30.09.2022
Gute Nachrichten für die PV-Umsetzung
Eine Betrachtung von Jörg Sutter
Zwei gute Nachrichten für die Umsetzung von PV-Projekten haben uns gestern erreicht: Die neuen Dach-Vergütungssätze des EEG 2023 sind von der EU freigegeben und die Bauminister der Länder haben sich auf eine neue Abstandregel verständigt.
EU-Freigabe erfolgt
Die neuen und erhöhten Vergütungssätze des EEG 2023 sind zwar seit 30.07. mit der neuen EEG-Version in Kraft getreten, durften formal aber bislang noch nicht angewendet werden. Dafür musste noch die Freigabe der EU abgewartet werden, die aufgrund des möglichen Subventionstatbestandes hier eine Vetomöglichkeit hat und das daher beihilferechtlich geprüft hat.
Nun hat die EU-Kommission die neuen Vergütungssätze freigegeben, damit können sich die Interessenten und Bauwilligen nun drauf verlassen, dass diese Werte auch für eine wirtschaftliche Betrachtung belastbar genutzt werden können. Die monatliche Absenkung der Vergütungssätze wurde im EEG 2023 bis Januar 2024 sowieso ausgesetzt, die jetzt bestätigen Werte sind damit auch noch für Anlagen mit Inbetriebnahme im kompletten nächsten Jahr gültig.
Für kleine PV-Dach-Anlagen mit Anlagengröße bis 100 kWp sind die festen Vergütungssätze nach EEG 2023 die folgenden bei Eigenversorgung:
- bis 10 kWp: 8,2 ct/kWh
- ab 10 kWp bis 40 kWp: 7,1 ct/kWh
- ab 40 kWp bis 100 kWp: 5,8 ct/kWh
Die anzulegenden Werte, die bei der Stromvermarktung zum Zuge kommen, liegen jeweils 0,4 Cent höher. Um diese zu nutzen, muss vom Anlagenbetreiber ein Direktvermarkter gefunden und mit der Vermarktung beauftragt werden. Bei Anlagen über 100 kWp ist das Pflicht, bei Anlagengrößen bis 100 kWp freiwillig machbar. Das ist jedoch mit monatlichen Kosten für den Vermarkter und mit technischem Aufwand für die Regelung der PV-Anlage verbunden.
Für PV-Dach-Anlagen mit Volleinspeisung und Anlagengröße bis 100 kWp sind die festen Vergütungssätze nach EEG 2023:
- bis 10 kWp: 13,0 ct/kWh
- ab 10 kWp bis 40 kWp: 10,9 ct/kWh
- ab 40 kWp bis 100 kWp: 10,9 ct/kWh
Auch hier liegen die anzulegenden Werte, die bei der Stromvermarktung zum Zuge kommen, jeweils 0,4 Cent höher. Die genannten Vergütungssätze werden nun auch rückwirkend für Anlagen angewendet, die seit dem 30.07. in Betrieb gegangen sind. Anlagen, die zuvor ans Netz angeschlossen wurden, erhalten weiter die alten Vergütungssätze des EEG 2021.
Bauminister: 50 cm Abstand reicht
Die Konferenz der Bauminister, die in der vergangenen Woche in Stuttgart getagt hat, hat einstimmig eine Änderung der Muster-Bauordnung (MBO) beschlossen. Demnach soll zukünftig ein Mindestabstand für PV-Anlagen zu Brandwänden von 50 cm gelten.
Ina Scharrenbach MdL, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in einer Pressemitteilung dazu so zitiert: „Die Bauministerkonferenz hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die Regelungen für Solaranlagen auf Dächern zu erleichtern: Damit ist der Weg für entsprechende Änderungen der landesgesetzlichen Regelungen frei, damit insbesondere auf Reihenmittelhäusern mehr Solaranlagen entstehen können.“
Die Muster-Bauordnung ist jedoch erst einmal nicht bindend, sondern rechtlich gültig sind immer die jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer. Hier gibt es derzeit unterschiedliche Abstandsregelungen: Während in Baden-Württemberg kein Mindestabstand verlangt wird, sind es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen derzeit für Glas-Folien-Module 1,25 Meter und für Glas-Glas-Module jetzt schon 0,5 Meter.
Die Neuregelung der MBO wird daher durch die Übernahme der Regelung in die konkrete jeweilige Landesbauordnung gültig und kann dann angewendet werden. Wann jeweils die Bundesländer eine Übernahme der Regelungen umsetzen, ist derzeit unklar. Unklar ist auch, ob Länder wie Baden-Württemberg sich der Neuregelung anschließen, denn das würde ja gerade das Gegenteil der gewünschten Wirkung, nämlich eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Praxis bedeuten.
Die DGS hatte im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu der Änderung der MBO gemeinsam mit dem LEE NRW und dem BSW eine Stellungnahme abgegeben. Diese findet sich hier zum Nachlesen.
Die Bauministerkonferenz hat auch eine „Stuttgarter Erklärung“ veröffentlicht, in der weitere baulichen Aspekte adressiert werden, diese findet sich hier.
Ergänzende Hinweise
Die DGS hat vor längerer Zeit gemeinsam mit anderen Verbänden eine Broschüre erstellt, sie nennt sich „Brandschutzgerechte Planung, Errichtung und Instandhaltung von PV-Anlagen“ und kann hier kostenfrei als pdf abgerufen werden. Die DGS hat auch Anfang des Jahres im Rahmen eines Anhörungsverfahrens des Landtags NRW zur Abstandsregelung eine ausführliche Stellungnahme zum Thema abgegeben. Die damalige DGS-News-Meldung mit Link zum Stellungnahmen-Dokument dazu findet sich hier.