13.04.2018
EEG ist keine Subvention
Einmal im Jahr macht das Institut für Weltwirtschaft (IfW) an der Uni Kiel Verantwortlichen in der Politik wie Lobbyisten Angst oder Wut. Denn die WissenschaftlerInnen prangern Jahr um Jahr überflüssige öffentliche Subventionen in Milliardenhöhe an. Am Dienstag war es wieder soweit: Das IfW veröffentlichte den Bericht über „Finanzhilfen des Bundes und Steuervergünstigungen bis 2017“.
Auch wenn es die ewigen Kritiker am Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG nicht wahrhaben wollen: Die Einspeisevergütung, welche Anlagenbetreiber laut EEG 20 Jahre lang bekommen, ist selbst für das IfW KEINE Subvention. Und das, obwohl die Kieler Wissenschaftler nach allgemeiner Ansicht den Subventionsbegriff wesentlich extensiver auslegen als die (Wirtschafts-)Politik das tut.
179 Mio. € gibt der Bund für die „Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft“ als Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt aus: Hier weiß das Institut selbst nicht genau, warum es diese Kosten mit „Grün – unausweichlich wegen Umweltschäden“ kennzeichnet. Denn „eigentlich Rot“ müssten diese tatsächlich sein. Der Aufwand fällt ja nur an, weil der (Braun-)Kohletagebau unsägliche Spuren hinterlassen hat, die nun beseitigt werden müssen. Und weil der ehemalige DDR-Betreiber nicht mehr zu greifen ist, muss das eben die Allgemeinheit finanzieren, das sieht auch das IfW so.Der zweitgrößte mit einer Rot-Ampel markierte Posten sind übrigens die 1,054 Mrd. € „Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung, zum Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen“. Hier merkt das IfW zwar an: „Erledigt sich 2018 von selbst“. Und zwar, weil es 2007 eine „kohlepolitische Verständigung“ gegeben habe. Darin wurde „ein Abbauplan für die Steinkohlesubventionen bis zum Jahr 2018 beschlossen“. Jedoch hieße das nicht, dass mit dem Ende der Steinkohle-Förderung auch deren Subventionen zu Ende sei: „Es werden nämlich auch nach 2018 sozialpolitisch motivierte Ausgaben und Ausgaben zur Beseitigung der durch den Steinkohlenbergbau verursachten Umweltschäden anfallen. Insofern wird die Steinkohleförderung erst sehr viel später auslaufen, als es der Titel des entsprechenden Gesetzes vermuten lässt“, heben die WeltwirtschaftsforscherInnen heraus. Dass die (noch existenten) Steinkohlebetreiber sich hier finanziell fein aus dem Staub gemacht haben, steht heute schon fest. Wie viel dieser Umweltfrevel aber die Allgemeinheit kosten wird, das ist offensichtlich noch unklar. Dagegen wird es wohl weiter bei den jährlich über 100 Mio. € für „Anpassungsgelder für Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus“ bleiben. Laufzeit: Unbekannt.
Die insgesamt 475 Mio. € zur „Förderung von Beschäftigung, Qualifizierung, Umwelt und Sicherheit in Unternehmen des mautpflichtigen Güterverkehrs“ und „der industriellen Gemeinschaftsforschung und –entwicklung“ brandmarkt das IfW beispielsweise mit einer roten Ampel als „Anmaßung und Verzerrung“. Bei jenen Ausgaben für Strompreiskompensation in Höhe von300 Mio. € steht ebenfalls in Rot ein „wahrlich widersprüchlich“. Und zwar, „weil sie einen Verstoß gegen eine konsequent betriebene Umweltpolitik darstellen. Wenn nämlich die größten Emittenten von den Wirkungen einer die Emissionen begrenzenden Steuer ausdrücklich ausgenommen sind, dann stellt das den Sinn der Maßnahme per se in Frage.“ Überhaupt: Ein rotes (Ampel-)Tuch sind für das IfW die „Einnahmeverzichte aus kostenlos vergebenen CO2-Zertifikaten. Denn diese Praxis stellt letztlich eine Begünstigung der betroffenen Branchen dar, da sie nicht dem Verursacherprinzip folgt und stattdessen Emissionen ermöglicht, deren Kosten der Allgemeinheit zur Last fallen.“ Zwar seien diese wegen Verschenkung entstandenen Einnahmeausfälle gesunken. Doch „weil offenbar mehr Lizenzen abgegeben wurden, als für die tatsächlichen Emissionen nötig gewesen wären“, seien auch die Preise der versteigerten Zertifikate gefallen. Der Subventionsbericht der Kieler WeltwirtschaftsforscherInnen ist indirekt also ein deutliches Plädoyer für eine ECHTE CO2-Steuer.