13.01.2023
Berliner Senat greift die meisten Empfehlungen des Klima-Bürger:innenrats auf
Ein Berlin-Update von Tatiana Abarzúa
Vergangenes Jahr haben die Mitglieder des Berliner Klimabürger:innenrats Empfehlungen für Klimaschutzmaßnahmen erarbeitet (die DGS-News berichteten). Kürzlich, in der Sitzung vom 20. Dezember, befasste sich der Berliner Senat mit diesen Empfehlungen. Im für den Umsetzungszeitraum bis 2026 überarbeiteten Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) hat er die meisten dieser Empfehlungen berücksichtigt.
Der Klimabürger:innenrat formulierte 47 Empfehlungen
Sie reichen von der Idee, dauerhaft niedrige Ticketpreise für den ÖPNV einzuführen, bis zum Vorschlag, mehr Personal für die Pflege öffentlicher Grünflächen zur Verfügung zu stellen. Nachdem sich der Senat Ende des Jahres mit diesen Ideen auseinandergesetzt hat, berücksichtigte er bei der Überarbeitung des BEK 2030 jetzt 42 dieser Empfehlungen.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vereinbart, einen Klimabürger:innenrat einzuberufen, um die Berliner:innen an der Klimaschutzpolitik zu beteiligen. Ebenso, dass die von diesem Rat erarbeiteten Vorschläge im Prozess der regelmäßigen Weiterentwicklung des BEK 2030 berücksichtigt werden, legten die Berliner Koalitionär:innen 2021 fest.
Klimapolitische Maßnahmen
Im BEK 2030 sind Klimaschutzmaßnahmen für verschiedene Handlungsfelder definiert und auch Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Im Klimaschutz geht es hierbei neben dem Bereich Energie auch um Gebäude, Wirtschaft, Verkehr und Konsum sowie übergeordnete Maßnahmen und Maßnahmen zur Schaffung von CO2-Senken. Im Bereich Anpassung an den Klimawandel wurden zwei neue Handlungsfelder aufgenommen („Biologische Vielfalt“ und „Tourismus, Sport und Kultur“).
Senat übernimmt Empfehlungen des Klimabürger*innenrats
Die Stellungnahme des Senats ist im Internet verfügbar. Tabellarisch ist dort protokolliert, dass 28 der Empfehlungen vollständig aufgegriffen wurden. Dazu gehören: unbürokratisch kleinere PV-Anlagen ermöglichen; sukzessiver Austausch von Gas- und Ölheizungen; emissionsfreie Innenstadt bis 2030. Drei Empfehlungen wurden weitgehend und zehn teilweise aufgegriffen. Drei befinden sich in ähnlicher Form bereits in der Umsetzung: Wohnungstauschbörsen stärken und Mehrgenerationenhäuser fördern, verschiedene Wohnungstypen innerhalb von Neubauten ermöglichen sowie in öffentlichen Einrichtungen nur sozial-faire und regionale, biologisch ökologische Produkte nutzen. Drei Empfehlungen wurden nicht übernommen: Prüfung der Einführung einer City-Maut um die Klimaziele zu erreichen, sozial gerechte Kostenaufteilung bei Sanierungsmaßnahmen und Nutzung von Leerstand, weil dieser bereits Flächen versiegelt.
Vorschläge zum Solarausbau in der Hauptstadt
Eine der konkret definierten Handlungen, die sich die Politik in der BEK-Novelle vorgenommen hat, ist die Weiterentwicklung des Masterplans Solarcity Berlin (Maßnahme E-4 des BEK). Beispielweise soll es möglich sein, die verfügbaren Dachflächen maximal zu nutzen, konkret: für die Erzeugung von Solarenergie oder Dritten für eine Nutzung zur Verfügung stellen. Ebenso soll die Errichtung von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden intensiviert werden. Im öffentlichen Raum sollen weitere Nutzungsflächen und -potentiale, wie Gebäudefassaden oder Verkehrs- und Betriebsflächen identifiziert werden. Außerdem sollen die Potentiale von Dächern auf Mehrfamilienhäusern erschlossen werden, um somit Mieter:innen oder Wohnungseigentümer:innen mit Solarstrom zu versorgen.
Derzeitiger Stand zum Solarausbau
Bis Ende 2021 erhöhte sich der Anlagenbestand in Berlin auf 11.098 installierte PV-Anlagen, mit einer Anlagenleistung von insgesamt 156,6 MWp (die DGS-News berichteten). Inzwischen erhöhte sich dieser Ausbau auf 14.100 Anlagen, wie die Investitionsbank Berlin kürzlich berichtete. Der Bank zufolge entspreche das einem Anteil an der Stromerzeugung von 0,9 %. In den Jahren zuvor stieg die installierte Leistung jährlich um etwa 10 MW. Dieser Ausbau muss noch sehr stark erhöht werden, um bis 2035 das Ausbauziel von 4,4 GWp zu erreichen – einem Anteil an der Stromerzeugung von 25 % entsprechend. Eine der Maßnahmen, die dazu dienen soll, ist die Solarpflicht für private Gebäudeeigentümer:innen, die nun seit dem 1. Januar gilt.
Wärmewende ermöglichen
In der Maßnahme E-4 wurde auch festgelegt, dass die Politik prüfen wird, „wie die solarthermische Erzeugung zur Unterstützung von Heiz- und Warmwasserversorgung stärker integriert werden kann. Das könnte auch die Fokussierung auf die Nutzung von elektrischer Energie verringern.
Anvisierte Einsparung an Treibhausgasen
Laut BEK 2030 handelt es sich bei der Solarenergie um die bedeutendste Quelle Erneuerbarer Energie im Stadtgebiet Berlins. Deswegen stellt der Solarausbau eine strategische Maßnahme mit hoher Priorität dar. Quantitative Einsparungen im Bereich der Solarwärme wurden noch nicht genannt. Für den Bereich Solarstrom ist das definierte Ziel eine Installation von 450 MW bis zum Jahr 2026. Dadurch sollen 405 Millionen kWh pro Jahr bereitgestellt werden und etwa 160.000 Tonnen an CO2-Äquivalenten vermieden werden.
Nun liegt der Entwurf für die neue Fassung für des BEK 2030 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vor. Bei Redaktionsschluss war das Ergebnis der Plenarsitzung noch nicht bekannt.