04.12.2015
BGH ändert rückwirkend Inbetriebnahme- und Anlagenbegriff des EEG für PV
Das erwartete Urteil des Bundesgerichtshofes zu dem vom OLG Nürnberg nicht anerkannten "Glühlampentest" ist jetzt veröffentlicht - und wirft nicht nur die von Clearingstelle und Netzbetreibern anerkannte Praxis zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen über den Haufen, sondern den gesamten Anlagenbegriff - und zwar faktisch rückwirkend ab 01.01.2009.
Das höchste ordentliche Gericht sagt nämlich ausdrücklich, bereits mit dem EEG 2009 habe der Gesetzgeber einen weiten Anlagenbegriff eingeführt, der sich nicht mehr auf das einzelne Modul im Sinne des "Generators" von Strom beziehe; vielmehr sei auf "alle zur Zweckerreichung erforderlichen technischen und baulichen Bestandteile in ihrer Gesamtheit und nicht mehr auf die einzelnen Komponenten abzustellen" (BGH vom 23. Oktober 2013 - VIII ZR 262/12). Als "Anlage" versteht der BGH damit Module, Befestigung, Kabel und Wechselrichter, alles was zum Betrieb am Netzanschluss erforderlich ist - lediglich nicht den Netzanschluss selbst. Bezüglich der Inbetriebnahme kommt der BGH damit letztlich zu den gleichen Anforderungen, die mit dem EEG 2014 - nach Auffassung des BGH nur zur Klarstellung - ins Gesetz geschrieben wurden.
Faktisch gilt mit dem Urteil der Inbetriebnahmebegriff des EEG 2014 bereits ab 01.01.2009.
Aber nicht nur das. Auch die bisher nur vom Solaranergieförderverein SfV betrachteten Konsequenzen eines jedenfalls mit dem EEG 2014 eingeführten "weiten Anlagenbegriffs" müssen nun umfassend bedacht werden. Denn diese Betrachtungen, die weiträumig zurückgewiesen wurden, weil der "weite Anlagenbegriff" des Urteils des BGH zu einer Biogasanlage vom 23. Oktober 2013 (VIII ZR 262/12) auf PV nicht übertragbar sei, waren tatsächlich berechtigt. Das hat nicht nur Nachteile. Der Austausch einzelner Module einer Anlage war bisher stets ein Problem, da diese Module nach dem EEG als einzelne Anlagen betrachtet jeweils neue Inbetriebnahmedaten erhielten und die Vergütungshöhe des ausgetauschten Moduls verloren ging. Der Austausch von einzelnen Modulen bei Altanlagen nach EEG 2009 dürfte jetzt weitgehend ohne Vergütungsnachteile möglich sein.
Was ist die Folge für Anlagenbetreiber?
- für jegliche Inbetriebnahmen seit Anfang 2009 muss mit Nachfragen des Netzbetreibers gerechnet werden
- kann der Anlagenbetreiber nicht nachweisen, dass die Anlage zu dem bereits anerkannten Inbetriebnahmedatum vollständig installiert war, muss dieses neu bestimmt werden. Hierduch kann sich die Vergütungshöhe nachträglich und rückwirkend ändern, was auch Rückforderungen bereits gezahlter Vergütung nach sich ziehen kann
- bei in der Vergangenheit als vergütungsschädlich beurteiltem Modultausch kann der Anlagenbetreiber umgekehrt überprüfen, ob nach dem "weiten Anlagenbegriff" wirklich eine neue Inbetriebnahme vorlag. In vielen Fällen wird Vergütung nachgefordert werden können bzw. kann eine wegen der Vergütungsproblematik aufgeschobene Sanierung der Anlage nun nachgeholt werden.
Weitere Folgen im Einzelnen prüfen wir noch. Wenn Sie hierzu Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.
Wenn Sie selbst nachlesen wollen: Link zur Entscheidung des BGH vom 4.11.2015 Az. VIII ZR 244/14 im Volltext. Weitere Details zur Entscheidung des Gerichts, den nun anzulegenden Anforderungen an die Inbetriebnahme und weiteren Folgen der Neuerungen finden Sie in dem Blog green-energy-law.com. Dort gibt es auch einen aktuellen Beitrag (Link) zu dem BGH-Urteil.
Peter Nümann, NUEMANN + SIEBERT LLP Rechtsanwälte
04.12.2015
Doppelte EEG-Umlagepflicht aus Speicherstrom und ...
Wie tiefgehend die juristischen Spitzfindigkeiten um den Begriff „Anlage“ wirken, verdeutlicht eine Klarstellung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Thema EEG-Umlagepflicht, den § 5 Nr. 1 EEG 2014 betreffend. Dort ist festgelegt, dass Einrichtungen als „Anlagen“ gelten, „die zwischengespeicherte Energie, die ausschließlich aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas stammt, aufnehmen und in elektrische Energie umwandeln“. Zudem kann ein Speicher auch als „Verbraucher“ eingeordnet werden, da während des Speicherns Verluste auftreten, die als Stromverbrauch EEG-umlagepflichtig einzustufen sind. Damit entsteht eine doppelte Zahlungspflicht für ein- und ausgespeicherten Strom, sofern nicht die Ausnahmeregelungen greifen. Sowohl für EE-Anlagen als auch für die „Anlage“ Speicher gelten nach § 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014 als Befreiungsregeln die 10 kW-Grenze. Das bedeutet im Klartext eine massive Behinderung von Stromspeichern über 10 kW.
Zur Verdeutlichung: Grundsätzlich gilt für jegliche Arten für Stromspeicher folgendes:
- Ein Stromspeicher bei Einspeicherung gilt als Letztverbraucher
- Ein Stromspeicher bei Ausspeicherung gilt als Stromerzeugungsanlage
- Stromspeicher und Erzeugungsanlage, aus der der Strom eingespeichert wird, werden nicht zusammengefasst, daher kann es zu doppelter Umlagevergütung kommen
- Da Anlage und Speicher nicht zusammangefasst werden, darf ein Eigenversorger eine EE-Anlage mit 10 kW und einen Speicher mit 10 kW Leistung besitzen und ist trotzdem von der Umlage befreit.
- Ist ein Stromspeicher mit reiner EE-Energie gefüllt, gilt dieser bei der Ausspeicherung des Stroms als eigene EE-Anlage. Damit gelten für diesen dieselben Gesetze wie für EE-Anlagen.
Speicher Zubau bei Bestandsanlagen:
- Speicher gilt bei der Einspeicherung als Verbraucher, daher bleiben für die Bestandsanlagen, die in den Speicher einspeisen, die Gesetze unverändert
- Speicher gilt bei Ausspeicherung als Erzeuger, daher gelten für den ausgespeicherten Strom die neuen Gesetze des EEG 2014
Mehr zum Thema: Stellungnahme des SFV zur Konsultationsfassung der Bundesnetzagentur „Leitfaden zur Eigenversorgung“
Klaus Oberzig
Und das finden wir noch interessant
Nach Eon will sich nun auch RWE aufspalten:
Der Essener Energieversorger will die die Geschäftsfelder Erneuerbare, Netze und Vertrieb in einer neuen Tochtergesellschaft bündeln.
PV-Speicher: Fortsetzung der Förderung in Sicht:
Für die Förderung wird es voraussichtlich ab 2016 ein neues Programm geben. Details sind allerdings noch unbekannt.
Timo Leukefeld zur zur UN-Klimakonferenz in Paris:
Das Eigeständnis, das 2-Grad-Ziel nicht zu erreichen, bedeutet nicht, das Paris schon gescheitert ist.
Klima: 2015 wird Rekordjahr:
Die Jahre 2011 bis 2015 sind die wärmste fünf-Jahres-Periode seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Das ist das Ergebnis einer Analyse der Welt-Meteorologieorganisation (WMO)
04.12.2015
SONNENENERGIE 6|2015 erschienen
Die neue Ausgabe der SONNENERGIE ist bereits in den digitalen Versionen erhältlich, an alle Abonnenten und DGS-Mitglieder ausgeliefert und seit dem 01.12. am Kiosk erhältlich. Die SONNENENERGIE 6|15 hat als Titelthema "Biomasse". Wir beschäftigen uns in dieser Ausgabe intensiv mit Biomasse-Heizungen, der Zukunft von Biogasanlagen, nachwachsenden Rohstoffen aber auch ganz allgemein mit der Wärmewende in Deutschland.Weiter finden sich Fachartikel zu dem Themen Elektrische Wärmepumpe, Feststoffspeicher und Elektromobilität. Zudem gibt es ein aktuelles Update zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen. Die SONNENENERGIE bietet wie gewohnt Artikel aus dem gesamten Spektrum rund um das Thema Erneuerbare Energien und Energiewende. Vertreten sind alle Aspekte: Politik, Wirtschaft und Technik.
In den nächsten Ausgaben des DGS-Newsletters stellen wir Ihnen einzelne Artikel vor, die Sie im Übrigen auch immer unter www.sonnenenergie.de lesen können, das Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 6|150 gibt es hier zum Download. Die Artikel der Ausgabe 5|2015 stehen Ihnen als pdf-Versionen hier online zum Abruf.
04.12.2015
DGS-Veranstaltungen Dezember-Januar-Februar
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie ist regional aktiv. Auf lokaler Ebene wird diese Interessensvertretung durch 36 Sektionen und neun Landesverbände wahrgenommen. Unsere Mitglieder sind Experten in den jeweiligen Fachgebiete und kommen aus allen Disziplinen und Fachbereichen. Diese führen permanent eine Vielzahl von Veranstaltungen und Projekte durch. In der aktuellen Ausgabe der SONNENENERGIE haben wir exemplarisch einige Veranstaltungen aufgeführt, diese finden in der Bundesrepublik verteilt, z.B. in Berlin, Münster, Nürnberg, Weimar oder Kassel statt. Vom Veranstaltungstyp handelt es sich dabei um Seminare, Schulungen, Vorträge, Exkursionen und vieles mehr.
Hier geht es zur Veranstaltungsübersicht aus der SONNENENERGIE
DGS SolarSchulen
Die DGS SolarSchulen bieten seit 1996 in Deutschland Solar(fach)berater-Kurse an, aktuell an 9 Standorten. Seit 2006 hat die DGS Berlin-Brandenburg die Koordination aller SolarSchulen übernommen. Die DGS bietet neben den Solar(fach)berater-Kursen auch weiterbildende Kurse zum Thema Erneuerbare Energien und Energieeffizienz an.
Hier finden Sie Informationen zu den DGS-SolarSchulen
04.12.2015
DGS unterstützt Petition gegen Gleichstromtrassen
Die Petition "Gegen Gleichstromtrassen - für die Bürgerenergiewende!" fordert von der Politik ein Energiekonzept, das nicht nur die Wünsche der Übertragungsnetzbetreiber und Großkonzerne berücksichtigt, sondern den Bürger demokratisch miteinbezieht. Die DGS unterstütz diese Petion und bittet um rege Teilnahme.Wortlaut der Petition: "Ich spreche mich gegen den Bau der HGÜ-Trassen lt. aktuellem Netzentwicklungsplan (NEP) 2025 aus, da trotz knapp 40000 eingegangener Stellungnahmen zum NEP 2024-2 keine alternative Variante ohne Trassenneubau in den aktuellen NEP aufgenommen wurde. Zudem verstößt das Vorhaben durch das verabschiedete Netzausbaubeschleunigungsgesetz gegen die demokratischen Grundrechte aller BürgerInnen auf frühzeitige Klagemöglichkeiten (gemäß der Aarhus-Konvention). Ich fordere den sofortigen Planungsstop der HGÜ-Trassen, Schaffung von neuen Rahmenbedingungen, die Aufnahme von Alternativen in den NEP und deren ergebnisoffene Untersuchung unter Berücksichtigung der Vorschläge von Umweltorganisationen, Wissenschaftlern und Bürgerinitiativen."Begründung: Echte Energiewende braucht Veränderungen!
Bisher setzte man auf Gas, Kohle und Atom-doch diese fossilen Energieträger sind endlich und richten sich gegen die Klimaziele Deutschlands. Atomendlager, Klimaerwärmung, CO2-Bilanz und Luftverschmutzung sind nur ein paar Stichworte. Energiewende dagegen bedeutet einen Umbau unseres Energiesystems. Die erneuerbaren Energien müssen dringend weiter ausgebaut werden. Stromspitzen/-überschüsse müssen gespeichert werden, um rund um die Uhr Versorgungssicherheit für Alle gewährleisten zu können. Weitere wichtige Ziele sind die Elektromobilität, der Wärmesektor und das Stromsparen.Der Bau von HGÜ-Trassen bringt nur eine räumliche Verschiebung des Stroms, aber keine Zeitliche. Er fördert zentrale Strukturen, wie den Ausbau des europäischen Strombinnenmarktes und behindert dadurch dezentrale Strukturen. Dezentralität ist aber enorm wichtig, denn Strom, der vor Ort erzeugt und verbraucht wird, muß nicht über lange Wege transportiert werden und entlastet somit die Netze. Damit Strom auch für alle bezahlbar bleibt, muß gut überlegt werden in welche langfristigen und zukunftsfähigen Technologien investiert wird. Es gibt Alternativen zu ungeliebten Gleichstromtrassen, die auch langfristig für Arbeitsplätze, Innovationen und Wertschöpfung vor Ort sorgen.
Zeig den Verantwortlichen, daß wir stolz sind auf das, was wir bisher erreicht haben und daß wir unser Recht auf demokratische Mitbestimmung einfordern. Wir Bürger wollen die Energiewende und wir machen die Energiewende! Mach mit!Hier geht es zur Petition: https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-gleichstromtrassen-fuer-die-buergerenergiewende
04.12.2015
DGS Franken gewinnt Publikumspreis "pv magazine Award"
Auf dem 16. Forum Solarpraxis haben die Besucher abgestimmt, welcher der sieben diesjährigen Award-Gewinner die größten Sympathien hat. Alle sieben haben das Potenzial, die Solarbranche und die Energiewelt nach vorne zu bringen.
Alle, die zur Wahl standen, wurden dieses Jahr bereits mit dem pv magazine Award ausgezeichnet. Das Rennen war dementprechend knapp. Am Schluss hat es die DGS Franken für sich entschieden und zusätzlich den Publikumspreis gewonnen.Die DGS Franken ist in der Solarbranche gut bekannt, zum Beispiel durch ihre Musterverträge zur Anlagenmiete, und durch ihre Aufklärungsarbeit zur Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen. Die Arbeit ist vielfältig und richtet sich zum Beispiel auch an Steuerberater. Denn diese entscheiden laut DGS-Franken Vorsitzendem Michael Vogtmann oft im Verborgenen darüber, ob Investitionen in die Photovoltaik am Ende wirklich getätigt werden, ob Investitionen in die Photovoltaik am Ende wirklich getätigt werden. „Photovoltaik ist das beste kurz- oder langfristig wirksame Steuersparmodell in Deutschland“, sagt er. Durch den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung amortisiere sich das investierte Eigenkapital oft schon nach ein bis zwei Jahren.Zum Award-Artikel über die DGS Franken
04.12.2015
Neuauflage erschienen: "Modern heizen mit Solarthermie"

Im September 2014 erschien das DGS-Fachbuch „Modern heizen mit Solarthermie – Sicherheit im Wandel der Energiewende“ in seiner ersten Auflage. Mittlerweile ist diese komplett vergriffen. Zum 1. Dezember 2015 veröffentlichten die drei Autoren – Timo Leukefeld, Oliver Baer und Matthias Hüttmann – das Buch als zweite, durchgesehenen Auflage. Wie schon in der ersten Auflage zeigt das Buch wie man durch den bevorzugten Einsatz von Solarthermie die Energiewende schafft. Es geht dabei nicht lediglich um eine „persönliche Energiewende“, sondern um mehr.
Die Autoren plädieren für einen Wandel statt einer Wende und zeigen an zahllosen praktischen Beispielen, was man an Gebäuden mit Solarthermie bewirken kann, ob im Neubau, im Altbau wie auch bei denkmalgeschützten Gebäuden. Das Buch wurde von drei Autoren in einer für die Wissenschaft durchaus ungewöhnlich verständlichen Sprache verfasst.
Auszug aus dem Schlusswort:
Die Energieversorgung haben wir aus zweierlei Perspektive beleuchtet. Manchmal deckt sich Ihr Blickwinkel in der Rolle des Bauherren mit Ihren Ansprüchen als Bürger an die Politik. Ihre betriebswirtschaftlichen Interessen widersprechen schon mal den volkswirtschaftlichen Erwägungen; mitunter fehlt zum umweltbewussten Handeln das Budget. Betriebswirtschaftlich bietet die Solarthermie Vorteile, vorausgesetzt Sie leisten sich den Blick über den Tellerrand hinaus.
Manches rentiert sich erst in 15 bis 20 Jahren, wird aber noch die Erben beglücken. Was Ihnen kurzfristig gefallen dürfte: Solarthermie verhilft zu Einsparungen, und die sind steuerfrei, denn was nicht ist, kann nicht besteuert werden. Strom produzierende Techniken wie die Photovoltaik bauen in aller Regel auf ein intaktes, belastbares Stromnetz und sollen davon profitieren.
An dieser Stelle stellt sich eine gemeinsame Perspektive ein: Der Widerspruch zwischen Ihren privaten Interessen und denen der Gesellschaft schwindet. Sonnenhaus Architekt Georg Dasch meint in einem Satz, worauf wir hier ausführlich eingegangen sind: Einige Techniken „verschieben das Problem der saisonalen Ungleichheit von Angebot und Nachfrage nach Energie einfach ins Stromnetz, mit der Hoffnung, dass schon jemand die Probleme lösen wird.“ Erinnern wir uns: Vier Fünftel des jährlichen Photovoltaikstroms werden im Sommer produziert; dagegen benötigen Wärmepumpen vier Fünftel ihres Stromeinsatzes im Winter...
Eine Übersicht mit inklusive Downloads zu Texten und Grafiken zum Buch finden Sie hier: www.dgs-franken.de/wandel-statt-wende
Modern heizen mit Solarthermie
2. durchgesehene Auflage
Preis: 24,85 EUR
ISBN: 978-3-933634-44-3
Umfang: 180 Seiten
Herausgeber: DGS-Franken
Verlag: Verlag Solare Zukunft, Erlangen
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