08.12.2023
Das GEG: Energie, Erregung, Autarkie, Teil 3: Wärmepumpe
Ein Bericht von Götz Warnke
Die Wärmepumpe ist die dritte der im GEG genannten Heizoptionen, die quasi automatisch die 65%-Regel für Erneuerbare Energien erfüllten. Die Ausführungserläuterungen in § 71c GEG sind erstaunlich schlicht gehalten:
„Anforderungen an die Nutzung einer Wärmepumpe
Beim Einbau einer oder mehrerer elektrischer Wärmepumpen gelten die Anforderungen des § 71 Absatz 1 als erfüllt, wenn eine oder mehrere Wärmepumpen den Wärmebedarf des Gebäudes oder über ein Gebäudenetz verbundenen Gebäude decken.“
Es muss sich also um eine oder mehrere elektrische (!) Wärmepumpe/n handeln, und der gesamte Wärmebedarf (Heizung + Warnwasser) des/der Gebäude/s muss mittels Wärmepumpe abgedeckt werden. Andere Wärmepumpentypen wie z.B. eine gasgetriebene Wärmepumpe sind nicht zulässig. Soweit, so gut.
Welche Wärmepumpen überhaupt gefördert werden können, ist aus der „Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen, wobei derzeit die gerade einmal eine Woche alte Version vom 01.12.2023 gilt. Auf fast 400 Seiten finden sich die unterschiedlichsten Technologien und Versionen, die die Wärmequellen Luft, Erdwärme, Wasser sowie „Sonstige“ (Abwärme, Solar) anzapfen. Eine Seite mit rund 30 Wärmepumpen machen allein die Geräte für Abwärme/-Wasser aus. Bei den acht Seiten Luft-Luft-Wärmepumpen <= 12 KW kommt die weit überwiegende Anzahl aus Ostasien. Die eine Seite Solar-/Luftwärmenutzung wird ausschließlich vom schwedischen Hersteller Nibe und seiner Kombination von einer Wärmepumpe mit einem PVT-Kollektor bestückt. Und Viessmann hat mehrere Sole/Wasser-Wärmepumpen, die sich im Rahmen seines Vitoset-Systems in Kombination mit Energiezaun und Eisspeicher einsetzen lassen.
Selbst die Wärmequellen sind vielfältig: neben der üblichen Außenluft ließe sich bei auch die vorgewärmte Luft aus einem großen Wintergarten oder landwirtschaftlichem Gewächshaus verwenden. Bei der Erdwärme gibt es ja bereits die oberflächennahe Version mit Flächen- und (Ring-)Grabenkollektoren sowie Erdwärmekörben, und die oberflächennahe Geothermie-Bohrung. Bei der Wärmequelle Wasser kommen, neben der genehmigungspflichtigen Nutzung des Grundwasserleiters, im landwirtschaftlichen Bereich auch ein eigener See/großer Teich oder ein wieder zu vernässendes Moor in Frage.
Die einzige Einschränkung bei der Aufnahme von Wärmepumpen in die BAFA-Liste ist die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz (ETAs) bzw. der „Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad“ (ETAs,h) der Anlagen gemäß der Ökodesign-Richtlinie. Ansonsten ist die Wärmepumpentechnik ausgesprochen vielfältig und technologieoffen. Jeder kann sich aus dem breit gefächerten Angebot dieser Energiespartechnik (mit wenig Strom viel Wärme machen!) das heraussuchen, was für ihn und seiner Heizsituation am besten passt.
Um so erstaunlicher ist es, wie viel „Gegenwind“ dieser Technik entgegen chlägt. „Wärmepumpe“, das ist für viele ein Reizwort geworden; manche scheinen sie sogar als energiepolitische Vergewaltigung zu empfinden. Schuld daran ist die massive Propaganda interessierter Kreise, die mit einer Fülle von Falschbehauptungen arbeitet:
- „Wärmepumpen sind nichts für kalte Gegenden“: Dieses Totschlagargument ist leicht zu widerlegen: In Skandinavien, in den kältesten Ländern Europas, laufen pro 1.000 Haushalte die meisten Wärmepumpen. Das relativ kleine Schweden hat mit Multitherm und Nibe sogar zwei eigene Wärmepumpenhersteller, die es kaum gäbe, wenn sie nicht einen erfolgreichen Heimatmarkt hätten.
- „Wärmepumpen funktionieren nur in Neubauten mit Fußbodenheizung“: Unfug, Wärmepumpen funktionieren gut bei allen Heizsystemen, bei denen die Vorlauftemperatur zu den Wärmeübertragern in den Räumen nicht höher als 55°C sein muss, um eine angenehme Zimmertemperatur zu erzielen. Ob die Wärmeübertrager dann eine Fußbodenheizung, eine Wandheizung (nachträglich leichter einzubauen), größere oder speziellere Heizkörper (Gebläsekonvektoren) sind, ist im Grunde ebenso irrelevant wie ob das Haus ein Altbau oder Neubau ist. Selbst 100 Jahre alte Häuser können, wenn sie inzwischen gedämmte Geschossdecken und Doppelverglasung haben, meist auf Wärmepumpen umgerüstet werden; was alles geht zeigen die Forschungen von Dr. Marek Miara vom Fraunhofer ISE.
Bis auf nie sanierte „Ruinen“ und „Architektenhäuser“ der energieverschwenderischen 1960er Jahre kommen die meisten Häuser für eine Umrüstung auf Wärmepumpe in Frage. - „Wärmepumpen sind zu teuer“: Soso, eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus – Qualitätshersteller europäischer oder japanischer Provenienz mit einem klimaschonenden Kältemittel wie Propan/R290 – kostet ca. 20.000 €. Von staatlicher Seite gibt dafür einen Zuschuss von ca. 40%, was 8.000 € entspricht, so dass 12.000 € an Restkosten beim Hausbesitzer verbleiben. Für diese 12.000 € haben sie mindestens 20 Jahre relativ günstige Heizkosten. Hätten sie statt dessen das Geld genommen, und mit weiterem Geld insgesamt 30.000 € für (k)ein (Luxus-)Auto ausgegeben, dann hätten Sie in zwei Jahren ca. 12.000 € Wertverlust hinnehmen müssen.12.000 € in zwei Jahren einfach verlieren, oder mit dem Geld über 20 Jahre günstig heizen – was bitte sollte an letzterem teuer sein?
Genug der Beschäftigung mit der elenden Anti-Wärmepumpen-Propaganda – kann man sich mit einer Wärmepumpe heizungstechnisch autark machen? Prinzipiell ist das möglich, wenn sie auch über das Winterhalbjahr hin hohe Stromerträge erzielen. Sind sie also „Windbauer“ an der deutschen Nordseeküste oder Wassermühlenbesitzer im Fränkischen, haben sie eine echte Chance. Ansonsten hilft für den Realitätscheck ein Blick auf den Wechselrichter ihrer verschneiten Solaranlage. Doch nicht verzagen: Wärmepumpenheizungen lassen sich im Sommer auch zum Kühlen einsetzen – und da haben sie dann als PV-Anlagen-Besitzer „die Nase ganz weit vorn!“
Das GEG: Energie, Erregung, Autarkie, Teil 1
Das GEG: Energie, Erregung, Autarkie, Teil 2: Wärmenetze
Das GEG: Energie, Erregung, Autarkie, Teil 3: Wärmepumpe
Das GEG: Energie, Erregung, Autarkie, Teil 4: Stromdirektheizungen
Das GEG: Energie, Erregung, Autarkie, Teil 5: Solarthermie
Das GEG: Energie, Erregung, Autarkie, Teil 6: Feste, flüssige, gasförmige Brennstoffe