit kann nur wenig externer Bezugsstrom (angesetzt mit 35,7 Cent Brutto-Kosten pro kWh) vermieden werden. Für die vielen eingespeisten kWh erhält der Betreiber aber nach aktuellem Stand nur 6,53 Cent pro kWh.
Die kalkulatorischen Stromkosten betragen in diesem Rechenbeispiel rund 14 Cent/kWh. Somit ist die Einspeisung – der größere Anteil - ein wirtschaftliches Verlustgeschäft, das nur durch den hohen Vorteil beim Eigenverbrauch wieder grob ausgeglichen werden kann (siehe Bild 5).
Auch für die Eigenversorgungsanlage mit 7,5 kWp PV, 8 kWh Batterie bei 6.000 kWh Jahresstromverbrauch ergibt sich kein anders Bild: Es werden zwar hier 55 Prozent Eigenversorgung erreicht, aber die geringe Vergütung des Rests führt trotzdem zu keiner vernünftigen Wirtschaftlichkeit, wie das Bild 6 zeigt.
Fazit
Das Fazit dieser kurzen Betrachtung: Im parlamentarischen Verfahren muss unbedingt erreicht werden, dass die Vergütungssätze für Eigenversorgung weiter angehoben werden, sonst können die angestrebten Ausbauziele nicht erreicht werden. Zumal auch das Risiko von weiteren Preissteigerungen bei Komponenten und Handwerkern noch im Auge behalten werden muss.
Kritik und Anmerkungen dazu?
Gerne direkt an den Autor Jörg Sutter