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Kein AUS für Solaranlagen nach 20 Jahren: DGS unterstützt Petition und setzt sich für Anschlussregelung nach EEG-Förderende ein
Die DGS und die Sektion München-Oberbayern unterstützen als Mitzeichnerinnen die Petition des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV), die die Bundesregierung zu einer raschen Anschlussregelung für PV-Anlagen nach EEG-Förderende auffordert, um den Weiterbetrieb von Altanlagen aus den Anfangszeit des EEG zu ermöglichen.
Hintergrund: Am 31.12.2020 erreichen die ersten PV-Anlagen nach gut 20 Jahren das gesetzlich vorgesehene Ende der EEG-Förderung. Zum 01.01.2021 haben diese „Ü20“-Anlagen nicht nur keinen Anspruch mehr auf eine Einspeisevergütung, sondern stehen vor einer rechtlich unklaren Situation und unverhältnismäßigen Hürden für ihren Weiterbetrieb. Netzbetreiber empfehlen privaten Betreibern teilweise sogar direkt die Stilllegung als Alternative zu Eigenverbrauch oder Direktvermarktung.
Insbesondere für die vielen privaten Kleinanlagen bedarf es dringend unbürokratischer und wirtschaftlich auskömmlicher Lösungen für eine weitere Netzeinspeisung des Solarstroms. Es ist weder im Sinne des Gesetzgebers noch der Volkswirtschaft, dass zuverlässige, sichere und voll funktionsfähige Anlagen, die schließlich von den Stromkunden mitfinanziert wurden, völlig unnötig außer Betrieb und damit für die Energiewende verloren gehen.
Die DGS geht proaktiv auf lokale Netzbetreiber zu, um die Entwicklung pragmatischer Lösungen zu diskutieren und unterstützen. Betroffene Anlagenbetreiber berät die DGS insbesondere im Rahmen des Projekts PVLOTSE.
Unterzeichnen auch Sie die Petition!
Anlagenbetreiber und Privatpersonen können dazu die Campact Petitionsplatform nutzen. Vereine, Verbände und Organisationen bittet der SFV um Mitzeichnung per E-Mail.
Diese Anlage aus dem Jahr 2000 wird zum Jahreswechsel als eine der ersten aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen.
Foto: Matthias Hüttmann