Steckersolargeräte

Fragen und Antworten (FAQ) zu Steckersolar

Eine Anmerkung zu Beginn: Wir haben hier versucht, wichtige Antworten im Zusammenhang mit der Anwendung von Steckersolargeräten zu sammeln und zu beantworten. Haben Sie weitergehende Fragen oder Anmerkungen? Dann mailen Sie uns bitte an info@dgs.de.

Inhaltlicher Stand der Informationen: 15. November 2025

FAQ

Eine Mini-PV-Anlage – ist das überhaupt sinnvoll?

Im Sinne der Energiewende gilt für den Bau von Photovoltaik-Anlagen grundsätzlich das Motto „Macht die Dächer voll!“ von Prof. Dr. Volker Quaschning (HTW Berlin). Aber nicht jede:r hat ein eigenes Dach zur Verfügung, um darauf eine PV-Anlage zu installieren. Hier kommen Steckersolargeräte bzw. Balkonsolaranlagen in Spiel, denn diese Mini-PV-Anlagen ermöglichen es nahezu allen Bürger:innen, einen Teil des eigenen Strombedarfs durch eigenerzeugten Solarstrom zu decken. Und für die Energiewende zählt jedes Solarmodul.

Was bedeutet Steckersolargerät?

Steckersolargerät ist der offizielle Begriff für eine Mini-PV-Anlage mit einer Nennleistung von bis zu 800 Watt (800 VA). Dieser Wert bezieht sich auf die Wechselrichter-Ausgangsleistung. Die installierte Nennleistung der Solarmodule darf auch höher sein (max. 2.000 Watt), solange der Wechselrichter seine Ausgangsleistung – und damit die in den Endstromkreis eingespeiste Leistung – zuverlässig auf maximal 800 Watt begrenzt. Das Steckersolargerät wird oft auch als Balkonkraftwerk, SolarRebell, Mini-PV oder Guerilla-PV bezeichnet.

Was gehört zu einem Steckersolargerät?

Ein Steckersolargerät besteht typischerweise aus einem oder zwei Solarmodulen, einem dazu passenden Mikro-Wechselrichter, einer Unterkonstruktion und der dazugehörenden DC- und AC-Verkabelung. Ein Steckersolargerät produziert Strom aus Sonnenlicht und speist diesen direkt in einen Endstromkreis von Haus oder Wohnung ein. In Deutschland ist die Anwendung von Steckersolargeräten derzeit auf eine maximale Leistung von 800 Watt (AC-Ausgangsleistung des Wechselrichters) begrenzt.

Die Zahl der Solarmodule und der Wechselrichter einer Mini-Solaranlage ist nicht festgelegt: Ein Steckersolargerät kann aus einem Solarmodul und einem Wechselrichter bestehen. Oder aus zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter. Möglich sind auch zwei Solarmodule und zwei Wechselrichter. Oder eine andere Kombination, solange sichergestellt ist, dass die maximale Wechselrichterleistung von 800 Watt nicht überschritten wird. Die typische Anwendung heute hat zwei Solarmodule mit rund 450 Watt und einen Wechselrichter mit 800 Watt Ausgangsleistung.

Was ist Balkon-Solar oder Guerilla-Solar?

Für Steckersolargeräte gibt es zahlreiche andere Bezeichnungen, wie z.B. Mini-Solaranlage, Micro-Solaranlage, Plug-In-Solaranlage, Mini-Solargenerator, Plug-In-Solargerät, Plug-In-PV-Anlage, Plug-In-Solargenerator, Mikro-Solargenerator, Plug-In-PV-Gerät, Mikro-Solarmodul, Balkon-Solaranlage oder Balkonmodul. Aus fachlicher Sicht favorisieren wir die Bezeichnung Steckersolargerät, da es sich nicht um eine fest installierte „Anlage“ nach dem üblichen Verständnis handelt, sondern um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät. In der Zeit, als der Einsatz der Steckersolargeräte nur „halb-legal“ war, wurde auch der Begriff „Guerilla-PV“ verwendet.

Ist die Nutzung eines Steckersolargerätes überhaupt erlaubt?

Ja, die Installation und der Betrieb eines Steckersolargerätes an einem Endstromkreis ist seit dem Jahr 2018 mit dem Inkrafttreten der Norm VDE AR-N 4105:2018 auch in Deutschland erlaubt. Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) enthält inzwischen klare Regelungen für Steckersolargeräte und benennt diese auch so. Ein weiterer Baustein ist die nun ausgegebene Produktnorm, die zum 1.12.2025 Gültigkeit bekommt.

Wie viele Steckersolargeräte gibt es schon?

Dazu gibt es leider keine belastbare Statistik. In Deutschland dürften mittlerweile über 1,5 Mio. Steckersolargeräte in Betrieb sein, in Europa noch weitaus mehr.

Was nutzt mir ein Steckersolargerät?

Egal ob Mieter:in oder Eigentümer:in – für die Anschaffung eines Steckersolargerätes sprechen viele Gründe: Man kann selbst Solarstrom erzeugen und damit einen Teil eines Stromverbrauchs decken. Ganz praktisch gesprochen: Das Steckersolargerät deckt tagsüber bei Sonnenschein einen Teil des Stromverbrauchs des Haushalts. Der Eigenverbrauch des preiswerten Solarstroms reduziert den Strombezug aus dem Netz und spart damit Stromkosten. Das Steckersolargerät liefert einen Beitrag zur persönlichen Energiewende. Man betreibt aktiven Klimaschutz und versteht, wie die Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht funktioniert und hat gleichzeitig Spaß daran, seinen eigenen Strom zu erzeugen und zu verbrauchen.

Hilft ein Steckersolargerät bei der Energiewende?

Naja – genaugenommen kann ein einziges Steckersolargeräte nur sehr wenig zur Energiewende beitragen. Aber: Viele Mini-Solaranlagen zusammen können einen nennenswerten Anteil zur Energiewende beitragen. Denn jedes Solarmodul, das Strom erzeugt, der sonst aus fossilen Energieträgern wie Kohle oder Erdgas oder aus Atomkraft gewonnen würde, hilft bei der Umstellung unseres Energiesystems auf saubere und klimafreundliche Energien. Und: Die Energiewende ist nicht nur die reine Erzeugung, sondern es geht auch um eine bewusste Energienutzung und das Verständnis der Technik. Für diese beiden Punkte ist ein Steckersolargerät besonders gut geeignet.

Gibt es Normen für Steckersolargeräte?

Es gibt Elektronormen, in denen Vorgaben für Steckersolargeräte enthalten sind. Eine vollständige Produktnorm für Steckersolargeräte erscheint im November 2025. Im Vorfeld dieser Produktnorm hat die DGS den „DGS-Sicherheitsstandard“ entwickelt. Steckersolargeräte, die den „DGS-Sicherheitsstandard“ erfüllen, gelten als betriebssicher und können daher gefahrlos eingesetzt werden. Weitere Informationen dazu: www.pvplug.de/standard/

Wie sicher ist der Betrieb von Steckersolargeräten?

Es gibt nach unserem Wissen keinen einzigen Fall in Deutschland oder im europäischen Ausland, bei dem es durch ein Steckersolargeräte z.B. zu einem Personenschaden, einem Brand o.ä. gekommen ist. Aus der Erfahrung kann daher bestätigt werden: Ja, Steckersolargeräte sind sicher. Insbesondere Steckersolargeräte, die den „DGS-Sicherheitsstandard“ erfüllen, gelten als betriebssicher und können daher gefahrlos eingesetzt werden. Selbstverständlich kommt diese Sicherheit nicht „von alleine“: Eine stabile Befestigung des Solarmoduls/der Solarmodule sowie ein fachgerecht ausgeführter Anschluss und Verkabelung sind Grundvoraussetzungen für einen sicheren Betrieb von Steckersolargeräten.

Die neue Produktnorm für Steckersolargeräte sorgt zukünftig für noch mehr Sicherheit: In ihr sind etliche sicherheitsrelevanten Vorgaben für Hersteller gemacht worden. Auch Interessenten haben es damit leichter: So muss eine ausführliche Montageanleitung enthalten sein, eine Beschriftung des Steckers und eine schnelle Abschaltung der Spannung am Stecker beim Abziehen des Steckers aus der Steckdose.

Gibt es für Steckersolargeräte eine Förderung?

Ja, einige Kommunen fördern derzeit den Einsatz von Steckersolargeräten auf Antrag mit einem finanziellen Zuschuss. Die Liste der fördernden Kommunen ändert sich allerdings laufend: Oft sind die Fördertöpfe schnell ausgeschöpft, so dass es schwierig ist, eine Übersicht zu erarbeiten und aktuell zu halten. Fragen Sie doch einfach beim Umweltamt Ihrer Kommune oder beim Energieberatungszentrum Ihres Stromversorgers nach, ob es aktuell in Ihrer Region eine Förderung für Steckersolargeräte gibt. Doch auch ohne Förderung ist ein Steckersolargerät – bei guten Randbedingungen – schnell wirtschaftlich rentabel.

Darf ich gleichzeitig mehrere Steckersolargeräte nutzen?

Ja, es dürfen prinzipiell mehrere Steckersolargeräte genutzt werden, solange pro Hausanschluss (bzw. in Mehrfamilienhäusern pro Wohnungsanschluss) die maximale Leistung des/der Wechselrichter(s) von insgesamt 800 Watt nicht überschritten wird. Um die Solarstromerzeugung besser über den Tagesverlauf zu verteilen, wäre es z.B. möglich, ein Steckersolargerät mit je 400 Watt nach Osten und ein Steckersolargerät nach Westen auszurichten. Doch das wird selten genutzt. In den allermeisten Fällen wird ein Steckersolargerät aus zwei Solarmodulen á rund 450 Wattp und einem Wechselrichter mit 800 Watt aufgebaut.

Wie kann der Strom überhaupt IN die Steckdose fließen?

Die Ausgangsspannung des Steckersolargerätes ist etwas höher als die Netzspannung in der Steckdose. Der Strom fließt immer von der hohen zur niedrigen Spannung. Ein elektrisches Gerät im Haushalt wird daher immer zuerst aus dem Strom des Steckersolargerätes und in zweiter Linie mit Strom aus dem Stromnetz versorgt.

Wie entscheiden meine Haushaltsgeräte, welchen Strom sie nutzen?

Elektrische Haushaltsgeräte benutzen immer zuerst den Strom eines vorhandenen Steckersolargerätes und ergänzen ihren Strombedarf mit Netzstrom, falls der vorhandene Solarstrom nicht ausreicht. Dies basiert auf einem physikalischen Prinzip: Vereinfacht beschrieben „drückt“ das Stromnetz genau so viel Strom in die Wohnung wie von den dort vorhandenen Haushaltsgeräten abgenommen wird. Ist schon Strom aus einem Steckersolargerät vorhanden, so wird weniger Strom aus dem Stromnetz benötigt.

Welche Leistung sollte das Steckersolargerät haben?

Die Entscheidung, ob man ein Solarmodul (mit einer Nennleistung von rund 450 Wp) oder zwei Solarmodule (mit einer Nennleistung von rund 900 Wp) verwendet, sollte passend zum Grundstromverbrauch des Hauses bzw. der Wohnung getroffen werden. Denn es geht ja nicht um die Einspeisung von Solarstrom, sondern um die Verringerung des Strombezugs aus dem Netz durch eigenen Solarstrom. Bei einem kleinen Zwei-Personen-Haushalt mit einer kleinen Wohnung mit niedrigem Stromverbrauch ist eher ein Steckersolargerät mit einem Solarmodul ausreichend, für eine vierköpfige Familie mit größerer Wohnung und hohem Stromverbrauch ist ein Steckersolargerät mit zwei Solarmodulen sinnvoll.

Was passiert, wenn das Steckersolargerät mehr Strom produziert als benötigt wird?

Der „zuviel“ erzeugte Solarstrom fließt über den Haushaltsanschluss ins öffentliche Stromnetz. Diese Situation kann z.B. während der Urlaubszeit im Sommer auftreten. Die Strommengen, die eingespeist werden, sind jedoch sehr gering.

An welche Stromphase soll ich das Steckersolargerät anschließen?

In Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung sind Endstromkreise mit Steckdosen immer nur an eine der drei Phasen des dreiphasigen Stromnetzes angeschlossen. Wenn Sie das Steckersolargerät anschließen, wird daher zunächst diese eine Phase mit Solarstrom versorgt. Es ist aber egal, an welche der drei Phasen dieser Stromkreis angeschlossen ist, denn in Deutschland arbeiten die Stromzähler „saldierend“, das heißt, im Zähler werden die Ströme der verschiedenen Phasen zusammenaddiert und nur der „resultierende“ Strom als Ergebnis wird gezählt. So kann ein Steckersolargerät, das auf Phase 1 angeschlossen ist, auch einen elektrischen Verbraucher auf Phase 2 oder auf Phase 3 versorgen, ohne dass der Stromzähler einen Verbrauch misst.

Kann ein Steckersolargerät eine Notstromversorgung ermöglichen?

Nein, denn ein Steckersolargerät arbeitet nur dann, wenn auch die Stromversorgung des öffentlichen Stromnetzes zur Verfügung steht. Im Falle eines Stromausfalls muss sich das Steckersolargerät aus Sicherheitsgründen automatisch abschalten (ebenso wie auch große PV-Anlagen). Um eine netzunabhängige Versorgung aufzubauen, werden inselnetzfähige Wechselrichter benötigt, wie es sie z.B. für den Campingbereich gibt.

Kann ich den Strom aus einem Steckersolargerät in einer Batterie speichern?

Ein Steckersolargerät ist typischerweise so konzipiert, dass der erzeugte Solarstrom zeitgleich im Haushalt verbraucht wird. Eventuell nicht verbrauchter Solarstrom kann grundsätzlich auch in einen Stromspeicher statt in das öffentliche Stromnetz abgegeben werden. Aber wenn ein Steckersolargerät mit einem Stromspeicher kombiniert wird, dann ist es rechtlich kein Steckersolargerät (mit vereinfachter Anmeldung) mehr. Auch aus wirtschaftlichen Überlegungen raten wir von einem Batteriespeicher in Kombination mit einem Steckersolargerät ab.

Wo kann ich ein Steckersolargerät am besten montieren?

Es gibt viele Möglichkeiten, die ein oder zwei Solarmodule eines Steckersolargerätes zu montieren: Zum Beispiel auf dem Schräg- oder Flachdach des Hauses, auf dem Dach einer Garage oder eines Carports, senkrecht oder schräg an der Fassade, senkrecht oder schräg am Balkon oder auch auf dem Boden aufgestellt, z.B. auf Balkon, Terrasse oder im Garten. Achten Sie in jedem Fall auf eine dauerhafte und standsichere Befestigung, so dass von dem Steckersolargerät keine Gefahr für Sie oder Dritte ausgeht.

Was ist bei Auswahl des Montageorts zu beachten?

Unter energetischen/wirtschaftlichen Gesichtspunkten, sollte das Steckersolargerät ganzjährig in Richtung des unverschatteten Himmels und zur Sonne blicken können. Bei einer Ausrichtung nach Süden und mit einer Modulneigung von 35° würde ein Steckersolargerät die größte Stromkostenreduktion bringen, bei ungünstiger Ausrichtung des Solarmoduls oder bei Verschattung z.B. durch Bäume, Nachbargebäude, Antennen o.ä. sinkt der Stromertrag.

Wichtig: Die eingesetzten Materialien und Haltesysteme müssen zu den Solarmodulen und dem ausgewählten Einsatzort passen. Bei Steckersolargeräten, die der neuen Produktnorm entsprechen oder bisher den DGS-Sicherheitsstandard erfüllen, hat sich der Hersteller verpflichtet, die zulässigen Montagearten in der Produktbeschreibung konkret anzugeben.

Von einer Bodenmontage raten wir ab, wenn kleine Kinder oder Haustiere sich am Aufstellort befinden können, da die AC-Leitung vom Steckersolargerät zur Steckdose eine Stolperfalle darstellen kann.

Was muss beim Anbringungsort noch beachtet werden?

Die Montage des Steckersolargerätes muss den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Herstellervorgaben zur Befestigung müssen eingehalten werden (Montageanleitung). Das betrifft insbesondere die Verbindungsstellen des Solarmoduls zum Montagesystem sowie zur Balkonbrüstung sowie das Montagesystem selbst. Die Befestigung muss eventuelle bestehende Anforderungen des Baurechts einhalten.

Muss die vorhandene Elektroinstallation vor dem Anschluss eines Steckersolargerätes durch einen Elektroinstallateur geprüft werden?

Je nach Alter und Zustand Ihrer Hausinstallation kann das tatsächlich notwendig sein. Aber üblicherweise muss die Elektroinstallation einer neueren Hausinstallation nicht vorab durch eine Elektrofachkraft überprüft werden, denn

a. wenn Sicherungsautomaten („Leitungsschutzschalter“) vorhanden sind, können in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere angeschlossen werden. Diese Empfehlung basiert auf Erkenntnissen der Untersuchung des PI-Berlin https://www.pvplug.de/wp-content/uploads/2017/05/pi-berlin.testreport.20170520.pdf.
b. wenn Schraubsicherungen vorhanden sind, können Sie die Sicherung des Stromkreises, an den das Steckersolargeräte angeschlossen werden soll, durch die nächstkleinere Sicherung austauschen. Hier kann die Rücksprache mit einem Elektroinstallateur sinnvoll sein.

Falls eine Wechselrichterleistung von mehr als 800 Watt (oder mehr als 2.000 Watt Solarmodulleistung) installiert werden sollen, handelt es sich nicht mehr um ein Steckersolargerät, sondern um eine „normale“ Photovoltaikanlage, zu deren Installation Sie zwingend einen Elektroinstallateur benötigen.

Kann die Elektroinstallation mit zwei Solarmodulen überlastet werden?

Nein, im Normalfall ist es nicht möglich, einen Stromkreis durch die Einspeisung aus zwei Solarmodulen zu überlasten. Selbst wenn das Steckersolargerät mit vollen 800 Watt (WR-Leistung) einspeist: Sie dürfen in die gleiche Steckdose auch einen Balkon-Elektrogrill mit einem Verbrauch von 3.000 W (also dem fünffachen) einstecken.
Wenn Sie sich unsicher sind, weil Sie z.B. in einem sehr alten Haus wohnen, das eine sehr alte (und eventuell heute nicht mehr normgerechte) Elektroinstallation besitzt, empfehlen wir die vorherige Prüfung der Installation durch einen Elektroinstallateur.

Wie identifiziere ich den Stromkreis, an dem das Steckersolargerät angeschlossen wird?

Stecken Sie ein Verbrauchsgerät (z.B. eine Lampe) in die Steckdose, an der das Steckersolargerät betrieben werden soll. Schalten Sie im Sicherungskasten eine nach der anderen Sicherung aus, bis sich das Verbrauchsgerät abschaltet. Markieren Sie die Sicherung und schalten Sie die Sicherung wieder ein und fahren Sie mit den anderen Sicherungen fort. Sollte nur eine Sicherung das Gerät abschalten, haben sie den Stromkreis identifiziert. Sollten zwei Sicherungen den Stromkreis abschalten, ist eine davon eine Hauptsicherung für mehrere Stromkreise, die andere Sicherung ist die Sicherung des gesuchten Stromkreises.
Typischerweise ist es jedoch völlig egal, an welchem Stromkreis im Haushalt das Steckersolargerät betrieben wird.

Kann ich einen elektrischen Schlag von meinem Steckersolargerät bekommen?

Nein. Bei uns in Deutschland muss jedes Steckersolargerät über einen Netz-und-Anlagen-Schutz nach VDE AR-N-4105 verfügen. Damit liegt schon 200 Millisekunden nach dem Ziehen des Steckers aus der Steckdose keine gefährliche Spannung mehr am Stecker an. Damit kann das Risiko eines elektrischen Schlags ausgeschlossen werden. Bei anderen Haushaltsgeräten darf die Spannung bis zu einer Sekunde noch am Stecker anliegen.

Darf ein Steckersolargerät an einer Mehrfachsteckdose betrieben werden?

Nein, das ist aus Sicherheitsgründen verboten. Jedes Steckersolargerät muss jeweils für sich einzeln an eine festinstallierte Steckdose angeschlossen werden. Auch die Verwendung von Verlängerungsleitungen kann gefährlich werden, daher schreibt die neue Produktnorm vor, dass ein Steckersolargerät mit einer Anschlussleitung von mindestens 5 m Länge ausgestattet werden muss. Dann wird keine Verlängerungsleitung benötigt.

Ist die Stromerzeugung mit einem Steckersolargerät legal?

Ja. Nachdem der Einsatz eines Steckersolargerätes vor etlichen Jahren noch rechtlich in einer „Grauzone“ stattfand, wurden inzwischen die Normen und auch die Gesetzgebung (EEG. Mietrecht) so angepasst, dass der Betrieb legal ist. Steckersolargeräte sind nun als Stromerzeugungsmöglichkeit definiert. Selbstverständlich müssen die Randbedingungen, die sich z.B. aus Elektronormen oder dem Baurecht ergeben, beachtet und eingehalten werden.

Ist ein Steckersolargerät eine EEG-Anlage?

Ja, denn jeder Stromerzeuger, der aus Erneuerbaren Energien Strom erzeugt und an das öffentliche Stromnetz angeschlossen ist, fällt in den Geltungsbereich des EEG. Seit der Version 2023 des EEG sind Steckersolargeräte in einer eigenen Kategorie dort verankert.

Kann ich für mein Steckersolargerät eine EEG-Vergütung erhalten?

Nein. Der Anspruch auf EEG-Vergütung ist seit 2023 ausgeschlossen. Ein Steckersolargerät wird auf nahezu 100%igen Eigenverbrauch ausgelegt und daher sind die eingespeisten Strommengen nur sehr gering.

Muss ich für den Betrieb eines Steckersolargerätes ein Gewerbe anmelden?

Nein. Mit einem Steckersolargeräte werden keine Einnahmen erzielt, da der Eigenverbrauch und das Reduzieren des Bezugs von Netzstrom im Vordergrund stehen. Daher ist der Betrieb eines Steckersolargerätes keine gewerbliche oder unternehmerische Tätigkeit, für die sich das Ordnungsamt oder das Finanzamt interessieren.

Steckersolargerät in der Mietwohnung: Zustimmung des Vermieters notwendig?

Ja, eine Zustimmung muss meistens eingeholt werden. Allerdings hängt das auch vom Montageort ab. Auf zur Mietsache gehörenden Flächen wie Balkon, Terrasse, Garten etc. bedarf es keiner Zustimmung. Wenn Sie das Steckersolargeräte an oder auf einer Gemeinschaftsfläche wie Fassade, Balkonbrüstung oder auf dem Dach anbringen möchten, dann muss die Zustimmung des Vermieters/WEG eingeholt werden. Das Miet- und WEG-Recht wurde dazu in 2024 reformiert: Die Zustimmung dazu muss erteilt werden, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegensprechen („privilegierte Baumaßnahme“).

Steckersolargerät in der Wohnung bei Eigentümergemeinschaften: Zustimmung der Mit-Eigentümer notwendig?

Ja, eine Zustimmung muss meistens eingeholt werden. . Allerdings hängt das auch vom Montageort ab. Auf Ihren eigenen Flächen wie Balkon, Terrasse, Garten etc. bedarf es keiner Zustimmung. Wenn Sie das Steckersolargerät an oder auf einer Gemeinschaftsfläche wie Fassade, Balkonbrüstung oder auf dem Dach anbringen möchten, dann empfehlen wir, die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuholen. Das das Miet- und WEG-Recht wurde dazu in 2024 reformiert: Die Zustimmung dazu muss erteilt werden, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegensprechen („privilegierte Baumaßnahme“).

Muss ein Steckersolargerät versichert werden?

Für ein Steckersolargeräte benötigen Sie nicht zwingend eine spezielle Versicherung. Allerdings ist es schon im „normalen Leben“ sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Schäden, die Sie Dritten zufügen, regulieren zu können. Das Risiko „Steckersolargerät“ sollte in diese Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Versicherer und ggf. die Anpassung bzw. Erweiterung des Versicherungsschutzes. Bei Mietobjekten kann der Vermieter eine Pflicht zur Versicherung aussprechen.

Muss ein Steckersolargerät angemeldet werden?

Ja, leider ist für die Nutzung eines Steckersolargerätes auch ein wenig Bürokratie zu beachten. Ein Steckersolargerät muss aber nur beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Früher war auch eine umständliche Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig, das ist inzwischen bundesweit nicht mehr nötig.

Wie funktioniert die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur?

Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur kann nur online per Internet erfolgen. Auf der Internetseite des Marktstammdatenregisters https://www.marktstammdatenregister.de müssen Sie zunächst als Anlagenbetreiber:in ein Nutzerkonto anlegen („Registrierung“). Damit können Sie sich dann einloggen und die Daten als Betreiber und die Technik Ihrer Erzeugungsanlage „Steckersolargerät“ eintragen. Dabei werden die Daten des / der Eigentümer:in (z.B. Anschrift) der Erzeugungsanlage und die Daten der Erzeugungsanlage selbst (z.B. Anzahle und Nennleistung der Solarmodule, Anzahl und Nennleistung der Wechselrichter) abgefragt. Die Anmeldung ist gebührenfrei und kann von Ihnen oder einer von Ihnen bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

Was kann passieren, wenn ich vergessen habe, mein Steckersolargerät in das Marktstammdatenregister einzutragen?

Sollte die Bundesnetzagentur einen Verstoß gegen die Meldepflicht feststellen, könnte theoretisch ein Bußgeld nach § 21 MaStRV verhängt werden. Wir empfehlen daher die Anmeldung.

Welche Stecker sind nach Elektronorm vorgegeben?

Die Vornorm VDE V 0100-551-1:2018 erlaubt die Einspeisung von Solarstrom aus Steckersolargeräten in Endstromkreise. Dabei ist bislang eine „spezielle Energiesteckdose (z.B. nach VDE V 0628-1)“ vorgegeben. In Fachkreisen ist strittig, wie das Schutzziel der Norm erreicht werden kann. Die Vornorm schreibt – vor allem durch den Zusatz „z.B.“ – keinen konkreten Stecker vor. Die VDE V 0628-1 beschriebt den so genannten „Wieland-Stecker“.

Die DGS interpretiert die Norm – insbesondere aufgrund des „z.B.“ – so, dass bei Einhaltung von Sicherheitsanforderungen (z.B. des DGS-Sicherheitsstandards) das Schutzziel der Norm auch auf andere Weise erreicht werden kann (z.B. durch den vorgeschriebenen NA-Schutz des Wechselrichters) und daher auch eine Schuko®-Steckdose eine „spezielle Energiesteckdose“ ist, die hier eingesetzt werden kann.

Die neue Produktnorm beschreibt nun auch weitere Möglichkeiten, mit denen die Hersteller zukünftig ihre Geräte ausstatten dürfen, dazu gehören verschiedene Haushaltsstecker, die in die Haushaltssteckdose passen, aber mit zusätzlicher Sicherheit (durch Schützhülsen oder zusätzlicher Elektronik) ausgestattet sind.

Welche Steckverbindung kann als Einspeisesteckdose verwendet werden?

Zum einen der so genannte „Wieland-Stecker“ (bisherige Empfehlung von VDE|FNN), zum anderen der bekannte „Schuko®-Stecker“ (Empfehlung der DGS|PVplug). Andere Stecker (wie z.B. der flache Eurostecker kommen wegen fehlendem Schutzleiter nicht in Frage.

Wer 100%ig normgerecht handeln möchte, verwendet dazu einen berührsicheren Einspeisestecker, der in eine passende Einspeisesteckdose gesteckt wird (Empfehlung von VDE|FNN). Teilweise ist die Nutzung einer speziellen Einspeisesteckdose auch Voraussetzung, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Nachdem die neue Produktnorm nun neue Möglichkeiten bietet, gehen wir davon aus, dass diese Möglichkeiten auch bei der nächsten Normänderung der VDE V 0100-551-1 Einzug finden werden.

Wie ist die Realität in Deutschland?

In Deutschland sind mittlerweile mehr als 1,5 Millionen Steckersolargeräte im Einsatz. Der Großteil der Steckersolargeräte wurde dabei mit Haushaltsstecker in eine bestehende Schuko®-Steckdose eingesteckt (ohne Umbau auf „Wieland-Stecker“ und „Wieland-Steckdose“). Technische Probleme durch den Betrieb von Steckersolargeräten mit diesen Steckern sind der DGS bisher nicht bekannt geworden.

Und wenn die Förderung an den „Wieland-Stecker“ geknüpft ist?

Manche lokalen Förderprogramme fordern in ihren Förderrichtlinien explizit den Einbau einer „Wieland-Steckdose“. Wenn die Förderung in Anspruch genommen werden soll, muss diese Anforderung dann erfüllt werden. Die Förderung ist oft höher als die Kosten für die „Wieland-Steckdose“, so dass dessen Extrakosten verschmerzt werden können. Wir gehen aber davon aus, dass auch die Förderbedingungen zügig an die Möglichkeiten der neuen Produktnorm angepasst werden.

Welche Aspekte sind noch zu berücksichtigen?

Eine Ertragsüberwachung des Steckersolargerätes über ein WLan-fähiges Energiemessgerät ist bislang nur dann möglich, wenn eine Haushaltssteckdose verwendet wird, denn es gibt bisher keine Energiemessgeräte mit anderen Steckern.

Wie werden Steckersolargeräte angeboten?

Meistens werden Steckersolargeräte als Komplett-Set angeboten. Im diesem Set enthalten sind dann: Ein bis zwei Solarmodule, ein Mikro-Wechselrichter, die DC-Verkabelung mit Stecker und die AC-Verkabelung mit Stecker. Beachten Sie: Zur Anbringung des Steckersolargerätes benötigen Sie auch passende Befestigungsteile (z.B. zum Anschrauben an das Balkongeländer oder zur Anbringung auf dem Dach oder der Fassade). Achten Sie beim Preisvergleich darauf: Die Befestigungsteile sind teilweise nicht in den Sets enthalten und müssen extra erworben werden.
Nach neuer Produktnorm müssen auch die Leitungen alle bereits mit Steckern ausgestattet sein, so dass diese einfach auch von Laien sicher eingesteckt werden können.

Sind die Komponenten einzeln nicht billiger?

Ja, das ist denkbar. Wenn Sie sich die Mühe machen, alle Komponenten einzeln zu kaufen, könnte es unter Umständen billiger sein. Aber bei einem Angebot als Komplet-Set stellt der Anbieter sicher, dass die Komponenten auch „zusammenpassen“. So haben Solarmodule und Wechselrichter unterschiedliche elektrische Parameter (Strom/Spannung/etc.), die zueinander passen müssen, damit die Stromerzeugung optimal erfolgen kann. Wir raten daher von einer eigenen Zusammenstellung von Einzelkomponenten durch Laien ab.
Auch die neue Produktnorm macht Vorgaben für das komplette Steckersolargerät, nicht für einzelne Komponenten.

Wo finde ich eine Marktübersicht über Steckersolargeräte?

Die Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) finden Sie hier: https://www.pvplug.de/marktuebersicht/. Die Marktübersicht der Zeitschrift „pv magazine“ finden Sie hier: https://www.pv-magazine.de/marktuebersichten/produktdatenbank-stecker-solar-geraete/.

Was ist bei der Anschaffung zu beachten?

Schätzen Sie Ihren Stromverbrauch und den möglichen Eigenverbrauch „realistisch“ ein. Klären Sie neben dem Lieferumfang und dem Preis des Steckersolargerätes auch die Lieferfähigkeit/Lieferzeit des Anbieters sowie mögliche Lieferkosten.

Woran erkenne ich ein sicheres Steckersolargerät?

Die DGS hat bereits im Jahr 2017 begonnen, einige Aspekte zur Sicherheit von Steckersolargeräten in Form des „DGS-Sicherheitsstandards“ zusammenzufassen. Ausführlich beschrieben ist diese hier: www.pvplug.de/standard/. Hersteller bzw. Anbieter können ihr Steckersolargerät zertifizieren lassen und dürfen (bei Einhaltung der Anforderung des DGS-Sicherheitsstandards) auch ein entsprechendes Signet verwenden.

Darüber hinaus gilt für Steckersolargeräte das gleiche wie z.B. anderen Haushaltsgeräten: Bei korrekter Betriebsweise trägt der Hersteller bzw. Importeur die Produktverantwortung für das Produkt.

Die neue Produktnorm für Steckersolargeräte löst nun quasi den DGS-Sicherheitsstandard ab. Die neue Produktnorm legt viele technische Details fest, die der Hersteller vorsehen muss, damit ein Steckersolargerät sicher ist.

Eine Käuferin oder ein Käufer, der zukünftig ein Steckersolargerät kauft, das gemäß den Anforderungen der Produktnorm hergestellt wurde, kauft ein sicheres Steckersolargerät.

Wann die ersten konformen Geräte auf dem Markt angeboten werden, ist derzeit noch nicht abschätzbar.

Was kostet ein Steckersolargerät und was nutzt es mir?

Ein Steckersolargerät mit einem Solarmodul mit einer Nennleistung von 450 Wp kann an einem schattenfreien Plätzchen und bei optimaler Ausrichtung des Solarmoduls typischerweise rund 1.000 kWh/kWp, also rund 450 kWh/Jahr Solarstrom erzeugen. Bei einem Jahresstromverbrauch eines Haushalts in Höhe von ca. 4.000 kWh und der Annahme, dass nur selten und wenig Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, verringert das den Strombezug aus dem Netz um rund 10 Prozent.

Bei senkrechter Montage an einer Südfassade verringert sich der spezifische Ertrag auf typischerweise rund 700 kWh/kWp, also rund 300 kWh/Jahr. Bei einem Jahresstromverbrauch eines Haushalts in Höhe von ca. 4.000 kWh und der Annahme, dass nur selten und wenig Überschuss in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, verringert das den Strombezug aus dem Netz um rund 7,0 Prozent.
Wenn man für den Strombezug aus dem Netz Kosten in Höhe von 30 Cent/kWh (inkl. MwSt.) zu Grunde legt, spart das 450-Watt-Modul jährlich rund 85 Euro/Jahr ein.

Ein Steckersolargerät, das an einem unverschatteten Standort betrieben wird, kann sich daher innerhalb weniger Jahr durch die Stromkosteneinsparung wirtschaftlich amortisieren. Ist das Steckersolargerät teurer oder der Standort leicht verschattet, dann verlängert sich die Amortisationszeit. Kann man eine Förderung (Zuschuss) in Anspruch nehmen, verkürzt sich die Amortisationszeit.

Wird der Strom eines Steckersolargerätes vollständig im Haus bzw. in der Wohnung verbraucht?

Auch bei einer hohen Grundlast kann es an einem sonnigen Tag passieren, dass mehr Strom erzeugt wird, als im Haushalt/der Wohnung in diesem Moment zeitgleich verbraucht wird. Dieser „überschüssige“ Strom wird dann ins öffentliche Stromnetz eingespeist (aber nicht vergütet, wie bereits oben erklärt).

Muss der Stromzähler wegen des Steckersolargerätes getauscht werden?

Das hängt von Ihrem aktuellen Stromzähler ab. Für den Einsatz eines Steckersolargerätes wird von den Netzbetreibern ein Zweirichtungszähler vorgeschrieben, da auch geringe Strommengen, die eingespeist werden, messtechnisch erfasst werden müssen.

Ist bei Ihnen bereits ein Zweirichtungszähler installiert, so ist kein Zählertausch notwendig. Sofern ein Zählertausch notwendig ist, wird Ihnen das der Netzbetreiber aufgrund Ihrer Anmeldung des Steckersolargerätes bei der Bundesnetzagentur mitteilen. Wegen des Zählertausches brauchen Sie selbst nicht tätig werden.

Je nach personeller Belastung des Netzbetreibers kann es auch Monate dauern, bis Ihr Zähler, der getauscht werden muss, tatsächlich vom Netzbetreiber getauscht wird. In der Zwischenzeit dürfen Sie ihr Steckersolargerät rechtlich auch am „alten“ Zähler betreiben (das war früher nicht erlaubt).

Was kostet der Tausch des Stromzählers?

Das ist leider nicht einheitlich geregelt. Jeder Netzbetreiber (als grundzuständiger Messstellenbetreiber) legt das für sein Versorgungsgebiet selbst fest und immer dann, wenn Sie den Zählerwechsel beauftragen, können Ihnen dafür Kosten in Rechnung gestellt werden.

Manche Netzbetreiber tauschen den Zähler kostenlos für den Kunden.

Manche Netzbetreiber tauschen den Zähler nur im Auftrag des Kunden, der dann auch dafür bezahlen muss. Die Kosten variieren zwischen rund 60 und 120 Euro.

Hängt das mit dem „Smart Meter“ zusammen?

Durch den „Smart-Meter-Rollout“ soll in Deutschland bis zum Jahr 2032 jeder analoge Stromzähler (Ferraris-Zähler) durch eine „moderne Messeinrichtung“ (mME, elektronischer Zähler) ersetzt werden. Bei einem Strombezug von mehr als 6.000 kWh/a oder einer PV-Anlage mit einer Nennleistung von mehr als 2 kWp wird die „moderne Messeinrichtung“ durch ein Kommunikationsmodul zu einem „intelligenten Messsystem“ (iMSys, Smart Meter) aufgerüstet.

Je nach Verfügbarkeit beim Netzbetreiber kann ein Zählertausch mit einer „modernen Messeinrichtung“, aber auch schon mit einem „Smart Meter“ erfolgen.

Darf sich ein alter Zähler durch ein Steckersolargerät rückwärts drehen?

Ja, das ist inzwischen bis zum Zählertausch durch den Netzbetreiber erlaubt. 

Hinweis und Quellenangabe:

Diese FAQ wurden nach bestem Wissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen werden. Auch können Rahmenbedingungen (Gesetze, Verordnungen, Normen, etc.) jederzeit vom Gesetzgeber, den Normungsgremien oder dem Netzbetreiber geändert werden, bevor diese FAQ aktualisiert werden.

Haben Sie weitere Hinweise? Mailen Sie uns gerne unter info@dgs.de

Anmerkung: Schuko® ist ein Warenzeichen des SCHUKO – Warenzeichenverband e.V.