20.11.2020
Elektrisch Laden wird gefördert
Eine Förderbeschreibung von Jörg Sutter
Nachdem in der vergangenen Woche der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) beklagt hat, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland zu langsam vorankommt, startet in der kommenden Woche ein Förderprogramm der KfW, in dem recht unbürokratisch der Aufbau von privaten Wallboxen finanziell unterstützt wird. Die Randbedingungen und Konditionen sind nun bekannt, nächste Woche schon, genau ab dem 24.11., können erstmals Anträge gestellt werden.
Wer die bisherige Förderprogramme der KfW zum Beispiel für PV-Anlagen schon in Anspruch genommen hat, wird begeistert sein: Die Wallbox-Förderung ist sehr unbürokratisch gehalten. Die KfW bezahlt an den Endkunden einen direkten Zuschuss aus, ein kompliziertes Darlehensprogramm mit zwischengeschalteter Hausbank gibt es nicht. 900 Euro beträgt der Fördersatz pro Ladepunkt. Eine Wallbox mit einem Ladepunkt in der Garage erhält also 900 Euro, eine Ladesäule mit zwei Ladepunkten maximal das Doppelte, also 1.800 Euro. Das Programm ist erst einmal bis Ende 2023 angelegt.
Wer wird gefördert?
Für die Installation einer Wallbox an einem privaten Stellplatz können Anträge gestellt werden, egal ob in der Garage oder im Freien. Auch welche Fahrzeuge den Strom zukünftig abnehmen, ist egal, das können auch beruflich/geschäftlich genutzte Fahrzeuge sein. Wichtig ist, dass sich das Programm auf private Stellplätze konzentriert, der Stellplatz selbst muss daher zu einer bestehenden Wohnung oder einem bestehenden Wohngebäude gehören und nicht öffentlich zugängig sein. Gewerbliche Stellplätze werden nicht gefördert. Laut KfW darf der Strom nicht an die zu ladenden Fahrzeuge verkauft werden. Wie es sich hinsichtlich z.B. der Kostenerstattung durch den Arbeitgeber verhält, bleibt noch abzuwarten.
Die Antragstellung kann von verschiedenen Personen erfolgen: Sowohl ein Haus- oder Wohnungseigentümer kann für seinen Stellplatz eine Förderung beantragen, aber auch Vermieter oder Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften sind berechtigt. Letztere können damit ihre Immobilie aufwerten und zukunftsfähig machen, indem sie gleich mehrere Parkplätze einer Wohnanlage mit Lademöglichkeiten ausstatten. Bei Vermietern ist es egal, ob es sich um Privatpersonen, Unternehmen oder Wohnungsgenossenschaften handelt.
Technische Vorgaben
Wer träumt nicht von einer Schnelllade-Möglichkeit in der eigenen Garage, an der das Elektroauto in 30 Minuten wieder zu 70 oder 80 % aufgeladen werden kann? Diese Träume erfüllt die KfW mit dem Förderprogramm allerdings nicht. Jeder Ladepunkt muss eine Ladeleistung von genau 11 kW aufweisen - nicht mehr und nicht weniger. Sollte die Wallbox-Technik eine höhere Leistung bereitstellen, so muss der installierende Elektriker das auf 11 kW drosseln.
Zwei weitere technische Vorgaben sind der KfW wichtig: Die Steuerbarkeit und Update-Fähigkeit zur späteren Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway müssen technisch möglich sein. Darüber muss sich aber nicht der Interessent den Kopf zerbrechen, sondern die KfW hat selbst diesen "Technikfilter" über die marktgängigen Produkte gelegt: Die Förderbank hat hier eine Liste der Wallboxen veröffentlicht, die nach dem Förderprogramm aus technischer Sicht förderfähig sind. Diese Liste ist abschließend, heißt: Für andere Produkte wird kein Antrag angenommen. Die Liste ist heute schon umfangreich und es werden aktuelle Modelle laufend ergänzt. Für die allermeisten Fälle gilt daher: Nur Produkte auf der Liste sind förderbar, die ersten Hersteller bewerben damit auch schon öffentlich ihre aktuellen Produkte.
Hinsichtlich der Nebenkosten gibt es keine Einschränkungen: Neben der eigentlichen Wallbox-Anschaffung - diese muss zwingend neuwertig sein - dürfen auch die Installation und alle notwendigen Arbeiten auf der Rechnung stehen. Also beispielsweise bei einer Installation im Freien auch die Leitungsführung, die Fundamentierung der Ladesäule, ein Wanddurchbruch, um die Leitung in den Keller zu verlegen sowie Umbauten an Zählerschrank und Haus-Elektroanschluss. Auch ein für die Ladesteuerung nötiges Energiemanagementsystem ist förderfähig.
... und Ökostrom muss es sein
Eine weitere Vorgabe gibt es noch: So muss der Ladestrom, zumindest im ersten Betriebsjahr der Wallbox, komplett aus Erneuerbaren Energien stammen. Dazu ist ein entsprechender Ökostrom-Vertrag nachzuweisen. Wenn dieser noch nicht vorliegt, muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Vertrag gewechselt werden. Auch Solarstrom aus der eigenen PV-Anlage bei Eigenversorgung wird anerkannt, wenn die Wallbox entsprechend angeschlossen wird. Doch die Strommenge reicht im Winter nicht, um einen Ladepunkt zu 100% versorgen zu können. Hier ist also für den Reststrom, der noch bezogen wird, daher ebenfalls ein Ökostrom-Tarif vorgeschrieben. Zu Vertragsdetails, Zertifizierungen oder Anbietern etc. macht die Bank keine Vorgaben.
Die Kosten beachten
Die Kosten für eine Wallbox inklusive Einbau schätzt die KfW auf rund 1.300 - 1.400 Euro, zu diesem Betrag sind die 900 Euro Förderung dann ein erheblicher Anteil. Wichtig: Sollten die Gesamtkosten bei einem Ladepunkt unter 900 Euro liegen, kann keine Förderung beantragt werden! Liegen die Kosten bei einer Ladestelle mit zwei Ladepunkten nur bei 1.500 Euro, so werden nur 900 Euro zugeschossen. Eigenleistung ist nur in sehr begrenztem Maß möglich, da die Installation und der Anschluss selbstverständlich durch einen Elektrofachbetrieb erfolgen muss, der dafür eine Rechnung erstellt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung und Einreichung dieser Rechnung.
Das Verfahren
Wie bei vielen Förderprogrammen muss die Antragstellung VOR verbindlicher Beauftragung von Lieferung und Installation erfolgen, Planungsleistungen und Angebotseinholung dürfen selbstverständlich schon im Vorfeld erfolgen.
Die Antragstellung ist ab 24.11.2020 möglich, und zwar direkt auf der Website der KfW hier. Dort wird der Antrag gestellt, danach muss noch die Identität nachgewiesen werden. Das geht beispielsweise mithilfe eines Schufa-Identitäts-Check,s Video- oder PostIdent-Verfahren. Anschließend kann beauftragt und installiert werden. Nach Ende der Installation muss noch die Rechnung elektronisch hochgeladen werden, dann wird der Zuschuss ausbezahlt.
Weitere Detailinfos gibt direkt bei der KfW, sie hat ein eigenes Merkblatt zum Förderprogramm erstellt. Zusammenfassend eine attraktive und recht einfache Förderung gerade auch für PV-Betreiber, die nun auch den Solarstrom gerne in ihr eigenes E-Auto tanken möchten.