01.11.2019
Sonnenstrom auch nachts nutzen
Der Markt für Stromspeichersysteme hat weiter an Fahrt aufgenommen. Anbieter können sich wieder an der Speicherinspektion der HTW beteiligen. Auch ist es jetzt auch in Rheinland-Pfalz und Brandenburg möglich für den Erwerb eines Speichers eine Förderung erhalten.
Mit einem Batteriespeicher kann tagsüber erzeugter Solarstrom auch am Abend und in der Nacht genutzt werden. Jetzt im Herbst sind zwar die Tage oft noch sonnig, aber seit der Zeitumstellung am vergangenen Wochenende wird es schon früh dunkel. Beleuchtung, der Fernseher und auch der Computer oder die Playstation – all das kann abends aus einem Batteriespeicher mit regenerativem Strom betrieben werden. Mehr eigener Strom bedeutet auch mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreissteigerungen und weniger Strombezug vom Energieversorger.
Stromspeicherinspektion: Batteriespeicher vergleichen
Wer sich für ein Speichersystem auf dem Markt umschaut, steht vor einer bunten Vielfalt. Es ist schwierig Batterie-Speichersysteme von verschiedenen Herstellern mit unterschiedlichen technischen Parametern miteinander zu vergleichen. Jedoch möchte natürlich jeder Interessent, der seine PV-Anlage mit einem Stromspeicher nachrüsten möchte, beurteilen, welches System „besser“ ist und welches den besten Wirkungsgrad hat. Das ist – gerade aufgrund der technisch unterschiedlichen Konzepte - extrem schwierig. Aber es gibt eine gute Nachricht: Das Forscherteam der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin hat das für Sie erledigt ein, und das kostenfrei. Die HTW testet Speichersysteme, untersucht dabei im Detail die unterschiedlichen Energiepfade und ermittelt dann Wirkungsgrade, die über die verschiedenen Techniken hinweg miteinander vergleichbar sind. Im Juni hat die HTW die 2019er Ausgabe des Testberichts, genannt „Stromspeicher-Inspektion“, veröffentlicht. Diesen Bericht können Sie hier kostenlos abrufen. Die Mehrzahl der dort 16 getesteten Heimspeicher-Systeme haben mit einer sehr guten Effizienz und einem System Performance Index (SPI) von über 88 Prozent überzeugt.
Anbieter für Neuauflage gesucht
Für die Neuauflage 2020 werden nun Hersteller und Anbieter von Batteriesystemen gesucht, die sich an der Untersuchung beteiligen möchten. Sie können sich ab sofort registrieren, eine Teilnahme ist bis 31.1.2020 per Email an die HW-Forschungsgruppe unter pvspeicher(at)htw-berlin.de möglich. "Wir sind zuversichtlich, neben zahlreichen etablierten Produkten, auch viele neue spannende Produkte in der Stromspeicher-Inspektion 2020 unter die Lupe nehmen zu können", so Johannes Weniger vom Forschungsteam Stromspeicher der HTW. Der Bericht zu den Tests, der auch von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert wird, soll dann im Frühjahr erscheinen. Und laut Johannes Weniger gibt es Verbesserungen: „Durch Software-Updates konnten gleich mehrere Hersteller den Stand-by-Verbrauch sowie die Reaktionszeiten der Speichersysteme in den vergangenen Monaten verbessern. Es bleibt also spannend, wer im kommenden Jahr das Speichereffizienz-Ranking anführt".
Speicher im Klimaschutzprogramm
Der Betrieb von (meist größeren) Speichern ist derzeit oftmals durch die Doppelbelastung von Umlagen für das Ein- und das Ausspeichern unwirtschaftlich, die Branche dringt hier seit langem auf Änderungen. In den Eckpunkten zum Klimaschutzprogramm 2030 hieß es von der Bundesregierung noch: „Wasser-, Strom- und andere Speicheranlagen haben es im aktuellen Marktumfeld sehr schwer. Sie werden jedoch gebraucht beispielsweise um Erneuerbare Energien auszubalancieren. Deshalb werden Speicher von bestehenden Umlagen befreit und erhalten den Letztverbraucherstatus“. Diese Formulierung hatte Irritationen verursacht, ist doch genau der definierte Letztverbraucherstatus oftmals an der Doppelbelastung schuld. Der BVES-Geschäftsführer Urban Windelen kommentierte das im September gegenüber einer Energiezeitschrift: „Hier scheint mit heißer Nadel etwas zusammengestrickt, was der Komplexität des Themas nicht gerecht wird“.
Die Formulierung wurde im ausführlichen Klimaschutzprogramm nun geändert. Nun steht da: „Um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu flankieren, werden mittel- bis langfristig Speichermöglichkeiten ausgebaut werden müssen. Dies ist in erster Linie Aufgabe der Akteure im Markt“. Anders ausgedrückt: Eine größere politische Unterstützung ist nicht vorgesehen. Doch einen Lichtblick gibt es, denn im folgenden Text heißt es: „Um die Lage von Stromspeichern im aktuellen Marktumfeld zu verbessern, werden sie von bestehenden Umlagen befreit, sofern dadurch eine Doppelbelastung entsteht. Wir werden die Schrittfolge so gestalten, dass das Ziel des Klimaschutzprogramms 2030, die Strompreise zu senken, nicht gefährdet wird“. Hoffen wir, dass die genannten Umlagen nun wirklich zügig abgeschafft werden.
Förderung in Rheinland-Pfalz und Brandenburg
Im Bereich von neuen Solarstromanlagen werden derzeit rund 60% der verkauften Haussysteme gleich gemeinsam mit einem Batteriespeicher gekauft. In einigen Bundeländern gibt es Förderungen für Speicher, neuerdings auch hier in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden dort fest installierte Batteriespeicher, die in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Antragsberechtigt sind Privathaushalte und kommunale Liegenschaften wie Schulen. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.
Am Mittwoch dieser Woche hat auch Brandenburg den Start einer neuen Speicherförderung verkündet, nachdem das alte 1.000-Speicher-Programm im vergangenen Jahr ausgelaufen war: Ab 1. November werden damit ausschließlich Privathaushalte gefördert. Das Ministerium bezuschusst mit dem Kleinspeicher-Programm Maßnahmen mit einem Betrag in Höhe von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben, maximal jedoch mit 3.000 Euro. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen gibt es hier.
Baden-Württemberg hat dagegen sein Förderprogramm auslaufen lassen, inzwischen sind im Bundesland rund 20.000 Stromspeicher installiert. „Unser Förderprogramm war ein großer Erfolg und hat der Energiewende im Land weiteren Schwung verliehen", so Landes-Umweltminister Franz Untersteller. Laut dem Ministerium hat das Programm von Februar 2018 bis Juli 2019 zu 4.600 Anträgen geführt, dabei wurden Fördermittel in Höhe von 10 Mio. Euro bereitgestellt. Gleichzeitig wurde die Netzdienlichkeit des Speichers zur Förder-Voraussetzung: Maximal 50 % der PV-Leistung durften am Anschlusspunkt in das öffentliche Netz eingespeist werden. Interessant bei der Datenauswertung: Die privaten Betreiber der geförderten Speicher meldeten im Durchschnitt einen Jahres-Stromverbrauch von 6.000 kWh. Aufgrund dieser Höhe liegt die Vermutung nahe, dass die Betreiber auch schon elektrische Wärmepumpen oder Elektroautos in Verwendung haben.
Jörg Sutter