09.04.2021
Änderungen für die Photovoltaik zum 1. April
Ein Kalenderblatt von Jörg Sutter
Mit zwei größeren Änderungen wurde die PV-Branche zum 1. April in der vergangenen Woche beglückt: Zum einen mit dem Ende der Übergangszeit des neuen EEG 2021 hinsichtlich größeren PV- Dachanlagen. Zum anderen mit dem Ende der Übergangszeit für eine Elektronorm, die für PV-Wechselrichter relevant ist.
Gewerbliche PV-Anlagen jetzt zwischen den Stühlen
Das neue EEG ist ja inzwischen schon nicht mehr allzu neu, ist es doch schon zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Noch ist es bis heute ohne volle Wirkungsentfaltung, da noch immer die Freigabe der EU-Kommission nicht vorliegt. Eine Neuregelung des EEG, die nur große PV-Gebäudeanlagen über 300 kWp betrifft, trat jetzt zum 1. April in Kraft. Es wurde hier im EEG eine Übergangsfrist von drei Monaten gewährt, um geplante oder bereits begonnene Umsetzungen unter den alten Bedingungen fertigstellen zu können.
Seit dem 1. April gilt nun für neue PV-Dachanlagen über 300 und bis 750 Kilowatt Nennleistung: Es gibt nun zwei Möglichkeiten, eine Förderung für ein solches Projekt zu bekommen. Entweder über die Teilnahme an einer Ausschreibung oder über die Direktvermarktung, bei der nun aber in diesem Segment nur noch maximal 50% der erzeugten Strommenge vergütet werden. Diese Wahlmöglichkeit klingt im ersten Moment positiv, doch schafft sie Verunsicherung und Probleme für Planer und Investoren. Beide Möglichkeiten haben große Haken für die Umsetzung.
Der Haken bei der Ausschreibung
Für größere Projektentwickler ist es nichts Neues, die Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur ist aus dem Bereich der Freiflächenanlagen bekannt und erprobt. Die neuen Ausschreibungen bei den großen Dachanlagen sind ähnlich konzipiert. Doch die Schwierigkeiten beginnen schon früh: Zum einen muss bei einer Teilnahme an der Ausschreibung eine Kaution hinterlegt werden: Gesetzlich festgelegt sind 70 Euro pro kWp, das bedeutet bei einer 500 kWp-Anlage eine Kaution in Höhe von 35.000 Euro. Dann erst kann das Projekt bei einem der Ausschreibetermine (in 2021 sind das der 1. Juni und 1. Dezember) mitmachen, an beiden Terminen sollen je 150 MW Leistung ausgeschrieben werden. Dann bleibt nur die Hoffnung, dass das Projekt günstig genug ist, einen Zuschlag erhält und dann realisiert werden kann. Großes Problem im Moment: Durch die fehlende EU-Freigabe des EEG 2021 werden die Zuschläge - auch bei Wind und PV-Freiflächen - derzeit gar nicht erteilt, sondern es wird zuerst auf die EU-Freigabe gewartet. Wann die zu erwarten ist, ist völlig offen, auch E-Mails der DGS dazu an die EU-Kommission blieben bislang unbeantwortet. In einer Antwort an den BEE hat die Kommission angedeutet, dass die Geschwindigkeit auch von der Bereitstellung von Unterlagen "von den deutschen Behörden" abhängt. Sollte sich die Freigabe noch bis zum Juni hinziehen, würden wohl auch bei den Dachausschreibung erstmal keine Zuschläge vergeben. Das zeitliche Risiko ist daher beträchtlich. Und: Mit Zuschlag bei einer Ausschreibung ist die Nutzung des Stroms in Eigenversorgung ausgeschlossen.
Der Haken bei der Ausschreibung
Für größere Projektentwickler ist es nichts Neues, die Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur ist aus dem Bereich der Freiflächenanlagen bekannt und erprobt. Die neuen Ausschreibungen bei den großen Dachanlagen sind ähnlich konzipiert. Doch die Schwierigkeiten beginnen schon früh: Zum einen muss bei einer Teilnahme an der Ausschreibung eine Kaution hinterlegt werden: Gesetzlich festgelegt sind 70 Euro pro kWp, das bedeutet bei einer 500 kWp-Anlage eine Kaution in Höhe von 35.000 Euro. Dann erst kann das Projekt bei einem der Ausschreibetermine (in 2021 sind das der 1. Juni und 1. Dezember) mitmachen, an beiden Terminen sollen je 150 MW Leistung ausgeschrieben werden. Dann bleibt nur die Hoffnung, dass das Projekt günstig genug ist, einen Zuschlag erhält und dann realisiert werden kann. Großes Problem im Moment: Durch die fehlende EU-Freigabe des EEG 2021 werden die Zuschläge - auch bei Wind und PV-Freiflächen - derzeit gar nicht erteilt, sondern es wird zuerst auf die EU-Freigabe gewartet. Wann die zu erwarten ist, ist völlig offen, auch E-Mails der DGS dazu an die EU-Kommission blieben bislang unbeantwortet. In einer Antwort an den BEE hat die Kommission angedeutet, dass die Geschwindigkeit auch von der Bereitstellung von Unterlagen "von den deutschen Behörden" abhängt. Sollte sich die Freigabe noch bis zum Juni hinziehen, würden wohl auch bei den Dachausschreibung erstmal keine Zuschläge vergeben. Das zeitliche Risiko ist daher beträchtlich. Und: Mit Zuschlag bei einer Ausschreibung ist die Nutzung des Stroms in Eigenversorgung ausgeschlossen.
Der Haken bei der Direktvermarktung
Entscheidet sich ein Investor einer PV-Großanlage gegen die Ausschreibung, kann er die Anlage ohne zeitliche Beschränkungen errichten und den Strom an einen Direktvermarkter verkaufen. Doch der Haken ist hier: Die Förderung in Form der Marktprämie gibt es über 300 kWp nur noch für maximal 50 Prozent der erzeugten Strommenge. Und der Gesetzgeber hat leider auch "vergessen" zu definieren, auf welchen Zeitraum sich die 50 % beziehen, die Branche und Juristen vermuten, dass das Kalenderjahr gemeint ist. Diese Beschränkung bedeutet, dass die PV-Anlagen weiterhin wirtschaftlich sein werden, welche einen hohen Eigenversorgungsanteil aufweisen und damit weniger als 50 % des Stroms zur Einspeisung bereitstellen. Gerade aber die großen Logistik-Dächer, bei denen unter riesigen Dachflächen nur wenig Stromverbrauch anfällt, sind seit 1. April durch die EEG-Novelle unattraktiver geworden. Und selbst wenn aktuell ein Eigenverbrauch von mehr als 50 % gesichert ist: Ist er das auch in 10 oder 15 Jahren noch? Wer weiß, wie eine Gewerbehalle in 10 Jahren genutzt wird, ob neue Maschinen angeschafft werden oder ein neuer Mieter einzieht? Auch in diesem Fall ist das Risiko der Umsetzung durch die EEG-Novelle größer geworden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft erwartet daher, dass in diesem Segment nun in den kommenden Monaten eine Bremsung vollzogen wird und der Ausbau zurückgehen wird. Ein irrsinniges Signal, muss doch wegen des Klimawandels - und auch wegen der erhöhten EU-Ziele - deutlich mehr PV auch bei uns zugebaut werden. Und das wäre gerade auf großen Gewerbedächer fast problemlos möglich.
Insgesamt bleibt wieder einmal unverständlich, warum die Politik, hier der Bundestag, speziell aber auch das Bundeswirtschaftsministerium, einerseits einen besseren Klimaschutz und damit auch einen höheren PV-Ausbau haben möchte, dann aber in EEG-Reformen immer weitere Hemmnisse für die konkrete Projektumsetzung beschließt.
Auch Ende der Übergangsfrist: VDE AR-N 4105
Auch für eine wichtige Elektro-Norm endete am 31.03. die Übergangsfrist: Zukünftig müssen Wechselrichter für neuen PV-Anlagen die Neufassung der Norm VDE AR-N 4105 aus dem Jahr 2018 einhalten. Ursprünglich war die Übergangszeit (in der die Fassung aus dem Jahr 2011 gültig war) bis 2020 begrenzt, wurde aber aufgrund von Verzögerungen bei der Erstellung der entsprechenden Prüfnorm noch um ein Jahr verlängert.
Neue Erzeugungsanlagen sollen helfen, das Stromnetz zu stützen, vor allem wenn es zu Störungen oder Problemen beim Netzbetrieb kommt. Für diese Fälle stellt die Neufassung der Anwendungsrichtlinie nun schärfere Vorgaben an die Einspeisetechnik, in unserem Fall also an die Wechselrichter von PV-Anlagen. Wichtig ist ab sofort also, dass ein PV-Wechselrichter, der verbaut wird, die neue VDE AR-N 4105:2018-11 erfüllt und dies auch durch ein entsprechendes Zertifikat eines Prüfinstituts nachgewiesen wird. Ansonsten kann es beim Netzanschluss, sprich bei der Anmeldung beim Netzbetreiber, zu Problemen kommen, denn Geräte, die nur der alten Normfassung entsprechen, dürfen jetzt nicht mehr neu angeschlossen werden. Für Wechselrichter, die schon seit einigen Jahren in PV-Anlagen ihren Dienst tun, ist die Verschärfung nicht relevant.
Was verlangt die Norm konkret?
Kurz gesprochen: Ein Wechselrichter darf nur kleine Netzrückwirkungen abgeben (z.B. Oberschwingungen, die andere am Stromnetz angeschlossenen Geräte oder Maschinen stören würden) und es muss vor allem eine dynamische Netzstützung erfolgen. Bei einem Netzproblem darf der Wechselrichter nicht mehr wie früher sofort abschalten, sondern muss im Gegenteil langsam herunterfahren. Durch die Vielzahl der PV-Anlagen, die in Deutschland inzwischen installiert wurden, ist das nötig, um nicht durch eine kleine Störung und den schlagartigen Wegfall vieler PV-Einspeisungen ein großes Netzproblem zu erzeugen.
Wie sehe ich, ob ein Wechselrichter der neuen Normfassung entspricht?
Wenn Ihnen ein aktuelles PV-Angebot vorliegt, können Sie das selbst prüfen: Am einfachsten durch einen Blick auf die Website des Herstellers. So kann beispielsweise bei SMA für den SunnyBoy 3.0/3.6/4.0/5.0 das aktuelle Einheitenzertifikat für die 2018-11 direkt downgeloaded werden. Kaco hatte hier schon mitgeteilt, dass alle ihre Solar- und Hybrid-Wechselrichter zertifiziert wurden. SolarEgde hat Anfang dieser Woche den Handwerkern und Kunden mitgeteilt, dass inzwischen alle Geräte nach neuer Normfassung zertifiziert sind. Z.B. hier steht eines der entsprechenden Zertifikate zum Download bereit, wenngleich die Dokumente auf der deutschsprachigen Website unter "Download Bibliothek" noch nicht aufgeführt sind. Bei anderen Wechselrichterherstellern kann ein Blick auf die Website oder eine E-Mail an den Kundenservice weiterhelfen.
Wichtig: Die neuen Vorgaben gelten ohne Einschränkung auch für Steckersolargeräte, auch die hier verwendeten Wechselrichter müssen (für neue Anlagen) ab sofort der neuen 4105:2018-11 genügen. Auch hier könnte es bei der Anmeldung beim Netzbetreiber sonst zu Problemen kommen.
Webinarhinweis:
Ein zweiteiliges Webinar der DGS Franken beleuchtet die Details der Projektumsetzung bei Anlagen größer 300 kWp am Donnerstag, den 29. April 2021. Weitere Informationen und Anmeldung hier.
Die neue VDE 4105 spielt auch bei Wechselrichtern für Steckersolar- bzw. Balkonsolaranlagen eine Rolle. Zur Umsetzung von Steckersolargeräten findet das nächste Webinar am Mittwoch, den 21.4.21 von 15:00 bis 17:00 Uhr statt. Information und Anmeldung hier.