08.07.2016
EEG 2017 im Bundestag: Minimale Nachbesserungen bei Mieterstrom und Bürgerenergie
Das EEG wird durchgezogen: In einer Eile wie selten zuvor wird das EEG 2017 (wie es nun inoffiziell genannt wird, da es zum 01.01.2017 in Kraft treten soll) in diesen Tagen durch die Instanzen gepeitscht. Nachdem am vergangenen Freitag die erste Lesung im Bundestag stattfand, wurden in dieser Woche noch kleine Änderungen durch die Fraktionen eingearbeitet. Der Wirtschaftsausschuss des Bundetages hat diese Änderungen bestätigt, die Verabschiedung ist für heute (08.07.) vorgesehen.
Neben den Stellungnahmen der Verbände – darunter auch die DGS – haben insbesondere die Bundesländer umfangreiche Änderungswünsche abgegeben, diese wurde jedoch von der Bundesregierung weitgehend zurückgewiesen. Auch die vielfache Kritik an den zu geringen Ausbauzielen – gerade nach den ambitionierten Klimabeschlüssen von Paris – wurde nicht berücksichtigt, konkrete Vereinfachungen und Maßnahmen, die der Solarbranche Hoffnung geben können, wurden nicht aufgegriffen.
Auswirkung für Photovoltaik
Für den Solarbereich werden nun wohl auch große Dachanlagen über 750 kWp in das Ausschreibeverfahren der Bundesnetzagentur einbezogen und erhalten keine feste Einspeisevergütung mehr. Künftig sollen zum 1. Februar, 1. Juni und 1. Oktober jeweils 200 Megawatt Leistung ausgeschrieben werden, also insgesamt 600 MW (bisher 400 MW). Die Obergrenze des Photovoltaik-Zubaus bleibt auf dem Papier bei 2.500 MW, was nach den Erfahrungen mit dem EEG 2014 aber wenig relevant sein dürfte. Ein kleiner Hoffnungsschimmer gibt noch eine Änderung des Wirtschaftsausschusses für Mieterstrommodelle: Falls die Regelung wie vorgeschlagen verabschiedet wird, sollen Mieterstrommodelle auf Wohngebäuden mit einer reduzierten EEG-Umlage versehen werden. Dies ist jedoch noch nicht im Detail im neuen EEG verankert, sondern nur als Verordnungsermächtigung darin angekündigt. Die Bundesregierung muss dies also später nachliefern.
Windstrom und Bioenergie
Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht aber die Windenergie, die ab 2017 ebenfalls durch das Nadelöhr der Ausschreibungen muss. Bei der Onshore-Windenergie sollen in den nächsten drei Jahren jeweils 2.800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach 2.900 MW brutto pro Jahr. Festgelegt ist neben dieser Ausschreibungsmenge eine Einmal-Degression von fünf Prozent zum 1. Juni 2017 für den Übergangszeitraum 2017 und 2018, in dem noch die Einspeisevergütung gilt. Für die Jahre 2018 bis 2020 sind nun auch gemeinsame Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit jeweils 400 Megawatt Volumen vorgesehen. Hier wird immerhin ein kleines Fenster aufgestoßen, mit Verbundlösungen von Wind und Solarstrom neue Wege gehen zu können. Im Bereich Bioenergie gelten jeweils 150 MW Ausschreibungsmenge jährlich, die sowohl Neuanlagen aber auch Bestandsanlagen beinhalten.
Es muss im Moment leider davon ausgegangen werden, dass durch das neue EEG 2017 keine hinreichende Marktbelebung im PV-Bereich hervorgerufen wird. Eine Chance, die Installationszahlen auf den im EEG vorgegebenen Korridorwert zu heben, ist damit vertan. Dies dürfte gleichfalls für die Bioenergie gelten. Bei der Windenergie an Land wird mit den neuen Ausschreibungen die Bürgerenergie, vor allem auch in Form von Energiegenossenschaften, verdrängt.
Jörg Sutter, Klaus Oberzig
Aus aktuellem Anlass
Seminare der DGS zum EEG 2016 und zu Mieterstrommodellen am 14.07.2016 in Berlin:
PV-Eigenversorgung im Mehrfamilienhaus und Gewerbeareal
09 bis 13 Uhr: Seminar
Das geplante EEG 2016 – welche Änderungen bringt es für PV-Projekte?
14 bis 17 Uhr: Informationsveranstaltung
Kosten und Anmeldung bei der DGS Berlin: Tel. 030 / 29 38 12 60, Email: dgs(at)dgs-berlin.de
Weitere Details: http://www.dgs-berlin.de/de/termineaktuell.html
08.07.2016
DGRV: Ausschreibungen des EEG für Energiegenossenschaften ungeeignet
„Die Boomjahre sind erst einmal vorbei. Vor allem die wirtschaftlichen Grenzen für neue Photovoltaikprojekte schränken die Aktivitäten der Energiegenossenschaften deutlich ein. Mit der Einführung von Ausschreibungen wird nun eine weitere Hürde für die Bürgerenergie geschaffen“, kritisierte Dr. Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des DGRV auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Energiegenossenschaften mit der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) am Mittwoch in Berlin die Politik der Bundesregierung. Die ersten vier Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen nach dem EEG 2014 zeigten, dass die Akteursvielfalt nicht gewährleistet werde. Lediglich 0,22 Prozent der bezuschlagten Gebote (mit Blick auf die installierte Leistung) entfielen auf Energiegenossenschaften. Kein Wunder, dass die Ausschreibungen für Windenergie durch das neue EEG 2016 ähnlich kritisch gesehen werden – trotz der vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Bürgerenergieregel. Hiernach sollen Bürgerenergiegesellschaften in einer frühzeitigen Planungsphase in die Ausschreibung gehen können.
Das grundsätzlich höhere Risiko für kleine Akteure wie Bürgerenergiegenossenschaften werde dadurch nicht vermieden, es werde sogar vergrößert, so Ott weiter. Nach einem Zuschlag zum frühen Planungszeitpunkt kann das Projekt im weiteren Prozess bis zur Genehmigung aus unterschiedlichen Gründen scheitern. Die Bürgerenergiegesellschaft würde dann unverschuldet ihre Planungskosten verlieren und müsste zusätzlich noch eine Strafe (Pönale) zahlen. Das können bis zu 45.000 Euro pro Anlage sein. Deshalb hatte der Verband für Bürgerenergiegesellschaften – vergeblich - eine Befreiung von der Pönale gefordert. In dieser Situation sei es kein Wunder, dass die Zahl der Neugründungen von Energiegenossenschaften mit nur noch 40 im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich zurückgegangen sei, und zwar um 25 Prozent. Das ergab die DGRV-Jahresumfrage unter Energiegenossenschaften.
Anschlussförderung für Biogas in Wärmenetzen gefordert
Positiv sieht der DGRV hingegen die Entwicklung bei den Nahwärmegenossenschaften: Hier sind 145 gegründet worden, mehr als 50 allein in den vergangenen drei Jahren. Da 65 Prozent der Wärmegenossenschaften eine Biogasanlage als Hauptwärmequelle nutzen, sei perspektivisch eine Anschlussförderung für diese Anlagen erforderlich, so Dr. Ott. Schließlich reiche die Lebensdauer eines Wärmenetzes weit über die 20-jährige EEG-Vergütung für die Biogasanlage hinaus.
Kommunen und Energiegenossenschaften als starke Partner
Auch wenn die Politik der Bundesregierung gegen die Bürgerenergie gerichtet sei, verhielten sich viele Kommunen ganz anders, so Philipp Vohrer, Geschäftsführer der AEE. Das zeige eine ergänzende Blitzumfrage unter den von ihr ausgezeichneten Energie-Kommunen. Gefragt nach ihrem Engagement innerhalb der vergangenen 12 Monate meldeten zwei von drei Vorreiterkommunen verstärkte Aktivitäten im Bereich Nahwärmenetze. „Gerade bei der Wärmeversorgung von Wohngebieten sind Energiegenossenschaften und Kommunen die idealen Partner“, erklärt Vohrer. Häufig würden die Nahwärmenetze genossenschaftlich durch die Hausbesitzer selbst betrieben, während die Kommunen das Projekt planerisch und organisatorisch unterstützen. Erneuerbare Verbundlösungen, mit großen solarthermische Anlagen, BHKW, Erdspeicherbecken und Wärmepumpen, wie sie in Dänemark im großen Stil bereits üblich sind, steckten in Deutschland noch in den Kinderschuhen, bedauerte er.
Die allgemeinen Rahmenbedingungen für den lokalen Ausbau Erneuerbarer Energien beurteilen die Energie-Kommunen zudem durchwachsen. Trotzdem seien „die Kommunen zusammen mit den Energiegenossenschaften die wichtigsten Garanten für die Akzeptanz der Energiewende bei der Bevölkerung. Gute Rahmenbedingungen für sie sind daher von besonderer Bedeutung für die Energiewende insgesamt“, urteilt Vohrer.
Klaus Oberzig
08.07.2016
Kaufprämie für Elektroautos ist verdeckte Kohlestromförderung
Seit dem 2. Juli 2016 kann der Zuschuss für Elektrofahrzeuge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragt werden. Die Auszahlung dieser Kaufprämie, für die insgesamt 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, erfolgt nach dem sogenannten Windhundverfahren. Gezahlt wird also, bis der Topf leer ist, längstens jedoch bis 2019 – der Windhund ist gewissermaßen kastriert. Vorangegangen war diesem Maßnahmenpaket zur „Förderung der Elektromobilität“ ein monatelanges Gefeilsche zwischen Bundesregierung und Automobilindustrie über die Verteilung der Kosten. Diese werden nun jeweils zur Hälfte vom Bund und von der Industrie aufgebracht. Differenziert wird zwischen einer Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3.000 Euro für Plug-In Hybride.
Anträge können auch noch rückwirkend gestellt werden, wobei als Stichtag der 18. Mai 2016 festgelegt ist. Für welche Fahrzeuge eine Kaufprämie überhaupt beantragt werden kann, hat die BAFA in einer Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge veröffentlicht. Entscheidend ist dabei, dass der Listenpreis nicht über 60.000 Euro liegt und sich der Hersteller an der Auszahlung der Kaufprämie beteiligt. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Käufer von Elektroautos sind zudem für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bisher waren es nur fünf Jahre.
Das ursprüngliche Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf die Straßen zu bekommen, wird zugleich beerdigt. “Mit der Kaufprämie schaffen wir einen Anreiz dafür, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden. Die steigende Nachfrage wird wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten neuen Wertschöpfungskette der Elektromobilität in Deutschland auslösen", so formuliert Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Statt konkreter Zahlen heißt sein neues, weicheres Ziel jetzt „deutlicher Schub für die Elektromobilität in Deutschland“. Wenn er dies zugleich als „ein wichtiges industriepolitisches Signal“, erklärte, lohnt es sich, genauer hinzuschauen, wer als Teil dieser Wertschöpfungskette der Elektromobilität angesehen wird. Neben den Autobauern, denen ihr Anteil an der Kaufprämie die Portokassen nur unmerklich belasten dürfte, sind dies vor allem die großen Stromkonzerne, die den Strom verkaufen. Also RWE and friends.
Dass es sich hier um das bekannte Muster der Gabriel’schen Klientelpolitik handelt, wie wir sie von der EEG-Novellierung kennen, zeigt die Tatsache, dass zur „Förderung der Elektromobilität“ bereits vorab im Mai beschlossen wurde, auch den Ausbau der Infrastruktur zu fördern. Bis zum Jahr 2020 sollen 200 Millionen Euro in den Bau von rund 5.000 Schnellladestationen fließen. Weitere 100 Millionen Euro sind für 10.000 neue normale Ladestationen vorgesehen. Wer die betreibt, bzw. an wen die Konzessionen vergeben wurden, lässt sich auf den Geräten selbst ablesen. Damit wird festgeklopft, dass Elektroautos in Deutschland in den kommenden Jahrzehnten im Wesentlichen mit Atom- und Kohlestrom fahren.
Was wäre die Alternative gewesen?
Wir hatten in der SONNENENERGIE schon des Öfteren das Prinzip von EE-Verbundlösungen angesprochen, also der Kombination verschiedener Technologien aus dem Bereich der regenerativen Energieerzeugung und –nutzung. So hätte man eine Kaufprämie für Elektroautos verknüpfen können mit dem Einsatz von PV-Anlagen und Batteriespeichern. Nur wer sein E-Mobil mit Ökostrom betreibt, hätte eine Kaufprämie beantragen können. Das hätte nicht nur den E-Mobilen genutzt, es hätte auch einen neuen und interessanten Anreiz für erneuerbare Stromerzeugungsanlagen der Bürgerenergie generiert. Dieses Beispiel, wie man es hätte anders machen können, zeigt deutlich, wie groß inzwischen der Unterschied zwischen der Bürgerenergiewende und der Energiewende der Monopole ist. Die trennen Welten.
Klaus Oberzig
Anmerkung:
In der kommenden Ausgabe des DGS-Fachmagazin SONNENENERGIE (4|16), die zum 1. August erscheinen wird, findet sich der erste Teil der Marktübersicht Elektrofahrzeuge als detaillierte Verbraucherinformation. In der Marktübersicht finden Sie eine Übersicht der aktuell am Markt erhältliche Elektroautos. Unter anderem ist auch aufgeführt für welche Fahrzeuge es eine Kaufprämie gibt und wie hoch diese ausfällt. Die umfangreiche Marktübersicht listet die aktuell am Markt erhältlichen Elektroautos auf, ob Kleinwagen SUV oder Van. Im zweiten Teil (Ausgabe 5|16) werden Hybridfahrzeugen, ob Mild-Hybrid, Voll-Hybrid oder auch Plug-in-Hybrid vorgestellt.
08.07.2016
15.07.: Der DGS SolarRebell: Das Seminar für Fachbetriebe zum DGS-Projekt
Das DGS-Projekt für die dezentrale Energiewende für jederman
Äußerst beliebt und nachgefragt - die einen nennen es Guerilla-PV, die anderen DGS SolarRebell. Dabei geht es nur um das eine: Eine Kleinst-PV-Anlage zur direkten Einspeisung in das Hausnetz. Im Seminar "PV-Guerilla-Anlagen - fachgerecht installieren" am 15.07. in Nürnberg werden Hinweise gegeben und Lösungen erarbeitet, um diese System fachgerecht und sicher einzusetzen.
Infos und Buchung: www.solarakademie-franken.de/termine/SP09-2016-07-15
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) hat mit dem DGS SolarRebell ein neues Projekt für die dezentrale Energiewende für jedermann gestartet. Als größter Solarverband Deutschlands bietzet die DGS mit Ihrem SolarRebell eine kostengünstige Kleinst-PV-Anlage an. Die DGS führt die Aktion in Kooperation mit dem Photovoltaik-Anbieter miniJOULE durch. Vor allem DGS-Mitglieder – und solche, die es werden wollen – können davon profitieren. Die Kleinst-PV-Anlage zur direkten Einspeisung in das Hausnetz gibt es für DGS-Mitglieder zu einem Sonderpreis.
Meine kleine EnergiewendeMit Hilfe dieser kostengünstigen Kleinst-PV-Anlage kann jeder seine kleine Energiewende selbst starten. Mit einem großzügigen Rabatt für ihre Mitglieder wird eine 250 Watt-Anlage für 408 € brutto angeboten, die gute 200 kWh Solarstrom im Jahr erzeugt und diesen direkt in das Hausnetz einspeist.
Kostengünstig Strom produzieren
Der dabei eingesetzte netzkonforme Wechselrichter aus dem Hause Letrika besitzt eine Garantie von 25 Jahren. Immer wenn die Sonne auf das Modul scheint und Solarstrom produziert wird, kann dieser direkt von den eingeschalteten Elektrogeräten im Haushalt genutzt werden: Egal ob Wasserkocher, Kühlschrank oder Laptop, der Solarstrom führt dann zu vermindertem Netzbezug. Optimal ausgerichtet kann sich die eigene Stromrechnung damit jährlich um gute 60 € reduzieren, bei steigenden Stromkosten erhöht sich die Einsparung. Auf diese Art und Weise kann man sich zumindest zu einem Teil von zukünftigen Strompreisentwicklungen unabhängig machen.
So einfach geht’s
Starten Sie jetzt Ihre persönliche Energiewende und nehmen Kontakt mit der DGS auf. Es gibt keinen Grund mehr, damit zu warten!
Weitergehende Infos zum Download (Broschüre und Datenblätter) finden Sie hier
08.07.2016
21.07.: DGS-Sprechstunde(n): Steuerberatung zur Photovoltaik
Beim Photovoltaikanlagen verkaufen sich häufig über steuerliche Vorteile ...oder scheitern an Meinungen und Falschaussagen. Machen Sie sich jetzt selbst schlau, informieren Sie sich jetzt bei den Steuerexperten der Photovoltaik
Das Seminar "Steuerberatung zur Photovoltaik" am 27.07. vermittelt, was Anlagenbetreiber und Verkaufsberater über steuerliche Aspekte bei Photovoltaikanlagen unbedingt wissen müssen. Besonders die Regelungen des EEG mit der Möglichkeit zum Eigenverbrauch sowie Batteriesysteme werfen neue Fragen auf.
Der Referent, Thomas Seltmann, übersetzt für Sie verständlich und humorvoll Amtssprache und Gesetzeskauderwelsch ins Deutsche. Dafür recherchiert er akribisch ständig die neuesten Entwicklungen und Praxiserfahrungen bei Behörden, Steuerberatern und Anlagenbetreibern. Konkrete Musterbeispiele, Tipps und Tools helfen bei der praktischen Umsetzung.
Neben dem Referenten Thomas Seltmann steht Ihnen während des Seminars auch der in Nürnberg ansässige Steuerberater Markus Sprenger zur Verfügung. Bringen Sie Ihre Fragen mit oder senden Sie uns diese vorab. Unser Steuerberater gibt konkrete Antworten und Tipps für das weitere Vorgehen. Bei komplexen oder umfangreichen Sachverhalten erhalten Sie eine erste Vorabinformation und ein Angebot zur individuellen Beratung nach der Veranstaltung.
Referenten: Thomas Seltmann, photovoltaikratgeber.info (Berlin), Markus Sprenger, Steuerkanzlei Sprenger (Nürnberg)
Zielgruppe: Berater, Verkäufer, Installateure, Investoren und Anlagenbetreiber
Methodik: Vortrag mit Diskussion, Expertenbefragung, Fallbeispiele, Erfahrungsaustausch
Infos und Buchung: www.solarakademie-franken.de/termine/SP23-2016-07-21
08.07.2016
Heute noch abstimmen: Innovatives PV Finanzierungsmodell für Südafrika!
Ein PV-Mieten Projekt für die südafrikanische Grimley Schule für gehörlose Kinder in Hout Bay wurde für den Installation Innovation Award - Europe – der Photovoltaik nominiert. Die Abstimmung erfolgt über öffentliches Voting. Noch bis zum 08. Juli kann darüber abgestimmt werden.
Mit dem PV Mieten Ansatz bringt die Firma maxx-solar und energie GmbH & Co KG aus Waltershausen ein innovatives Finanzierungskonzept nach Südafrika, das den Ausbau der Solarenergie beschleunigen wird. Die ersten Pilotprojekte in Kapstadt wurden im Rahmen des dena-RES-Programms realisiert und am 19. Mai eingeweiht. Die maxx-solar academy ist der südafrikanische Arm der DGS SolarSchule Thüringen. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, steht für Qualität der Kurse in der academy in Südafrika.
In dem Wettbewerb gibt es vier nominierte Kandidaten, das PV Mieten-Projekt ist Kandidat 1 (Candidate 1: maxx-solar & energy GmbH & Co. KG)
Mehr Infos in Deutsch gibt es in diesem kurzen Video
Zur Abstimmung (5 Punkte können nur noch bis zum 8. Juli abgegeben werden)
Hintergrund: Die dena unterstützt den Transfer des PV Mieten Ansatzes nach Südafrika Der Ausbau der Photovoltaik in Südafrika boomt seit Ende 2015. Großanlagen werden international finanziert und in zentralen Ausschreibungsrunden durch die Regierung vergeben. Es fehlt jedoch an Finanzierungsinstrumenten für Photovoltaik Aufdachanlagen. Wer es sich leisten kann, investiert in eine eigene PV Anlage, um unabhängig von Strompreiserhöhungen und Stromausfällen zu sein. Aber nicht jeder hat die finanziellen Mittel, in eine eigene PV Anlage zu investieren. Es gibt derzeit keine Finanzierungsprogramme für PV Anlagen, auch werden PV Anlagen nicht als Sicherheiten für Kredite anerkannt.
lesen Sie hier weiter
08.07.2016
Das Solergy Label in den sozialen Medien
Die DGS unterstütz seit längeremdie Initiative Sonnenheizung. Zuletzt hatten wir in der SONNENENERGIE (4|15) darüber berichtet (Link zum Artikel). Das Label hat mittlerweile eine durchaus sehenswerte Resonanz erfahren, was deutlich macht, das Solarthermie keinesfalls eine Technik von gestern ist.
Hintergrund: Seit dem 26. September 2015 müssen nun auch Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher mit einem Label versehen werden. Das neue Label soll Verbrauchern dabei helfen, auch bei der Heizungswahl eine effizienzorientierte Entscheidung zu treffen. Je weniger Primärenergie ein Heizsystem verbraucht, desto effizienter ist es.
Wer sich allerdings anhand des dann offiziell gültigen EU-Effizienzlabels über eine Solaranlage informieren will, hat schlechte Karten. Weil Sonnenkollektoren so gut wie keine Energie verbrauchen, sondern der reinen Wärmeerzeugung dienen, werden sie aktuell nicht ausgezeichnet. Lediglich in Kombination mit einem anderen Heizsystem, wie beispielsweise Gasbrennwertgeräten, werden sie gemeinsam auf einem Label ausgewiesen – dem Verbundlabel. Denn ihr fast nicht vorhandener Primärenergieverbrauch trägt dazu bei, dass andere Systeme besser bewertet werden.
Um Verbrauchern eine transparente Entscheidungshilfe bieten zu können, haben sich namhafte Hersteller und Verbände der Solarthermiebranche zusammengeschlossen und die EU-Verordnungen für die Solarthermie konsequent weitergedacht. Das Ergebnis: ein eigenes Solarlabel, das Auskunft über die Ertragsstärke des Kollektors gibt. Es basiert auf genormten, unabhängigen Tests und der weltweit anerkannten Solar Keymark-Zertifizierung.
Hier finden Sie aktuelle Informationen in den sozialen Medien:
Twitter: https://twitter.com/SolergyLabel
Instagramm: https://www.instagram.com/solergylabel/