Steckersolargeräte
Anmeldung

Der Betrieb eines Steckersolargerätes (mit max. 800 Watt Wechselrichterleitung und max. 2.000 Wp Modulleistung) muss gemäß geltender Rechtslage nur in das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Dazu müssen Sie sich zunächst registrieren (ein Nutzerkonto anlegen), dann in einem zweiten Schritt als Anlagenbetreiber:in im Marktstammdatenregister anmelden und erst im dritten Schritt Ihre Technik eintragen.
Website des Registers: www.marktstammdatenregister.de
Das Eintragen in das Marktstammdatenregister erfolgt online und ist gebührenfrei. Für ein Steckersolargerät gibt es seit vergangenem Jahr eine eigene Kategorie, bei der nur wenig Daten einzutragen sind. Die Eintragungen werden nach der Meldung anschließend automatisch an Ihren Netzbetreiber gesendet.
Der Netzbetreiber prüft dann, ob ein Zählerwechsel notwendig ist und meldet sich gegebenenfalls dazu bei Ihnen. Unter Umständen läuft ihr alter Stromzähler dann bis zum Zählertausch rückwärts. Das war früher unzulässig, ist heute aber gesetzlich ausdrücklich erlaubt.
Die früher geforderte Anmeldung beim Netzbetreiber ist heute nicht mehr notwendig, sofern die Leistungsgrenzen von 800 Watt/2.000 Wp eingehalten werden. Der Netzbetreiber darf auch keine weitergehenden Anforderungen stellen.

Sonderfall: Leistungsüberwachung der Netzeinspeisung
Soll eine größere Modulleistung realisiert werden und wird technisch eine Leistungsbegrenzung für die Stromabgabe an das Stromnetz auf 600 (bald 800) Watt realisiert (z.B. mit einem Stromwächter), so muss eine solche Anlage beim Marktstammdatenregister als Solaranlage angemeldet werden.
Beim Netzbetreiber ist in diesem Fall ebenfalls eine Anmeldung erforderlich, die nach den Vorgaben der VDE AR 4105 aber als „Laienanmeldung“ nicht von einem Elektriker eingereicht werden muss.

Ein Stromspeicher – egal ob bei einer größeren PV-Anlage oder einem Steckersolargerät muss grundsätzlich beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister angemeldet werden.
