Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) zum Gebäude-Energiegesetz (GEG)
nDie Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) hat eine Stellungnahme zum aktuellen Gesetzesentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erstellt und wird diesen am heutigen Freitag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weiterleiten. Das Ministerium hatte bereits von etlichen Verbänden Kritik an dem Entwurf einstecken müssen; auch die DGS kritisiert den Entwurfstext.
Die DGS erachtet die Zusammenführung der drei Vorschriften zu einem gemeinsamen Gesetz als sinnvoll, doch muss sich das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes, das auch die Bundesregierung bis 2050 erreichen möchte, dort niederschlagen. Das ist im aktuellen Entwurf nicht der Fall, der außerdem hinsichtlich den europäischen Randbedingungen (EU-Richtlinie von 2010) auch viel zu spät kommt. Auch Sicht der DGS muss das Gesetz:
a) kompatibel mit den Zielen der Pariser Klimaschutzvereinbarung sein
b) dazu sinnvolle Anforderungsgrößen bezüglich Gebäude, Wärme-/ Kälteversorgung und die Klimaschutzwirkung setzen,
c) eine stringente und möglichst schlanke Nachweisführung zulassen und
d) eine Vereinfachung im Vollzug ermöglichen
Die DGS fordert daher eine Priorisierung angemessener, gesamtenergetisch ausreichender Verbesserungen des Wärmeschutzstandards, das Verwenden ökologisch nachhaltiger Baumaterialien sowie generell das Bauen mit nachhaltigen Baustoffen und das CO2-freie Errichten, Betreiben und Rückbauen von flexibleren und rückbaufähigen Gebäuden ('Triple Zero') als oberstes Ziel des Gebäudeenergiegesetzes zu definieren.
Neben den inhaltlichen Kritikpunkten am GEG sollte das Gesetz durch eine Vereinfachung der Förderpraxis bzw. durch die Möglichkeit einer steuerlichen Abschreibung von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen flankiert werden. Die Förderung von fossiler Heizungstechnik muss ebenfalls rasch beendet werden.