26.05.2023
PV-Verbesserungen: Erste Schritte
Eine Zusammenstellung von Jörg Sutter
Kaum ist die PV-Strategie veröffentlicht, können heute schon die ersten Schritte für Vereinfachungen und Verbesserungen bei der PV-Nutzung vermeldet werden. Nein, noch nichts davon ist schon umgesetzt und bereits anwendbar, aber schon die Meldungen, dass Regelungsänderungen angekündigt werden oder an Gesetzentwürfen gearbeitet wird, ist ein positives Zeichen. Gerade für die gesetzlichen Maßnahmen ist das wichtig, denn in einigen Wochen steht schon die parlamentarische Sommerpause bevor. Wer als Schüler die langen Sommerferien von 6 Wochen bejubelt: Die sitzungsfreie Zeit des Deutschen Bundestages sind aktuell 8 Wochen: Letzte Sitzungswoche ist vom 3. bis 7. Juli, erste Sitzungswoche nach der Sommerpause ist vom 4. bis 8. September.
Erster Schritt zur Steckersolar-Produktnorm
Im Oktober des vergangenen Jahres wurde der Entwurf einer Produktnorm für Steckersolargeräte veröffentlicht, bis zum März lief die Einspruchsfrist, in der Hunderte von Rückmeldungen eingegangen sind. Diese Rückmeldungen wurden nun im entsprechenden Fachgremium beim DKE fachlich durchgearbeitet und bewertet. Damit ist auch hier ein weiterer Schritt in Richtung Verabschiedung der Produktnorm erledigt, Ziel ist nach wie vor, dass die neue Norm bis zum Jahresende fertiggestellt werden kann. Gelingt das, können Anfang 2024 die Hersteller beginnen, ihre Produkte an die Norm anzupassen und zu zertifizieren. Danach wird es noch eine ganze Weile dauern, bis wirklich für Endkunden Steckersolargeräte „gemäß VDE 0126-95“ am Markt erhältlich sein werden.
Verschiedene Medien (siehe Beispiel) haben in dieser Woche gemeldet, dass auch bereits ein Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung ist, der die Privilegierung von Steckersolar zum Inhalt hat. Ähnlich wie bei Wallboxen sollen Miteigentümer:innen und Mieter:innen einen Rechtsanspruch erhalten, ein Steckersolargeräte einbauen zu dürfen, auch soll die Abhaltung von Online- WEG-Versammlungen erleichtert werden, um Beschlüsse nicht mehr verzögert erst bei der nächsten Präsenzsitzung zu erreichen. Viele WEG´s haben nur einmal im Jahr solche Sitzungstermine, daher verzögern sich PV-Projekte hier oft erheblich. So ist wohl geplant, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause zu beschließen, inhaltlich ist dazu derzeit noch nichts öffentlich bekannt. Federführend ist hier das Justizministerium.
Das PV-Paket I ist auf dem Weg
Bei der Vorstellung der PV-Strategie hat Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Habeck angekündigt, dass die in der PV-Strategie angekündigten Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der PV-Nutzung in zwei Gesetzespaketen erfolgen soll, wir haben dazu bereits in mehreren Beitragen (hier, hier und hier) in den DGS-News ausführlich berichtet Das Solarpaket I mit den „einfachen“ Maßnahmen soll noch vor der Sommerpause ins Bundeskabinett, nach der Verabschiedung beginnt das Ministerium mit dem Solarpaket II, das die eher komplexeren und schwierigeren Themen enthalten wird.
Drei statt zwei Quadratmeter sollen kommen
Das Deutsche Institut für Bautechnik hat bekannt gegeben, dass es eine Anhebung der 2 m2-Beschränkung für Solarmodule vorbereitet. Eine entsprechende Vorlage sei für die Gremien der Bauminsterkonferenz der Länder vorbereitet worden, so das DiBT. Um was geht es dabei? Generell müssen PV-Module eine ausreichende mechanische Festigkeit und Standsicherheit aufweisen. Dieser Aspekt (und weitere Punkte) werden als Anforderungen allgemein in den Landesbauordnungen genannt und in einer Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) konkretisiert. Danach dürfen aktuell Solarmodule mit über zwei Quadratmetern Glasfläche nicht ohne eine weitere Zulassung oder DiBT-Zustimmung im Einzelfall (für konkrete Einzelprojekte) verwendet werden. Wann die drei Quadratmeter in der Praxis offiziell zulässig sein werden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Auch beim Denkmalschutz kommt man voran
Der neue Paragraf 2 im EEG 2023, der die Errichtung und den Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen zum „öffentlichen Interesse“ erklärt und festlegt, dass diese Anlagen „der öffentlichen Sicherheit“ dienen, ist inzwischen auch in der Praxis angekommen. Ein erstes Urteil des Verwaltungsgerichts Brauschweig wies die Forderung eines Denkmalschutzamtes zurück, dass den Rückbau einer ohne Genehmigung aufgebauten PV-Anlage forderte. Das VG betonte dabei die neue Gesetzeslage mit der Priorität des Klimaschutzes als Staatsziel. Eine Einordnung in einem Videobeitrag findet sich hier. Schon im Februar entscheid das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern für die Errichtung einer Windkraftanlage, die auch durch den Denkmalschutz blockiert werden sollte, ebenfalls mit der Begründung der neuen Prioritäten durch das EEG 2023.