29.11.2024
Wie weit ist der Rollout der SmartMeter? (Teil I)
Eine Betrachtung von Jörg Sutter
Das Ausrollen der neuen Stromzähler, die nicht nur digital, sondern auch aus der Ferne auslesbar sind, hat sich in den letzten Jahren hingezogen wie Kaugummi. Immer wieder hat sich dieser so genannte Rollout verschoben. Immer neue Sicherheitsanforderungen wurden festgelegt und das ganze System mit der damit verbundenen Zertifizierung der Zähler und der weiteren Komponenten verkompliziert. Am 1.1. 2025 soll es nun richtig losgehen mit dem Pflicht-Rollout und der breiten Ausstattung von vielen Haushalten. Doch kurz vor dem Startschuss drohte nun schon wieder eine Richtungsänderung.
Der Grund: Der Entwurf des Energie-Gesetzespaketes, der nicht nur das Energiewirtschaftsgesetz und das EEG ändern wollte (wir berichteten), sondern auch das Messstellenbetriebsgesetz, das die Randbedingungen für die neuen Zähler setzt.
Und hier wollte das Bundeswirtschaftsministerium mit Anpassungen nochmals die Richtung ändern.
Aber: Diese Änderungen dürften nun wahrscheinlich vor der Bundestagswahl im Februar 2025 nicht mehr verabschiedet werden.
Geplante Richtungsänderung
Zum einen war eigentlich geplant, dass ab 1.1.2025 die neuen Zähler in einer wichtigen Zielgruppe in die Umsetzung kommen: Bei Haushalten mit Jahresstromverbräuchen zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden. Dann das Entsetzen bei den Messstellenbetreibern: Im Oktober 2024, also nur wenige Monate vor dem Start, sollten diese Einbaufälle mit dem neuen Gesetzentwurf aus dem Pflicht-Rollout wieder herausgenommen werden. Die Messstellenbetreiber liefen Sturm: Im aktuellsten Regierungsbeschluss ist wieder der alte Zustand hergestellt. Diese große (und für die Messindustrie attraktive) Zielgruppe soll ausgestattet werden.
Bei den Preisen lief es umgekehrt: Die Branche drängte schon vor dem Gesetzentwurf auf eine Erhöhung der gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen, die für Einbau und Betrieb einer modernen Messeinrichtung verlangt werden dürfen. Zuerst (Referentenentwurf) blieb das Ministerium hier hart, obwohl auch eigene Untersuchungen eine Anhebung empfohlen hatten. Die Messstellenbetreiber argumentierten: Ein unwirtschaftlicher Rollout gehe schlicht nicht; im jetzigen Beschluss wurden die Beträge dann – wohl deshalb und teilweise sehr deutlich – angehoben.
Kosten für Steuerbox werden geteilt
Eine weitere Änderung gab es mit dem ersten Gesetzentwurf: Es wurden Preisobergrenzen für die Steuerboxen festgelegt, die zur Regelung z.B. von steuerbaren Verbrauchern nach §14 a EnWG in Zukunft eingesetzt werden: 100 Euro pro Jahr hat der Gesetzgeber hier zuerst festgelegt, zu zahlen vollständig vom Anlagenbetreiber. Der Betrag ist geblieben, doch die Kosten werden nach aktuellem Regierungsbeschluss nun geteilt: Der Stromnetzbetreiber vor Ort (Verteilnetzbetreiber) zahlt jetzt die Hälfte davon, der Anlagenbetreiber die andere Hälfte. Auch die DGS hatte sich über diese hohen Kosten in Ihrer Stellungnahme beschwert.
Preisbeispiele
„Akkudoktor“ Andreas Schmitz hat in einem Erklärvideo von Mitte November 2024 einige Preisbeispiele für zukünftige Standardfälle erläutert, die sich aus dem Regierungsbeschluss ergeben würden, wenn dieser noch als Gesetz verabschiedet würde:
So kämen gegenüber heute (nach Einbau eines SmartMeter) auf einen Anlagenbetreiber mit einer neuen PV-Anlage ab 2 bis unter 15 kWp ohne 14a-Verbraucher Mehrkosten von rund 30 Euro pro Jahr zu: Die neuen Zähler würden 50,- statt bislang 20,- für einen „normalen“ Zähler kosten.
Der gleiche PV-Betreiber, der nach dem Gesetzentwurf für seine PV-Neuanlage auch ohne die erwähnten „14a-Verbraucher“ des EnWG eine Steuerbox benötigt, würde 80 Euro p.a. Mehrkosten verbuchen gegenüber heute, denn hier kämen noch 50 Euro für die Steuerbox pro Jahr hinzu.
80 Euro pro Jahr wären die Mehrkosten auf dem Papier, wenn der PV-Anlagenbetreiber dann zu seiner PV-Anlage auch noch eine Wärmepumpe, Wallbox oder einen Batteriespeicher installiert, also einen „steuerbaren Verbraucher“ nach §14a EnWG.
Doch hier dürfen nicht nur die Kosten betrachtet werden, denn der Einsatz eines steuerbaren Verbrauchers wird auch belohnt.
Weniger Netzentgelte bei 14a-Verbraucher
Die Netzgebühren im Preis des Stromes, der für dieses 14a-Gerät verbraucht wird, werden reduziert: im Mittel aktuell in einer Pauschale um rund 120 Euro pro Jahr; der Betrag ist aber je nach Netzgebiet etwas unterschiedlich. „Prosumer“ mit PV und Wärmepumpe kommen also sogar mit einem Plus von rund 40 Euro pro Jahr gegenüber heute davon, haben aber den ganzen technischen Aufwand.
Doch ob diese Werte nun so auch in die Praxis kommen? Das hängt von der Verabschiedung des Gesetzespakets ab – und die steht aktuell in den Sternen. Wenn die Opposition mit erst – wie angekündigt – nach der Vertrauensfrage am 16.12.2024 möglichen Verhandlungen beginnen will, wird es zumindest in diesem Jahr wohl nichts mehr. Und ob die Opposition mitten im Wahlkampf Anfang nächsten Jahres überhaupt noch gesprächsbereit ist? Ich habe da so meine Zweifel.
Was noch kommt…
Im zweiten Teil in der kommenden Woche werde ich über den konkreten Umsetzungsstand bei den Netzbetreibern und die Pflichtfälle berichten, bei denen wir für PV-Anlagen, aber auch zur Nutzung von dynamischen Stromtarifen im kommenden Jahr zwangsweise ein SmartMeter bei der Umsetzung benötigen.