02.12.2022
Berlin: Über 11.000 PV-Anlagen installiert
Ein Bericht von Tatiana Abarzúa
In Berlin gilt ab Januar 2023 eine Solarpflicht für private Gebäudeeigentümer:innen. Sie soll dazu beitragen, dass sich der Anteil von Solarstrom an der Stromerzeugung auf mindestens 25 % erhöht. Welcher PV-Ausbau wurde bisher erreicht?
Im Juni 2021 beschloss das Abgeordnetenhaus das „Solargesetz Berlin“ und damit die ab Januar 2023 geltende Pflicht für Gebäudeeigentümer:innen, eine PV-Anlage auf dem Gebäudedach zu installieren und zu betreiben. Die Solarpflicht betrifft Neubauten nicht-öffentlicher Gebäude, und auch Bestandsgebäude im Falle einer grundlegenden Dachsanierung. Alternativ können PV-Anlagen an Gebäudefassaden oder auch Solarthermieanlagen (Pressemitteilung) installiert werden.
Neben dem PV-Ausbau soll das Gesetz auch die regionale Wertschöpfung steigern. Durch die Einsparung von Treibhausgasen soll es außerdem dazu führen, dass das Land Berlin seine Klimaschutzziele erreicht.
Ausbauziel: 25 % Solarstrom
Das in Paragraph 1, Satz 2 des Solargesetzes definierte Ausbauziel ist, den Anteil der Solarenergie am Stromverbrauch auf mindestens 25 % zu erhöhen – und zwar „so schnell wie möglich“. Der Anteil von 25 % wird voraussichtlich bei einer installierten Anlagenleistung von insgesamt 4,4 GWp erreicht, wie das PV-Ausbauszenario aus der „Expertenempfehlung zum Masterplan Solarcity Berlin“ vom September 2019 zeigt.
Der Masterplan Solarcity
Das Solargesetz ist ein Baustein aus dem vom Senat 2020 beschlossenen Maßnahmenkatalog für das Projekt Masterplan Solarcity. Dieser Masterplan soll 2024 abgeschlossen werden und stellt wiederum eine Maßnahme aus dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 dar, dessen Umsetzung der Senat 2018 beschlossen hatte.
Seit August 2020 koordiniert eine zentrale Anlaufstelle die operative Umsetzung des Masterplans. An diese „Koordinierungsstelle Masterplan Solarcity“ können sich Umsetzungspartner, Senatsverwaltungen und Bezirke wenden. Neben dem Projektmanagement, kümmert sich die Koordinierungsstelle um das Monitoring des Stands der Umsetzung. Die Monitoringberichte werden jährlich erstellt und auf der Internetpräsenz von „Solarwende Berlin“ veröffentlicht. Bisher wurden die Monitoringberichte im Januar veröffentlicht, und bezogen sich jeweils auf die Daten von Januar bis September des Vorjahres. Der Monitoringbericht für 2022 soll das gesamte Jahr umfassen. Da die entsprechenden Daten jedoch erst innerhalb des ersten Halbjahrs verfügbar sein werden, ist die Veröffentlichung für Mai 2023 geplant.
PV-Ausbau seit 2020 erstmals höher als 2011
Die installierte Anlagenleistung ist kontinuierlich gestiegen, wie die im diesjährigen Statistikbericht der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe veröffentlichten Zahlen zeigen. In Berlin wurden im Jahr 2021 insgesamt 1.809 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 24,4 MWp installiert. Demnach hat sich die Anzahl an installierten Anlagen auf 11.098 erhöht (Stichtag 31.12.2021), mit einer kumulierten installierten Leistung von insgesamt 156,6 MWp.
In den Vorjahren waren es 525 PV-Anlagen (2018), 816 PV-Anlagen (2019) und 1.533 PV-Anlagen (2020). Somit ist der Ausbau seit 2020 erstmals höher als 2011 (836 PV-Anlagen). Das betrifft auch den jährlichen Zubau: 2020: 18,4 MWp vs. 2011: 12,1 MWp.
Wissenswertes aus dem Statistikbericht
Wie die Senatsverwaltung im Bericht feststellt, erfolgte 2021 der größte Zubau in den Bezirken Marzahn-Hellersdorf (4 MWp), Treptow-Köpenick (3,6 MWp) und Pankow (3,4 MWp). Die meisten PV-Anlagen, etwa 92,8 % der Gesamtanzahl, haben eine Anlagenleistung von bis zu 30 kWp. Diese Anlagengröße umfasst, anteilig, 47,6 Prozent der installierten Gesamtleistung. Die restliche Leistung bezieht sich vor allem auf PV-Anlagen mit einer Leistung von „100 kWp bis 750 kWp“ (25,3 %) und „40 kWp bis 100 kWp“ (21,2 %), wie im Bericht nachzulesen ist.
Im PV-Ausbauszenario aus der Expertenempfehlung, zur Zielerreichung von 4,4 GWp bis zum Masterplan-Zieljahr 2050, wird für 2021 eine PV-Leistung von 169 MWp genannt. Somit liegt der bisher erreichte Ausbau (156,6 MWp bis Ende 2021) in der für das Jahr geplanten Größenordnung.
Wie im Statistikbericht erwähnt, entspricht die erreichte kumulierte PV-Anlagenleistung, unter der Annahme von 920 Vollbenutzungsstunden, einen Stromertrag von 144 GWh. Im Vergleich zur gesamten Stromerzeugung, von 6.000 GWh, sind das 2,4 Prozent.
Die Solarpflicht
Bei wesentlichen Umbauten des Daches gilt die Solarpflicht auch für den Bestand. Die Senatsverwaltung hat einen „Praxisleitfaden“ erstellt, der diese Solarpflicht genau erklärt, unter anderem auch welche Formulare und Nachweise nötig sind. Mit „wesentliche Umbauten des Daches“ (§ 2) sind etwa Änderungen an der Dachfläche gemeint, bei der die wasserführende Schicht (Dachhaut) durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Dachsanierung zu mehr als 50 % der gesamten Fläche erneuert wird, wie im Praxisleitfaden beschrieben. Erläutert ist dort auch, dass die Solarpflicht für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 750 kWp gilt. D.h. für Anlagen, für die ein Anspruch auf eine Einspeisevergütung gemäß EEG besteht; oder die Marktprämie oder eine wirtschaftlich vergleichbare Zahlung für die gesamte, in der PV-Anlage erzeugte Strommenge – ohne an Ausschreibungen teilnehmen zu müssen.
Im Gesetz sind Ausnahmen von der Solarpflicht festgelegt. Etwa wenn „die Verpflichtung zur Installation und dem Betrieb anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z.B. dem Denkmalschutzrecht, widerspräche oder — im Einzelfall technisch unmöglich ist“. Oder wenn die Solarpflicht „nicht vertretbar ist, weil die Bruttodachfläche eines Neubaus aus zwingenden Gründen ausschließlich nach Norden ausgerichtet werden kann oder die Bruttodachfläche eines Bestandgebäudes ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist“.
2026 wird der Senat das Gesetz evaluieren.