20.10.2023
Solarpaket I geht ins Parlament
Eine Bestandsaufnahme von Jörg Sutter
Am gestrigen Donnerstag haben die Änderungen des EEG und weiterer Gesetze, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz „Solarpaket I“ genannte Gesetzespaket, den Weg ins Parlament genommen: Nach Tagesordnung um 23:05, erfahrungsgemäß dann deutlich später, ist für die erste Beratung des Regierungsentwurfes und eines Antrags der Fraktion der AfD eine halbe Stunde vorgesehen.
Letzterer ist kaum von Bedeutung, zeigt er doch nur die energiepolitische Ausrichtung dieser Partei: Die Förderung von Solar- und Windenergie soll beendet werden, heimische Braunkohle und Gasvorkommen genutzt werden. „An einem Wiedereinstieg in die Kernenergie in Deutschland führt kein Weg vorbei“ – solche Aussagen wird die Regierung hoffentlich auch im Bundestag deutlich widersprochen haben. Die Gegenrede der Bundesregierung dazu ist uns noch nicht bekannt, da sie Redaktionsschluss der DGS-News erfolgen wird.
Vorausgegangen
Das Gesetzespaket „Solarpaket I“ geht auf die erstmals in dem Entwurfspapier „Solarstrategie“ vom März 2023 beschrieben Verbesserungen zurück, wir haben an dieser Stelle darüber berichtet.
Das Papier ging schon damals auf etliche Vorschläge aus der Solarbranche ein, auch ein direkter Aufruf zur Einreichung von Verbesserungsvorschlägen wurde damals seitens des Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz formuliert. In der Fortschreibung der Solarstrategie – das endgültige Papier wurde dann im Mai dieses Jahr veröffentlicht – gab es noch einige Veränderungen und es wurde eine Zuordnung der einzelnen Maßnahmen zum Solarpaket I und Solarpaket II vorgenommen. Wir hatten das hier und hier verfolgt und kommentiert. Der erste Baustein, das Solarpaket I hat es nun also ins Parlament geschafft.
Inhalt des Entwurfes
Der Regierungsentwurf ist in einer Vorentwurfs-Fassung mit Stand vom 9.10. öffentlich verfügbar. Die insgesamt 154 Seiten entsprechen größtenteils dem alten Referentenentwurf der Verbändeanhörungen von Ende Juni, vor allem beim EEG. Nach einem ersten schnellen Vergleich der beiden Dokumente sind uns keine größeren Änderungen aufgefallen. Ergänzungen wurden bei den Biodiversitäts-Freiland-Anlagen eingebracht, diese haben wir jedoch bisher nicht detaillierter betrachtet. Kleine Konkretisierungen wurden auch im Bereich der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung vorgenommen, z.B. wurde hier eine Mitteilungspflicht an die Nutzer bei technischem Ausfall der Erzeugungsanlage eingefügt.
Insgesamt wurden die Kosten der Änderungsumsetzung nun kalkuliert, die jährlichen Mehrkosten beim EEG-Konto liegen im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Die Wirtschaft wird durch Bürokratieabbau um rund 18 Mio. Euro jährlich entlastet.
Wer bei der Detaildurchsicht (z.B. aus seinem Spezialgebiet doch noch auf interessante Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf) stößt – gerne einen Hinweis an sutter(at)dgs.de.
Unsere Forderungen
Die DGS hatte im Rahmen der Verbändeanhörung schon Forderungen formuliert, wir waren damals mit vielen der im Gesetzentwurf angesprochenen Verbesserungen einverstanden, unsere damalige Stellungnahme ist hier verlinkt.
Unsere damalige Forderung der Streichung der 2.000 Watt-Grenze für Steckersolar wurde nicht berücksichtigt. Auch unsere Vorschläge zu § 21 und 21 c und § 26 wurden nicht aufgenommen. Auch die von uns angeregte Anreize, um mehr Fassaden-PV zu erreichen, blieb unberücksichtigt.
Auch unsere Bedenken hinsichtlich der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und der Fortführung der anderen Umsetzungsmodelle wurden auf den ersten Blick nicht aufgenommen, hier muss aber noch eine Detailbetrachtung des aktuellen Gesetzentwurfes erfolgen.
Wie es nun weitergeht
Da die Sitzung des Bundestags zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch andauert, können wir nur spekulieren: Wir gehen davon aus, dass in der Sitzung seitens des Wirtschaftsministerium nochmals Stellung bezogen wird und die Notwendigkeit des Gesetzespaketes und der Teilung der Maßnahmen in Solarpaket I und Ii begründet wird. Inhaltlich erwarten wir keine Detaildiskussion, sondern einen Verweis in den Ausschuss für Wirtschaft und Klimaschutz, der dann den Gesetzesentwurf inhaltlich weiter beraten wird. Hierzu ist noch keine Zeitschiene bekannt, da die Regelungen jedoch zum 1.1.2024 in Kraft treten sollen, ist hier keine Hektik, aber schon Eile angesagt.
Solarpaket II folgt
Gemäß Wirtschaftsministerium folgt nach dem Solarpaket I das Solarpaket II, das weitere Erleichterungen und Änderungen enthalten soll, im Rahmen der Solarstrategie wurden die Inhalte – wie oben verlinkt – bereits skizziert. Wann hier mit dem ersten Aufschlag eines Gesetzentwurfs zu rechnen ist, ist derzeit aber noch unklar.
Jetzt hoffen wir erst einmal, dass das Solarpaket I in den kommenden Wochen konstruktiv diskutiert wird und sowohl den Ausschuss als auch die weiteren Lesungen durchlaufen wird, so dass die Verbesserungen auch zum 1.1.2024 wie vorgesehen in Kraft treten können.
Energy Sharing kommt 2024!?
Die DGS Franken und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn e.V.) setzen darauf, dass es im Solarpaket II vor allem auch eine Regulatorik zum Energy Sharing geben soll. Dazu bieten Sie am 26.10. von 15 - 17 Uhr ein gemeinsame Webinar an: (Infos und Anmeldung).