RAL GZ 966 Novelliert - Rechtsverbindliche Definition der guten fachlichen Praxis für Solarenergieanlagen auf aktuellem Stand der Technik

Die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen weist darauf hin, dass die vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen ab sofort in der aktuellen Novelle des Jahres 2008 vorliegen.
Unter http://www.dgs.de/fileadmin/files/RAL_Solar/RAL-GZ_966-Endversion.pdf finden Sie das Druckfile der aktuellen Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e.V.
Fach- und Endkunden können diese kostenfrei für Bestellungen von Komponenten bei Lieferanten oder der Definition handwerklicher oder planerischer Leistungen anwenden.
Wird der Passus:
"Bestellung gemäß RAL GZ 966 für Komponenten der Solartechnik"
"Konzeption gemäß RAL GZ 966 für Planungsarbeiten und Prognosen der Solartechnik
"Ausführung gemäß RAL GZ 966 für die Ausführung von Solaranlagen"
bei der Beauftragung vereinbart, sind die technischen Inhalte der Güte- und Prüfbestimmungen rechtsverbindliche Vertragsgrundlage.
Hiermit verschaffen sich auch Laien eine gute Rechtsposition in etwaigen Streitfällen, da die technischen Anforderung Ihrer Bestellung sauber nach der guten fachlichen Praxis schriftlich in einen Vertragsbestandteil gegossen wurden.
Weiter Informationen zur Gütegemeinschaft und der Anwendung im intra-industriellen Handelsverkehr erhalten Sie unter www.ralsolar.de.