05.11.2021
Bald weitere 24.000 Ü20-PV-Anlagen
Eine Zustandsbeschreibung mit Hilfsangeboten von Jörg Sutter
Im vergangenen Dezember fielen erstmals zahlreiche kleine PV-Anlagen in Deutschland aus der EEG-Vergütung. Gerade noch rechtzeitig hat der Gesetzgeber damals mit dem EEG 2021 einige Regelungen verabschiedet, um einen Weiterbetrieb überhaupt zu ermöglichen. Im Rahmen des Projektes PVLOTSE konnte die DGS damals vielen Betreibern Informationen geben und Fragen beantworten.
Nun rückt der nächste Jahreswechsel zum 31.12. näher und damit der Stichtag, an dem weitere knapp 24.000 PV-Anlagen aus der Pionierzeit dieser Technik das Ende ihres Vergütungszeitraums erreichen werden. Das Projekt PVLOTSE ist seit April erfolgreich beendet. trotzdem hält die DGS weiterhin Informationen auf www.pvlotse.de bereit und möchte auch die in diesem Jahr betroffenen Betreiber unterstützen. Denn die Randbedingungen sind zwar etwas andere als im Vorjahr; die Entscheidung, wie mit der Altanlage am besten umzugehen ist, wird trotzdem nicht leichter.
Was haben die Ü20-Betreiber im vergangenen Jahr gemacht?
Wir haben viele Ü20-Betreiber beraten, aber praktisch keine Rückmeldung erhalten, was sie ein paar Wochen später konkret mit ihren Anlagen gemacht haben. Speisen die Anlagen weiter voll ins Netz ein? Wieviel Prozent der Anlagen wurden auf Eigenversorgung umgestellt, wie viele vermarkten ihren Solarstrom?
Um das herauszufinden, unterstützen wir die aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die genau dies abfragt. Sie richtet sich an jene Betreiber, die Ende 2020 betroffen waren. In einigen wenigen Fragen werden wichtige Aspekte abgefragt. Waren Sie selbst im letzten Jahr betroffen? Dann nehmen Sie sich bitte fünf Minuten Zeit und helfen uns durch Ihre Antworten bei der weiteren Beratung. Kennen Sie betroffene Ü20-Betreiber? Dann leiten Sie doch bitte diese Meldung einfach weiter. Vielen Dank dafür schon heute für das hier Klicken.
Interessant in diesem Zusammenhang, dass diese Ü20-Anlagen des Vorjahres sehr ungleich über die Bundesrepublik verteilt sind: Aufgrund der damaligen Förderbedingungen wurde im Jahr 2000 eine große Zahl von PV-Anlagen in Bayern und Nordrhein-Westfalen errichtet. Gerade aus diesen Ländern wären also Antworten wichtig.
Das DGS-Angebot für 2021 betroffene Betreiber
Doch wie hilft die DGS konkret?
a) Mit der Webseite www.pvlotse.de
Dort finden Sie weiterhin Informationen rund um den Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen. Dort findet sich ein ausführliches Gutachten, das wir im Frühjahr 2020 gemeinsam mit dem Solarförderverein Deutschland (SFV) und GGSC erstellt haben sowie viele weitere Informationen.
b) Mit Antworten auf Ihre Fragen.
Antworten auf Ihre Fragen finden Sie möglicherweise bereits auf www.pvlotse.de unter der Überschrift „Aktualisierte FAQ-Liste“. Diese Liste wird fortlaufend gepflegt und wir werden auch die aktuelle Situation zum Jahresende 2021 entsprechend berücksichtigen. Bei speziellen Fragen können Sie sich gerne per Mail an uns wenden. Wenn Sie uns eine Nachricht an die Mailadresse pvlotse@dgs.de senden, dann landet Ihre Frage direkt bei einem unserer Ü20-Experten und wird zeitnah beantwortet.
c) Mit der Vermarkterliste.
Auf www.pvlotse.de finden Sie auch eine Liste von Vermarktungsunternehmen, die (meist regional) Strom aus Ü20-Anlagen abnehmen und vermarkten. Diese Liste werden wir in den kommenden Wochen nochmals aktualisieren. Hier lagen wir mit unserer Einschätzung im letzten Jahr falsch: Wir hatten damit gerechnet, dass noch viel mehr Unternehmen die Abnahme von Ü20-Strom anbieten werden und die Liste größer wird. Das ist bislang leider nicht der Fall.
d) Mit einem Web-Seminar.
Am 9.12.21 werden wir das Thema „Ü20“ in einem weiteren Webinar ausführlich behandeln. Dazu steht am Ende dieses Textes ein Veranstaltungshinweis. Oder Sie klicken gleich hier.
Ist ein Weiterbetrieb sinnvoll?
Ja, für die Energiewende auf jeden Fall. Hier zählt jede Kilowattstunde, die umweltfreundlich erzeugt wird. Ob es wirtschaftlich für den Betreiber sinnvoll ist, ist im Einzelfall von verschiedenen Randbedingungen abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Am wichtigsten ist dabei, dass die Anlage selbst noch technisch intakt ist und gute Erträge produziert. Aus unserer Sicht sollte das durch einen Fachmann untersucht werden. Erst danach stellt sich die Frage nach der Art des Weiterbetriebs. Für den gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
a) Weiterhin Volleinspeisung nach EEG 2021
Das ist im aktuellen Gesetz zeitlich befristet bis 2027 möglich. Die Anlage speist ohne Umbauten einfach weiter ein und erhält eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktwert Solar. Da in den vergangenen Monaten die Monatsmarktwerte Solar deutlich gestiegen sind, ist zu erwarten, dass die Betreiber deutlich mehr als die rund 2 Cent/kWh des vergangenen Jahres erhalten werden. (DGS-News berichteten) Doch ob das langfristig so bleibt, ist natürlich nicht garantiert.
b) Umbau auf Eigenversorgung
Finanziell am lukrativsten ist in vielen Fällen die Umrüstung der Anlage auf Eigenversorgung und die eigene möglichst umfangreiche Nutzung des Stroms. Der Anteil der Eigenversorgung kann durch die zusätzliche Anschaffung eines Batteriespeichers noch erhöht werden. Wirtschaftlich ist diese Variante aber auch nur schwer abschätzbar, denn die Bandbreite der anfallenden Kosten für die Umbauarbeiten der PV-Anlage und auch für die Batteriespeicher ist gewaltig.
c) Stromvermarktung
Die Vermarktung ist derzeit – vor allem aufgrund der kleinen Anlagengrößen aus der Pionierzeit – nur schwer möglich. Einige regionale Anbieter, vor allem Stadtwerke, unterstützen jedoch ihre Kunden und haben hier spezielle Angebote geschaffen, die Sie unter www.pvlotse.de finden.
Fazit
Derzeit einen Elektriker für eine Überprüfung oder ein Angebot für eine Umrüstung auf Eigenversorgung zu bekommen ist recht schwierig. Deshalb unsere Empfehlung: Es besteht kein Grund, zum Jahresende hektisch zu werden. Wenn Sie als betroffener Betreiber nichts veranlassen, fallen Sie automatisch in die Möglichkeit a), also die Weitereinspeisung. Sie können dann in Ruhe auch im Laufe des kommenden Frühjahrs noch überlegen, ob ein Umbau auf Eigenversorgung für Sie vielleicht doch sinnvoller sein würde.
Bis dahin wird die Ü20-Umfrage unter den letztjährig betroffenen Betreibern von der der Verbraucherzentrale NRW ausgewertet sein. Und: Wir werden in den DGS-News auch weiterhin informieren, z.B. zur typischen Höhe der Umrüstkosten etc.
Veranstaltungshinweis zu Ü20-PV-Anlagen
Webseminar „Der Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen“
Datum: Donnerstag, 9.12. von 15:00 bis 16:30 Uhr
Referenten: Christian Dürschner (DGS) und Jörg Sutter (DGS)
Zielgruppe sind betroffene Betreiber, aber auch Multiplikatoren wie Handwerker und Mitarbeiter von Energieagenturen, die mit Fragestellungen rund um dieses Thema konfrontiert sind.
Weitere Informationen und Anmeldung: Hier.