02.11.2018
20 Jahre PV – Anlagennutzung nach Ablauf der EEG Förderung
Obwohl die ersten PV-Anlagen mit EEG-Vergütung erst am 01.01.2021 - dies auch nur teilweise - aus dem Geltungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen, beschäftigt man sich bereits heute intensiv mit der Frage was dann mit diesen Anlagen passieren wird. Um mehr darüber zu erfahren kamen am 23. Oktober rund 60 Teilnehmer nach Nürnberg. Der Cluster Energietechnik (Bayern innovativ) hatte zusammen mit C.A.R.M.E.N. e.V. und dem Energie Campus Nürnberg ein Cluster-Treff veranstaltet.
Soviel steht fest: Der Anspruch auf Netzanschluss und der vorrangigen Abnahme des eingespeisten Stromes bleibt ohne zeitliche Begrenzung erhalten. Jedoch erlischt die Pflicht zur Vergütung seitens der Netzbetreiber nach 20 Jahren Betrieb und es zeichnet sich nicht ab, dass sie irgendwie verlängert oder neu aufgelegt werden würde.
Die Referenten waren sich einig, dass die ersten kleinen bzw. privat betriebenen Anlagen, denen keine EEG-Vergütung mehr zusteht, auf maximale Eigenstromnutzung umstellen sollten. Speicher, Elektrofahrzeuge, Energiemanagementsysteme im Smart Home, Elektroheizstäbe und dergleichen mehr würde für die meisten der Anlagen, die etwa zwischen 2000 und 2008 errichtet wurden einen wirtschaftlichen Werbeweiterbetrieb ermöglichen, sogar wenn überschüssiger Strom ohne Gegenleistung ins Netz eingespeist wird.
Für größere bzw. gewerbliche Anlagen ab etwa 300 kWp bestehen heute schon Möglichkeiten der Direktvermarktung, diese werden in Zukunft mindestens genauso attraktiv sein. Wenn frühestens ab 2023 zahlenmäßig mehr Anlagen aus dem EEG fallen, wird die Direktvermarktung aller Voraussicht nach auch für Anlagen unter 100 kWp interessant werden. Bis dahin gilt: Eigenverbrauch optimieren und abwarten, welche weiteren Geschäftsmodelle sich zum Beispiel aus der Sonstigen Direktvermarktung eröffnen.
Sobald die Anlagen endgültig ihr Lebensende erreicht haben, werden geregelte Recycling- und Entsorgungsvorgänge etabliert sein. Unterkonstruktion, Module, Wechselrichter und Leitungen bieten Rohstoffe, die wiedergewonnen werden können. Wegen der Prioritätenreihenfolge: Weiterbetreiben (am Standort), Weiterverwenden (zum Beispiel in Drittweltländer) und Recycling werden nennenswerte Stoffmengen erst gegen 2035 in die Wiederverwertung kommen. Die Komponenten der privat betriebenen Kleinanlagen werden aller Voraussicht nach kostenlos in Wertstoffhöfen abgegeben werden können. Für die Entsorgungsgebühr größerer Anlagen wird sich am Markt ein Preis finden, der sich von den heute ansetzbaren 200 EUR pro Tonne aus entwickelt - wahrscheinlich eher nach unten als nach oben.
Auf der Veranstaltung wurde sehr gut herausgearbeitet, was man heute schon über die Anlagen weiß, die ab 2021 keine EEG-Vergütung mehr erhalten werden. Eine „one-size-fits-all-Lösung“ wird sich aber nicht abzeichnen. Im großen Spektrum von „Refitting“ über verbesserte Eigenstromnutzung, Varianten der Direktvermarktung und der PV-Mietmodelle bis hin zu Cloud-Lösungen bleibt viel kreativer Spielraum für die Anlagenbetreiber - bleiben Sie informiert!
Björn Hemmann
Programm "20 Jahre PV – Anlagennutzung nach Ablauf der EEG Förderung"
Veranstaltungstipp: Seminar der Solarakademie Franken am 20.11.18:
Photovoltaik nach Ende der EEG-Förderung
Im Seminar wird den Teilnehmern ein Überblick über die unterschiedlichen Nutzungsformen der PV-Altanlagen nach Ende der EEG-Förderung gegeben. Im Weiteren werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und auch technische Maßnahmen diskutiert. Für typische Konstellationen werden dabei mögliche Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Beispielhaft werden wirtschaftliche Vergleichsrechnungen durchgeführt.
Infos und Anmeldung: www.solarakademie-franken.de/termine/SP10-2018-11-20